Common use of Vergütung, Zahlungen Clause in Contracts

Vergütung, Zahlungen. 1.3.1 Soweit im Angebot nicht anderweitig geregelt, sind Zahlungsverpflichtungen 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Vertragspartner ohne Abzug fällig. Befindet sich der Vertragspartner im Annahmeverzug, sind der Kaufpreis, die Miete, die Maintenance- bzw. sonstige Dienstleistungsgebühren (z.B. für operative Aufgaben bzw. Consulting) auch ohne Überlassung der Software bzw. Erbringung der Leistung fällig. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die Mietgebühren, Maintenancegebühren (im Fall der Softwaremiete bereits in der Mietgebühr enthalten) bzw. Gebühren für Operations Engineering Leistungen im Voraus der jeweils vereinbarten Leistungsperiode (z.B. jährlich, vierteljährlich) zu entrichten.

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Vergütung, Zahlungen. 1.3.1 Soweit Findet sich im Angebot nicht anderweitig geregeltLizenz- bzw. Servicevertrag zwischen Endnutzer und Reseller keine Zahlungsregelung bzw. wird eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Endnutzer und Exasol vereinbart, so gilt Folgendes: Zahlungsverpflichtungen sind Zahlungsverpflichtungen 14 Tage nach Eingang der Rechnung beim Vertragspartner Endnutzer ohne Abzug fällig. Befindet sich der Vertragspartner Endnutzer im Annahmeverzug, sind der Kaufpreis, die Miete, die Maintenance- bzw. sonstige Dienstleistungsgebühren (z.B. für operative Aufgaben bzw. Consulting) auch ohne Überlassung der Software bzw. Erbringung der Leistung fällig. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die Mietgebühren, Maintenancegebühren (im Fall der Softwaremiete bereits in der Mietgebühr enthalten) bzw. Gebühren für Operations Engineering Leistungen im Voraus der jeweils vereinbarten Leistungsperiode (z.B. jährlich, vierteljährlich) zu entrichten. Preisangaben verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

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