Verhältnis zum Finanzdienstleister. Der Vertrag über das Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto (nachfolgend „Depotvertrag“) dient der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften des/der Depot-/Kontoinhaber(s), die Gegenstand eines gesonderten Vertrages zwischen dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) und sei- nem/ihrem Finanzdienstleister (nachfolgend „Finanzdienstleistervertrag“) sind. Die Bank wird Informationen, über die sie im Zusammenhang mit der Ausführung von Wertpapiergeschäften und der Führung der Depots und Xxxxxx des/der Depot-/Kontoinhaber(s) verfügt, dem Finanzdienstleister für die Zwecke der Erfüllung des Finanzdienstleistervertrags durch den Finanzdienstleister sowie für die Zwecke der Einsichtnahme durch den/die Depot-/Kontoinhaber in seinem/ihrem Postfach im Webportal des Finanzdienstleisters zur Verfü- gung stellen. Sowohl die an den Finanzdienstleister als auch an den/die Depot-/Kontoinhaber (auf postalischem Weg, per E-Mail oder im Webportal des/der Kunden bei der Bank) übermittelten Informationen haben rechtsverbindliche Wirkung. Dem Finanzdienstleister wird insoweit Empfangsvollmacht erteilt. Die Empfangs- vollmacht erlischt automatisch mit dem Widerruf der Vollmacht oder der Kündigung des Finanzdienstleistervertrages. Die Beendigung des Finanzdienstleistervertrages hat auf das Vertragsverhältnis zwischen dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) und der Bank keine Auswirkun- gen. Sofern und soweit diese Vereinbarung über den Vertragsgegenstand im Widerspruch zu den sonstigen für das Vertragsverhältnis mit der Bank gülti- gen Allgemeinen Geschäfts- oder Sonderbedingungen steht, hat diese Vereinbarung Vorrang.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Depot Und Kontoeröffnungsantrag