Vergütung für Aufsichtsorgane Musterklauseln

Vergütung für Aufsichtsorgane. Die Vergütung der Aufsichtsorgane in der DZ PRIVATBANK wird von den Generalversammlungen der jeweili- gen Gesellschaften festgelegt. Sie besteht aus einer festen jährlichen Vergütung und - abhängig von der Größe und dem Standort der Gesellschaft - einem Sitzungsgeld. Eine variable Vergütung wird nicht gewährt.