Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwerten.
Appears in 11 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwerten.
Appears in 6 contracts
Samples: Rahmenkreditvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis Börsepreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwerten.
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwertenverwer- ten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen ein- schlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwerten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis Börsepreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwertenverwer- ten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf. Sicherheiten, die einen Markt- oder Börsenpreis haben, wird das Kreditinstitut nach den einschlägigen gesetzlichen ge- setzlichen Bestimmungen durch Freihandverkauf zu diesem Preis verwerten.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen