Verhaltensvorsorge Musterklauseln

Verhaltensvorsorge. Wie in Abschnitt 4.3.7 beschrieben wurde, existieren sowohl in Sachsen als auch in Bran- denburg Schulungsangebote zum vorbeugenden Hochwasserschutz bzw. zur Gefahrenab- wehr. Die vom DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen bzw. vom LUGV Brandenburg or- ganisierten Schulungen sind weiterhin finanziell zu fördern und personell abzusichern (vgl. Maßnahme Nr. 30 in Anlage 4). Das Angebot von Schulungsprogrammen zum präventiven Hochwasserschutz in Brandenburg ist derzeit weniger stark ausgeprägt als im Nachbarland Sachsen. Hier besteht Entwicklungspotenzial. Die Zielgruppe für solche Hochwasserschutz- übungen könnte, ähnlich wie in Sachsen, auch auf Gemeindevertreter und interessierte Bür- ger ausgeweitet werden (vgl. Maßnahme Nr. 31 in Anlage 4). Generell sollte in Zukunft ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die Schulungsteilnehmer ihr erworbenes Wissen auch weitergeben, sodass dieses möglichst viele Bürger und Verantwortliche erreicht und das Problembewusstsein in Bezug auf Hochwasserrisiken insgesamt gestärkt wird. Die Inhalte des neu aufgelegten Ausbildungsprogramms zur Schulung von Gemeindevertre- tern im Hinblick auf Vorschriften und Praxis der Alarmierung der örtlichen Wasser- und Feu- erwehren sollten mit denen der Schulungen zum präventiven Hochwasserschutz abgestimmt werden. Je mehr die Techniken und Strategien der Verhaltensvorsorge durch Information und Trai- ning bewusst gemacht und eingeübt werden, desto größer ist der Ertrag an Schadensminde- rungspotenzialen. Deshalb sollten potenziell betroffene Bürger in die Hochwasserschutz- übungen der Einsatzkräfte (vgl. Abschnitt 5.1.8) in geeigneter Weise einbezogen werden. /100/

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.