Common use of Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen Clause in Contracts

Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Ansprüche auf Versicherungsleistungen verjähren in drei Jah- ren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Un- kenntnis verjähren alle Ansprüche in zehn Jahren, nachdem sie entstanden sind. Ist der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an- gemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt ge- hemmt, zu dem unsere Leistungsentscheidung dem An- spruchsberechtigten in Textform zugeht. Der Zeitraum zwi- schen der Anmeldung und dem Zugang unserer Leistungs- entscheidung bleibt damit bei der Berechnung der Frist unbe- rücksichtigt. Ist derjenige, der den Anspruch auf eine Versicherungsleis- tung geltend macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht einverstanden, kann er den Anspruch innerhalb der Verjäh- rungsfrist gerichtlich geltend machen. Wird die Frist versäumt, können wir uns auf die Einrede der Verjährung berufen.

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Samples: durchblicker.at, derfairsicherungsladen.de, fiseba.de

Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Ansprüche auf Versicherungsleistungen verjähren in drei Jah- renJahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen Umstän- den Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Un- kenntnis Unkennt- nis verjähren alle Ansprüche in zehn Jahren, nachdem sie entstanden sind. Ist der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an- gemeldet wordenangemeldet wor- den, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt ge- hemmtgehemmt, zu dem unsere Leistungsentscheidung dem An- spruchsberechtigten Anspruchsberechtigten in Textform zugeht. Der Zeitraum zwi- schen zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer Leistungs- entscheidung Leis- tungsentscheidung bleibt damit bei der Berechnung der Frist unbe- rücksichtigtunberück- sichtigt. Ist derjenige, der den Anspruch auf eine Versicherungsleis- tung Versicherungsleistung geltend macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht einverstanden, kann er den Anspruch innerhalb der Verjäh- rungsfrist Verjährungsfrist gerichtlich geltend machen. Wird die Frist versäumt, können wir uns auf die Einrede der Verjährung berufenbe- rufen.

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Samples: www.continentale.info, www.continentale.de, makler.continentale.de

Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsleistungen. Ansprüche auf Versicherungsleistungen verjähren in drei Jah- ren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Un- kenntnis verjähren alle Ansprüche in zehn Jahren, nachdem sie entstanden sind. Ist der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an- gemeldet ange- meldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt ge- hemmt, zu dem unsere Leistungsentscheidung dem An- spruchsberechtigten Anspruchs- berechtigten in Textform zugeht. Der Zeitraum zwi- schen zwischen der Anmeldung und dem Zugang unserer Leistungs- entscheidung Leistungsentscheidung bleibt damit bei der Berechnung der Frist unbe- rücksichtigtunberücksichtigt. Ist derjenige, der den Anspruch auf eine Versicherungsleis- tung geltend macht, mit unserer Leistungsentscheidung nicht einverstanden, kann er den Anspruch innerhalb der Verjäh- rungsfrist gerichtlich geltend machen. Wird die Frist versäumt, können wir uns auf die Einrede der Verjährung berufen.

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Samples: fiseba.de, durchblicker.at