Vergütung der Verwahrstelle Musterklauseln

Vergütung der Verwahrstelle. Die monatliche Vergütung der Verwahrstelle beträgt 1/12 von höchs- tens 0,2% p.a. des Wertes des Fonds, errechnet auf Basis des bör- sentäglich ermittelten Inventarwertes. Derzeit beträgt die jährliche Vergütung der Verwahrstelle 0,0250% p.a.
Vergütung der Verwahrstelle. Der AIF trägt ein Verwahrstellenentgelt von bis zu 0,0393 % p.a. inkl. gesetzlicher USt. des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF eines Jahres, mindestens jedoch € 8.211,00 inkl. gesetzlicher USt. pro Kalenderjahr. Je Quartal berechnet die Verwahrstelle einen Vorschuss und stellt diesen in Rechnung.
Vergütung der Verwahrstelle. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit aus dem OGAW-Sondervermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,08 % p. a. des Wertes des OGAW-Sondervermögens die gemäß Ziffer 1 ermittelt und entnommen wird. Es steht der Gesellschaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Vergütung für die Verwahrstelle zu entnehmen. Das Nähere regelt der Verkaufsprospekt.
Vergütung der Verwahrstelle. Der Fonds trägt ein Verwahrstellenentgelt von bis zu 0,14 Prozent p. a. des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des Fonds im jeweiligen Geschäftsjahr, wobei der Mindestbetrag des Verwahrstellenentgelts jedoch bis zu 25.000,00 Euro pro Kalenderjahr betragen kann. Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird für die Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Die Verwahrstelle kann hierauf monatlich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen erhalten. Die Verwahrstelle kann dem Fonds zudem Aufwendungen in Rechnung stellen, Einholung externer Gutachter entstehen.
Vergütung der Verwahrstelle. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit aus dem Gemischten Sondervermögen eine tägliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,10 % p.a. des Wertes des Gemischten Sondervermögens, die gemäß Absatz 1 ermittelt und entnommen wird. Das Nähere regelt der Verkaufsprospekt.
Vergütung der Verwahrstelle. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit aus dem Fonds eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,10 % p. a. des Wertes des Fonds auf Basis des börsentäglich ermittelten Inventarwertes. Die Vergütung für die Verwahrstelle wird dem Fonds monatlich entnommen. Es steht der Gesellschaft frei, für eine oder meh- rere Anteilklassen eine niedrigere Vergütung für die Verwahr- stelle zu entnehmen. Derzeit wird die Vergütung für die Ver- wahrstelle bei einem Fondsvermögen in Höhe von bis zu 50 Mio. in Höhe von 0,05 % p. a. und bei einem Fondsvermögen ab 50 Mio. in Höhe von 0,04 % p. a. entnommen. Vergütungen, die an Dritte zu zahlen sind
Vergütung der Verwahrstelle. Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit aus dem OGAW-Sondervermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 0,10 % p. a. des Wertes des OGAW-Sondervermö- gens die gemäß Absatz 1 ermittelt und entnommen wird. Es steht der Gesell- schaft frei, für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Vergütung für die Verwahrstelle zu entnehmen. Das Nähere regelt der Verkaufsprospekt.
Vergütung der Verwahrstelle. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die CACEIS Bank S.A., Germany Branch mit der Übernahme der Verwahrstellentätigkeit gem. §§ 80 ff. KAGB beauftragt. Der Fonds trägt ein Verwahrstellenentgelt von bis zu 0,14 Prozent p. a. inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des Fonds im jeweiligen Geschäftsjahr, wobei der Mindestbetrag des Verwahrstellenentgelts jedoch bis zu 25.000 Euro pro Kalenderjahr betragen kann. Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird für die Berechnung des Durchschnitts der Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Die Verwahrstelle kann hierauf monatlich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen erhalten. Die Verwahrstelle kann dem Fonds zudem Aufwendungen in Rechnung stellen, die ihr im Rahmen der notwendigen Eigentumsverifikation oder der notwendigen Überprüfung der Ankaufsbewertung durch die Einholung externer Gutachter entstehen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.