Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs Musterklauseln

Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb Europäischen Union (EU) gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Zypern, gestattet. Zusätzlich ist die Benutzung des Fahrzeugs in Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Xxxxxx und der Schweiz gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets gestattet. Will der Mieter das Fahrzeug in einem anderen als dem vereinbarten Einsatzgebiet benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb des europäischen Gebietes gestattet bzw. der in der grünen Versicherungskarte angeführten Länder. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Länderliste laut grüner Versicherungskarte:
Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb Europäi- schen Union (EU) gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken: Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen. Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen. Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straf- taten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vor- läufig entzogen ist. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Fahrer in- folge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (fahruntüch- tiger Fahrer). Hält sich der Mieter nicht an die in den vorstehenden Abschnitten 3.1 bis 3.4 vereinbarten Der während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Kleine Instandsetzungen, wie zum Beispiel der Austausch von Glüh- birnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 150 € je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Übernahme genaues- tens zu überprüfen. Falls Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden, zeigt der Mieter diese dem Vermieter in Textform (z. B. per E-Mail) an. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Über- gabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet: - Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (z. X. Xxxxx, Xxxxx, Überschwemmung, sta...
Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 1. Die Nutzung des Fahrzeugs ist lediglich innerhalb der geografischen Grenzen Europas und den Angaben auf der Versicherungskarte erlaubt, da nur dort Versicherungsschutz besteht. Es gelten die Versicherungsbedingungen der LVM (xxxxx://xxx.xxx.xx/xxx/0x00xx00-xx0x-00x0-x0x0- e5d1581da278/041-kfz-vertragsgrundlagen-k050.pdf).
Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.1 Die Benutzung des Fahrzeugs ist laut Internationale Versicherungskarte „Grüne Karte“ (IVK) in folgenden Ländern erlaubt: Österreich, Albanien, Andorra, Belgien, Bulgarien, Bosnien und Herzegowina, Weißrussland, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Italien, Irland, Island, Luxemburg, Litauen, Lettland, Malta, Moldau, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Serbien, Türkei, Ukraine. In anderen Ländern besteht in der Kraftfahrtversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu ein schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb Europäischen Union (EU) gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken: • Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen. • Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen. • Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. • Für die Teilnahme an Musikfestivals. Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht gestattet. Voraussetzung für das Führen des Fahrzeuges ist ein Mindestalter von 25 Jahren und eine gültige Fahrerlaubnis von mindestens 3 Jahren. Der Führerschein ist bei Übernahme für alle benannten Fahrer im Original vorzulegen.
Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs. 3.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich in folgenden Ländern ( Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich ) gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Ausgenommen hiervon sind Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen EU - Ländern ( Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Polen, Rumänien, Zypern ) und / oder Nicht EU – Ländern benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.