Verjährungen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme des Bauwerkes. Für folgende Arbeiten gilt eine zweijährige Verjährungsfrist, innerhalb welche die Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden sind: • Sämtliche Pflegearbeiten bei Rasen, Wiesen, Rieden und dergleichen gemäss NPK 184D/09, 200 • Sämtliche Pflegearbeiten bei Bepflanzungen gemäss NPK 184D/09, 300 • Sämtliche Pflegearbeiten bei Gewässern und Brunnenanlagen gemäss NPK 184D/09, 700 • Rasenroboter, Bewässerungsanlagen und Magnetventile, Beleuchtungen, Pumpen und Filteranlagen, Beschichtungen von Wasserbecken, sofern diese in der Garantie der Hersteller/Lieferanten liegen Für die übrigen Gärtnerwerke gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Während der ersten zwei Jahre kann der Bauherr auftretende Mängel jederzeit rügen. Dieses Recht zur jederzeitigen Mängelrüge während der ersten 2 Jahre besteht auch für Mängel, die zur Vermeidung weiteren Schadens unverzüglich behoben werden müssen. Schäden, die nicht unverzüglich gerügt und dadurch bei sofortiger Behebung hätten vermieden werden können, hat der Bauherr selbst zu tragen. Nach Ablauf der zweijährigen Rügefrist sind etwaige Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich innert Wochenfrist zu rügen.
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Verjährungen. Die Verjährungsfrist beginnt mit Mit dem Tag der Abnahme des BauwerkesBauwerkes beginnt die Verjährungsfrist. Für folgende Arbeiten gilt eine zweijährige Verjährungsfrist, innerhalb welche innert welcher die Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden rügen sind: • Sämtliche Pflegearbeiten bei Rasen, Wiesen, Rieden Riede und dergleichen gemäss NPK 184D/09184 D/09, 200 200. • Sämtliche Pflegearbeiten bei Bepflanzungen gemäss NPK 184D/09184 D/09, 300 • Sämtliche Pflegearbeiten bei Gewässern und Brunnenanlagen gemäss NPK 184D/09184 D/09, 700 • RasenroboterRasenrobotern, Bewässerungsanlagen und Magnetventile, Beleuchtungen, Pumpen und Filteranlagen, Beschichtungen von Wasserbecken, Wasserbecken sofern diese in der Garantie der Hersteller/Hersteller/ Lieferanten liegen liegen. Für die übrigen Gärtnerwerke gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Während der ersten zwei Jahre kann der Bauherr auftretende Mängel jederzeit rügen. Dieses Recht zur jederzeitigen Mängelrüge während der ersten 2 zwei Jahre besteht auch für Mängel, die zur Vermeidung weiteren Schadens unverzüglich behoben werden müssen. SchädenDoch hat der Bauherr, die der einen solchen Mangel nicht unverzüglich gerügt und dadurch sofort nach Entdeckung rügt, den weiteren Schaden selber zu tragen, der bei sofortiger unverzüglicher Behebung hätten hätte vermieden werden können, hat der Bauherr selbst zu tragen. Nach Ablauf der zweijährigen Rügefrist sind etwaige die Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich innert Wochenfrist zu rügen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau
Verjährungen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme des Bauwerkes. Für folgende Arbeiten gilt eine zweijährige Verjährungsfrist, innerhalb welche die Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden sind: • Sämtliche Pflegearbeiten bei Rasen, Wiesen, Rieden und dergleichen gemäss NPK 184D/09, 200 • Sämtliche Pflegearbeiten bei Bepflanzungen gemäss NPK 184D/09, 300 • Sämtliche Pflegearbeiten bei Gewässern und Brunnenanlagen gemäss NPK 184D/09184D/ 09, 700 • Rasenroboter, Bewässerungsanlagen und Magnetventile, Beleuchtungen, Pumpen und Filteranlagen, Beschichtungen von Wasserbecken, sofern diese in der Garantie der Hersteller/Lieferanten liegen Für die übrigen Gärtnerwerke gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Während der ersten zwei Jahre kann der Bauherr Kunde auftretende Mängel jederzeit rügen. Dieses Recht zur jederzeitigen Mängelrüge während der ersten 2 Jahre besteht auch für Mängel, die zur Vermeidung weiteren Schadens unverzüglich behoben werden müssen. Schäden, die nicht unverzüglich gerügt und dadurch bei sofortiger Behebung hätten vermieden werden können, hat der Bauherr selbst selber zu tragen. Nach Ablauf der zweijährigen Rügefrist sind etwaige Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich innert Wochenfrist zu rügen. Falls ein Werkmangel auf ein Tun oder pflichtwidriges Unterlassen eines Nebenunternehmers zurückzuführen ist, haftet der Unternehmer nicht. Das Nebenunternehmerrisiko hat der Kunde zu tragen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb) for Garden and Landscape Construction
Verjährungen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme des Bauwerkes. Für folgende Arbeiten gilt eine zweijährige Verjährungsfrist, innerhalb welche die Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich zu beanstanden sind: • Sämtliche Pflegearbeiten bei Rasen, Wiesen, Rieden und dergleichen gemäss NPK 184D/09, 200 • Sämtliche Pflegearbeiten bei Bepflanzungen gemäss NPK 184D/09, 300 • Sämtliche Pflegearbeiten bei Gewässern und Brunnenanlagen gemäss NPK 184D/09, 700 • Rasenroboter, Bewässerungsanlagen und Magnetventile, Beleuchtungen, Pumpen und Filteranlagen, Beschichtungen von Wasserbecken, reine Materiallieferungen und Installationen von Geräten sofern diese in der Garantie der Hersteller/Lieferanten liegen Für die übrigen Gärtnerwerke gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren. Während der ersten zwei Jahre kann der Bauherr auftretende Mängel jederzeit rügen. Dieses Recht zur jederzeitigen Mängelrüge während der ersten 2 Jahre besteht auch für Mängel, die zur Vermeidung weiteren Schadens unverzüglich behoben werden müssen. Schäden, die nicht unverzüglich gerügt und dadurch bei sofortiger Behebung hätten vermieden werden können, hat der Bauherr selbst selber zu tragen. Nach Ablauf der zweijährigen Rügefrist sind etwaige Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich innert Wochenfrist zu rügen. Für vom Unternehmer beauftragte Unterakkordanten, gelten die Konditionen und Haftungsbestimmungen dieser Unterakkordanten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Garten Und Landschaftsbau