Vergütungen für Berufsausgaben Musterklauseln

Vergütungen für Berufsausgaben. Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin können Sie für Ihre Arbeit bestimmte Ausgaben tätigen. Denken Sie dabei an Reisekosten, Kosten für Übernachtungen, für das Waschen der Arbeitsbekleidung, Home- Office, Vergütungen für Mobilität, für Werkzeuge, … Es spricht für sich, dass diese Ausgaben, insofern sie rein geschäftlichen Charakter haben, zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Diese Vergütungen sind kein Bestandteil des Lohns. Wenn Sie nachweisen können, dass sie tatsächlichen Kosten entsprechen oder wenn es sich um angemessene Pauschalen handelt, werden sie nicht besteuert und zahlen Sie für diese Vergütungen auch keine Sozialbeiträge.