Common use of Verhältnis zur Hauptversicherung Clause in Contracts

Verhältnis zur Hauptversicherung. 1.1 Die Zusatzversicherungen bilden mit der Hauptversicherung, zu der sie abgeschlossen worden sind, eine Einheit; sie können – ausgenommen im Fall der Nummer 1.3 – ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversi- cherung endet, bei Rentenversicherungen auch spätestens bei Beendi- gung der Ansparphase, erlischt auch der Versicherungsschutz aus den Zu- satzversicherungen. In diesen Fällen werden – soweit vorhanden – die Rückkaufswerte der Zusatzversicherungen für die Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet.

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Verhältnis zur Hauptversicherung. 1.1 Die Zusatzversicherungen bilden mit der Hauptversicherung, zu der sie abgeschlossen worden sind, eine Einheit; sie können kön- nen – ausgenommen im Fall der Nummer 1.3 – ohne die Hauptversicherung Haupt- versicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversi- cherung Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen auch spätestens bei Beendi- gung Beendigung der Ansparphase, erlischt auch der Versicherungsschutz aus den Zu- satzversicherungenZusatzversicherungen. In diesen Fällen werden – soweit vorhanden vor- handen – die Rückkaufswerte der Zusatzversicherungen für die Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet.

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Verhältnis zur Hauptversicherung. 1.1 Die Zusatzversicherungen bilden mit der Hauptversicherung, zu der sie abgeschlossen worden sind, eine Einheit; sie können kön- nen – ausgenommen im Fall der Nummer 1.3 – ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversi- cherung Hauptversicherung endet, bei Rentenversicherungen auch spätestens bei Beendi- gung Beendigung der Ansparphase, erlischt auch der Versicherungsschutz aus den Zu- satzversicherungen. In diesen Fällen werden – soweit vorhanden – die Rückkaufswerte der Zusatzversicherungen für die Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendetZusatzversicherungen.

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Verhältnis zur Hauptversicherung. 1.1 Die Zusatzversicherungen bilden mit der Hauptversicherung, zu der sie abgeschlossen worden sind, eine Einheit; sie können – ausgenommen im Fall der Nummer 1.3 – ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversi- cherung endet, bei Rentenversicherungen auch spätestens bei Beendi- gung der Ansparphase, erlischt auch der Versicherungsschutz aus den Zu- satzversicherungen. In diesen Fällen werden – soweit vorhanden – die Rückkaufswerte der Zusatzversicherungen für die Erhöhung der Leistung der Hauptversicherung verwendet.

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