Common use of Verhältnis zum Finanzdienstleister Clause in Contracts

Verhältnis zum Finanzdienstleister. Der Vertrag über das Wertpapierdepot mit Verrechnungskonto (nachfolgend „Depotvertrag“) dient der Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften des/der Depot-/Kontoinhaber(s), die Gegenstand eines gesonderten Vertrages zwischen dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) und sei- nem/ihrem Finanzdienstleister (nachfolgend „Finanzdienstleistervertrag“) sind. Die Bank wird Informationen, über die sie im Zusammenhang mit der Ausführung von Wertpapiergeschäften und der Führung der Depots und Xxxxxx des/der Depot-/Kontoinhaber(s) verfügt, dem Finanzdienstleister für die Zwecke der Erfüllung des Finanzdienstleistervertrags durch den Finanzdienstleister sowie für die Zwecke der Einsichtnahme durch den/die Depot-/Kontoinhaber in seinem/ihrem Postfach im Webportal des Finanzdienstleisters zur Verfü- gung stellen. Sowohl die an den Finanzdienstleister als auch an den/die Depot-/Kontoinhaber (auf postalischem Weg, per E-Mail oder im Webportal des/der Kunden bei der Bank) übermittelten Informationen haben rechtsverbindliche Wirkung. Dem Finanzdienstleister wird insoweit Empfangsvollmacht erteilt. Die Empfangs- vollmacht erlischt automatisch mit dem Widerruf der Vollmacht oder der Kündigung des Finanzdienstleistervertrages. Die Beendigung des Finanzdienstleistervertrages hat auf das Vertragsverhältnis zwischen dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) und der Bank keine Auswirkun- gen. Sofern und soweit diese Vereinbarung über den Vertragsgegenstand im Widerspruch zu den sonstigen für das Vertragsverhältnis mit der Bank gülti- gen Allgemeinen Geschäfts- oder Sonderbedingungen steht, hat diese Vereinbarung Vorrang.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Depot Und Kontoeröffnungsantrag