Vergütung, Preise. 7.1. Die Vergütung für den Ladedienst und die Nutzung der Dienste bestimmt sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und kann sich grundsätzlich wie folgt zusammensetzen: 7.1.1. Ladekosten Inland a) nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr (abhängig vom Tarif kann die Grundgebühr bereits Entgelte für einzelne Ladevorgänge beinhalten (Flatratetarife)), und b) Festpreise für die einzelnen Ladevorgänge an den Ladestationen der Ladedienstpartner, oder c) variable Entgelte für die einzelnen Ladevorgänge an den Ladestationen der Ladedienst-Partner, insoweit wird kein Festpreis für das Laden von Strom vereinbart, sondern der Kunde bezieht von DCS Strom zu tagesaktuellen variierenden Preisen.
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Vergütung, Preise. 7.1. Die Vergütung für den Ladedienst und die Nutzung der Dienste bestimmt sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und kann sich grundsätzlich wie folgt zusammensetzen:
7.1.1. Ladekosten Inland
a) nutzungsunabhängige monatliche Grundgebühr (abhängig vom Tarif kann die Grundgebühr bereits Entgelte für einzelne Ladevorgänge beinhalten (Flatratetarife)), und
b) Festpreise für die einzelnen Ladevorgänge an den Ladestationen der Ladedienstpartner, oder
c) variable Entgelte für die einzelnen Ladevorgänge an den Ladestationen der Ladedienst-Ladedienst- Partner, insoweit wird kein Festpreis für das Laden von Strom vereinbart, sondern der Kunde bezieht von DCS Strom zu tagesaktuellen variierenden Preisen.
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