Common use of Verkauf Clause in Contracts

Verkauf. Verkauf ist nur an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer zulässig. Handverkauf so- wie Preisauszeichnungen der ausgestellten Produkte sind verboten. Dies gilt für die gesamte Laufzeit der Messe und ausdrücklich auch für den letzten Messetag. Außer- dem verstößt Handverkauf gegen die gewerbepolizeilichen Bestimmungen. Messegut darf erst nach Messeschluss an den Käufer ausgeliefert werden. Bei Verstößen ist die Messeleitung berechtigt, den Stand zu sperren sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Prozent des in Rechnung gestellten Beteiligungs- preises für jeden verbotenen Handverkauf zu verlangen.

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Verkauf. Verkauf ist nur an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche gewerb- liche Verbraucher oder Großabnehmer zulässig. Handverkauf so- wie Hand- verkauf sowie Preisauszeichnungen der ausgestellten Produkte sind verboten. Dies gilt für die gesamte Laufzeit der Messe und ausdrücklich auch für den letzten MessetagMesse- tag. Außer- dem Außerdem verstößt Handverkauf gegen die gewerbepolizeilichen gewerbe- polizeilichen Bestimmungen. Messegut darf erst nach Messeschluss an den Käufer ausgeliefert werden. Bei Verstößen ist die Messeleitung berechtigt, den Stand zu sperren sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Prozent des in Rechnung gestellten Beteiligungs- preises Beteiligungspreises für jeden verbotenen Handverkauf zu verlangen.

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Verkauf. Verkauf ist nur an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer zulässig. Handverkauf so- wie sowie Preisauszeichnungen der ausgestellten Produkte sind verboten. Dies gilt für die gesamte Laufzeit der Messe und ausdrücklich auch für den letzten Messetag. Außer- dem Außerdem verstößt Handverkauf gegen die gewerbepolizeilichen gewerbepolizei- lichen Bestimmungen. Messegut darf erst nach Messeschluss an den Käufer ausgeliefert werden. Bei Verstößen ist die Messeleitung berechtigt, den Stand zu sperren sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Prozent des in Rechnung gestellten Beteiligungs- preises gestell- ten Beteiligungspreises für jeden verbotenen Handverkauf zu verlangen.

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Verkauf. Verkauf ist nur an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche gewerb- liche Verbraucher oder Großabnehmer zulässig. Handverkauf so- wie Hand- verkauf sowie Preisauszeichnungen der ausgestellten Produkte sind verboten. Dies gilt für die gesamte Laufzeit Lauf- zeit der Messe und ausdrücklich auch für den letzten Messetag. Außer- dem Außerdem verstößt Handverkauf gegen die gewerbepolizeilichen Bestimmungen. Messegut darf erst nach Messeschluss an den Käufer ausgeliefert werden. Bei Verstößen ist die Messeleitung berechtigt, den Stand zu sperren sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Prozent Pro- zent des in Rechnung gestellten Beteiligungs- preises Beteiligungspreises für jeden verbotenen Handverkauf zu verlangen.

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Verkauf. Verkauf ist nur an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer zulässig. Handverkauf so- wie sowie Preisauszeichnungen der ausgestellten Produkte sind verboten. Dies gilt für die gesamte Laufzeit der Messe und ausdrücklich auch für den letzten Messetag. Außer- dem Außerdem verstößt Handverkauf Handver- kauf gegen die gewerbepolizeilichen Bestimmungen. Messegut darf erst nach Messeschluss an den Käufer ausgeliefert werden. Bei Verstößen ist die Messeleitung berechtigt, den Stand zu sperren sowie eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 Prozent des in Rechnung gestellten Beteiligungs- preises Beteiligungspreises für jeden verbotenen verbote- nen Handverkauf zu verlangen.

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