Reklamationen und Beanstandungen Musterklauseln

Reklamationen und Beanstandungen. Der Karteninhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu unterrichten. Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Die Rechte des Karteninhabers nach Nummer 14 dieser Bedingungen bleiben unberührt.
Reklamationen und Beanstandungen. Der Karteninhaber hat die Sparkasse/Landesbank unverzüglich nach Fest- stellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfü- gung zu unterrichten. Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwi- schen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung der Firma. Die Rechte des Karteninhabers/der Firma nach Nummer 14 dieser Bedingungen bleiben unberührt.
Reklamationen und Beanstandungen. Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers. Für pflichtwidriges Verhalten von Karten-Akzeptanzstellen gegenüber dem Karteninhaber ist die Bank nicht haftbar. Die Rechte des Karteninhabers nach Ziffer 15 bis 20 dieser AGB bleiben unberührt.
Reklamationen und Beanstandungen. Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären, sie berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers nach Nr. 9 dieser Bedingungen. Der Karteninhaber hat Rechnungszusammenstellungen sowie sonsti- ge Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprü- fen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzei- tiger Einwendungen kann einen Schadensersatzanspruch der Ikano Bank gegen den Karteninhaber begründen.
Reklamationen und Beanstandungen. Für die Leistungen von IKEA übernimmt die Ikano Bank keine Haftung. Etwaige Meinungs- verschiedenheiten zwischen dem Kunden und IKEA, z. B. darüber, ob die Leistungen ord- nungsgemäß sind, muss der Kunde direkt mit IKEA klären. Sie berühren die Zahlungspflicht des Kunden nach Ziffer 5 dieser Bedingungen nicht. Etwaige Rechte aus § 359 BGB bleiben hiervon unberührt.
Reklamationen und Beanstandungen. Für die Leistungen vom angeschlossenen Kooperationspartner übernimmt die Ikano Bank keine Haftung. Etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kunden und dem angeschlos- senen Kooperationspartner, z.B. darüber, ob die Leistungen ordnungsgemäß sind, muss der Kunde direkt mit dem angeschlossenen Kooperationspartner klären. Sie berühren die Zahlungs- pflicht des Kunden nach Ziff. 5 dieser Bedingungen nicht. Etwaige Rechte aus § 359 BGB blei- ben hiervon unberührt.
Reklamationen und Beanstandungen. Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Verfügungen hin zu überprüfen. Etwaige Einwendungen gegen die Betragshöhe eines autorisierten Zahlungsvorganges sind innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der beanstandeten Belastung zu erheben. Nichtautorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Zahlungsvorgänge sind unverzüglich nach ihrer Feststellung spätestens jedoch bis 13 Monate nach ihrer Belastung anzuzeigen, andernfalls sind etwaige hieraus resultierende Ansprüche des Karteninhabers gegen EKS ausgeschlossen. Der Lauf der 13-monatigen Frist beginnt mit dem Tag der Belastung nur, wenn EKS den Karteninhaber über die aus der Kartenverfügung resultierende Belastungs- buchung in der Umsatzabrechnung spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen kann einen Schadensersatz-anspruch der EKS gegen den Karteninhaber begründen. Ansprüche des Karteninhabers gegen die EKS sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die EKS keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können, oder von der EKS aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
Reklamationen und Beanstandungen. 9.1 Der Karteninhaber hat die Firma oder Fiserv unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu unterrichten. Bei Nutzung des Services SMS@lert erfolgt die Anzeige einer nicht autorisierten Kartenverfügung telefonisch über die in der SMS bzw. E-Mail, die der Karteninhaber erhält, genannten Service-Hotline (siehe Ziffer 3.3 der „Nutzungsbedingungen Kreditkarteninfo Online und SMS@lert“). 9.2 Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittelbar zwischen diesen zu klären.
Reklamationen und Beanstandungen. Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Inhaber der Corporate Card/TravelCard und Akzeptanzstelle sind unmittelbar zwischen diesen zu klären und können von dem Inhaber der Corporate Card/TravelCard nur im Verhältnis zur Akzeptanzstelle geltend gemacht werden. Solche Einwendungen und Beanstandungen be- rühren nicht die Zahlungsverpflichtung des Inhabers der Corporate Card/TravelCard nach Ziffer 6 dieser Bedingungen.
Reklamationen und Beanstandungen. 15.1 Reklamationen oder Beschwerden können sich auf jede Art von Ungeeignetheit beziehen, wie z.B. (i) die Nichtübereinstimmung des Produkts mit den in der Bestellung angegebenen technischen Merkmalen oder (ii) das Fehlen von Eigenschaften, die für die Verwendung, für die das Produkt bestimmt ist, wesentlich sind. 15.2 Beanstandungen oder Anfechtungen müssen vom Käufer innerhalb der Ausschlussfrits von 8 (acht) Tagen nach Lieferung des Produkts oder nach Kenntnisnahme der Ungeeignetheit schriftlich gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden; hiervon ausgenommen ist das in Punkt 14.4 genannte Ersuchen um Prüfung. 15.3 Die E-Mail/zertifizierte E-Mail muss eine detaillierte Beschreibung des Problems, stützende Fotodokumente und den Grund für die Untauglichkeit enthalten. 15.4 In jedem Fall kann die Beanstandung der oben erwähnten Untauglichkeit nicht mehr als 1 (ein) Jahr nach der Lieferung des Produkts geltend gemacht werden. 15.5 Nach Erhalt der oben genannten Reklamation behält sich der Verkäufer das Recht vor, die vom Käufer angegebene Untauglichkeit des Produkts zu prüfen, weitere Unterlagen anzufordern oder eine besondere Prüfung vorzunehmen und den Käufer über das Ergebnis der Prüfungen zu informieren. 15.6 Beschließt der Verkäufer, die Reklamation/Beanstandung nicht zu genehmigen, so übermittelt er dem Käufer innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Abschluss der Überprüfungen eine begründete Mitteilung. 15.7 Die Risiken, die Haftung, die Transport- und Lieferkosten für das Produkt werden vollständig vom Käufer getragen. 15.8 Um das beanstandete Produkt den Anforderungen anzupassen, kann der Verkäufer, nach eigenem Ermessen, Reparaturen oder Änderungen an dem Produkt vornehmen oder das Produkt ganz oder teilweise ersetzen. 15.9 Jede Öffnung des Produkts oder jeder Eingriff, jede Manipulation oder jeder Versuch einer Veränderung des Produkts durch eine nicht vom Verkäufer beauftragte Person oder auf jeden Fall durch einen Dritten führt zum automatischen Verlust des Rechts des Käufers, dieses Reklamations- und Beanstandungsverfahren in Anspruch zu nehmen. 15.10 Die Einleitung des Verfahrens zur Beanstandung oder Reklamation des Produkts gibt dem Käufer nicht das Recht, die Zahlung des Preises und der Nebenkosten aufzuschieben oder zu verzögern, die