Common use of Verkehrs- und Nutzungsdaten Clause in Contracts

Verkehrs- und Nutzungsdaten. (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO und § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 TTDSG) sind die Daten, die bei der Erbringung eines Telekommuni- kationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für die Erbrin- gung des Dienstes erforderlich ist (vgl. § 9 TTDSG). Die Verkehrsdaten werden nur dann gespeichert und verarbeitet, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen sowie für Abrechnungszwecke erforderlich (sog. Abrechnungsda- ten) oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung zwingend erforderlich ist. Dabei handelt es sich um die Nummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen An- schlusses oder der Endeinrichtung, personenbezogenen Berechtigungskennungen, Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Preise davon abhängen, die übermittelten Datenmengen, den vom Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst, sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sowie zur Abrechnung notwendigen Verkehrsdaten. Im Rahmen von Internetzugangsdiensten wird auch die IP-Adresse sowie Beginn und Ende ihrer Zuteilung nach Datum und Uhrzeit gespeichert.

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Verkehrs- und Nutzungsdaten. (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO und § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 TTDSG) sind die Daten, die bei der Erbringung eines Telekommuni- kationsdienstes Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für die Erbrin- gung Erbringung des Dienstes erforderlich ist (vgl. § 9 TTDSG). Die Verkehrsdaten werden nur dann gespeichert und verarbeitet, wenn dies zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen sowie für Abrechnungszwecke erforderlich (sog. Abrechnungsda- tenAbrechnungsdaten) oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung zwingend erforderlich ist. Dabei handelt es sich um die Nummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen An- schlusses Anschlusses oder der Endeinrichtung, personenbezogenen Berechtigungskennungen, Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Preise davon abhängen, die übermittelten Datenmengen, den vom Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst, sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sowie zur Abrechnung notwendigen Verkehrsdaten. Im Rahmen von Internetzugangsdiensten wird auch die IP-Adresse sowie Beginn und Ende ihrer Zuteilung nach Datum und Uhrzeit gespeichert.

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