Verhinderung an der Erfüllung Musterklauseln

Verhinderung an der Erfüllung. Die Livtec haftet nicht, wenn sie aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, an der rechtzeitigen oder ordnungsgemässen Erfüllung ihrer Leistungen gemäss diesem Vertrag gehindert wird.
Verhinderung an der Erfüllung. Die winVS software AG haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert wird.
Verhinderung an der Erfüllung. Der Lieferant haftet nicht, wenn er aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen unter diesen AGB gehindert wird.
Verhinderung an der Erfüllung. Wir haften nicht, wenn aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, an der zeitgerechten und sachgemäßen Erfüllung von Leistungen unter diesem Vertrag gehindert werden.