Vergütung und Vergütungsmodelle Musterklauseln

Vergütung und Vergütungsmodelle. 11.1 Die Parteien können eine Vergütung zum Festpreis („Vergütung zum Festpreis“) und/oder eine Vergütung nach Aufwand („Vergütung nach Aufwand“) vorsehen. Dies ist im Vertrag bzw. jeweiligen Einzelauftrag festzuhalten. Es gilt eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, es sei denn, es wird ausdrücklich ein Festpreis vereinbart. Soweit keine individuelle Abrede getroffen wurde, gelten die jeweils aktuellen Sätze, die in der Preisliste auf der Webseite von gripsware unter xxxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht sind.