Common use of Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters Clause in Contracts

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Samples: www.campanda.de, www.wohnmobilvermietung-oberlausitz.de, public.od.cm4allbusiness.de

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall Bagatellunfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils Fahrzeugs nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Samples: freizeitcamper.de, www.time-expert.at

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt Bagatellunfall handelt, durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils nicht wesentlich Mietobjekts nichtwesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Samples: sce71ff120c2ea938.jimcontent.com

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. a. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Samples: buchung.waumobil.eu

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall Bagtellunfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils Fahrzeugs nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigtbe- rechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Samples: www.mietservice-egger.de

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall Bagatellunfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils Wohnwagens nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien Par- teien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Samples: www.flexicaravan.de

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt Bagatellunfall handelt, durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils Anhängers nicht wesentlich eingeschränkt ein- geschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. a. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils Waumobils nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils Wohnwagens nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. a. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt handelt, durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils Waumobils nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.116.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall Bagatellunfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils Fahrzeugs nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils nicht wesentlich eingeschränkt eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigenkündigen.

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Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.110.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils nicht wesentlich eingeschränkt ist, Verkehrsunfalls sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Dies gilt jedoch nur, sofern es sich nicht um einen Bagatellunfall handelt, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs nicht wesentlich einschränkt. Der Mieter bleibt auch im Fall einer unfallbedingten fristlosen Kündigung zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet.

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Samples: www.campanda.de

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt Bagateliunfaii handelt, durch den die Gebrauchstauglichkeit des Wohnmobils Anhängers nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Samples: zickzack.net

Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall handelt Bagatellunfall handelt, durch den die Gebrauchstauglichkeit Gebrauchstauglich-­‐ keit des Wohnmobils Fahrzeugs nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters. 7.1. Im Falle eines VerkehrsunfallesVerkehrsunfalls, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellfall Bagatellunfall handelt durch den die Gebrauchstauglichkeit Gebrauchstauglich- keit des Wohnmobils Wohnwagens nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

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