Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung Musterklauseln

Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 3.1 Sie haben das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt noch min- destens fünf Jahre. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 Euro ergeben. ◼ Der jährliche Beitrag aller Erhöhungen darf höchstens 200 Prozent der für das erste Versicherungsjahr gezahl- ten Beiträge betragen. ◼ Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente, gegebenenfalls in- klusive Sofortbonus, darf durch die Erhöhung 72.000 Euro nicht überschreiten. ◼ Es sind keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bean- tragt worden und der Versicherungsfall ist noch nicht ein- getreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsver- trag. Ihr werden der gleiche Tarif – mit den für ihn gültigen Ta- rifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zuge- hörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedin- gungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zu- grunde gelegt.
Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 4.1 Sie haben unter Berücksichtigung der Nummern 4.2 bis 4.5 das Recht, bis zu fünf Mal eine Erhöhung der vereinbarten Beiträge – eine ge- gebenenfalls eingeschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Erhöhungen bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung. 4.1 Sie haben das Recht, bis zu fünfmal eine Erhöhung der ver- einbarten Versicherungsleistungen – eine gegebenenfalls ein- geschlossene Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kann auf Ihren Wunsch mit erhöht werden – zu verlangen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Es handelt sich um einen Versicherungsvertrag mit noch laufender Beitragszahlung. ◼ Die einzelne Erhöhung muss mindestens einen jährlichen Beitrag von 120 Euro ergeben. ◼ Die im Kalenderjahr geleisteten Beiträge überschreiten insgesamt – einschließlich laufender Beiträge und Son- derzahlungen – nicht den in dem jeweiligen Kalenderjahr gesetzlich gültigen, steuerlich förderungsfähigen Höchst- betrag nach § 10 Absatz 3 Sätze 1 und 2 EStG (Förde- rungshöchstbetrag). ◼ Es sind keine Leistungen aus einer gegebenenfalls einge- schlossenen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähig- keits-Zusatzversicherung beantragt worden und der Ver- sicherungsfall dieser Zusatzversicherung ist noch nicht eingetreten. Die Erhöhung erfolgt in dem bestehenden zertifizierten Versi- cherungsvertrag (Grundvertrag). Ihr werden der gleiche Ta- rif – mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rech- nungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Beson- deren oder Ergänzenden Bedingungen – und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.

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