Common use of Verkäufe Clause in Contracts

Verkäufe. 4.1 Verkäufe nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist Wenn der Kunde nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist durch einen schriftlichen Verkaufsauftrag über sein Anteilguthaben verfügt, er- hält er von der ebase eine Überweisung an die im Auftrag angege- bene Bankverbindung. Ist dort keine externe Bankverbindung ange- geben, behält sich die ebase das Recht vor, den Verkaufserlös auf das Konto flex zu überweisen. Ist kein Konto flex vorhanden, hat die ebase das Recht, den Verkaufserlös auf die bekannte externe Bank- verbindung (z. B. angegebene externe Bankverbindung im Depot- eröffnungsantrag) des Kunden zu überweisen oder einen Verrech- nungsscheck an den Kunden zu schicken. 4.2 Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist Verfügungen, die während der gesetzlichen Sperrfrist getroffen wer- den, haben – falls die gesetzlichen Bestimmungen keine Ausnahme zulassen – den Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage zur Folge (prä- mienschädliche Verfügung). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Ver- fügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als aufgelöst. Bei vorzei- tigen Verfügungen fällt ggf. ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwandsersatz an. Eine Veräuße- rung der Investmentanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb an- derer Investmentanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich möglich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Aufrech- nung und Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der ebase “ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Finan- cial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Ge- schäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt nicht für die – während der Festlegungsfrist gesperrten – Fondsanteile.

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Samples: General Terms and Conditions, Investment Depot Agreement

Verkäufe. 4.1 Verkäufe 11.6.1. Der Händler verpflichtet sich, die Produkte ausschließlich in seiner Verkaufsstelle und auf seiner Internetseite und an keinem anderen Ort zu verkaufen. Er verkauft sie ausschließlich in ihrer ursprünglichen Aufmachung, in der sie von Lilliputiens geliefert wurden. 11.6.2. Der auf der Internetseite des Händlers angezeigte Verkaufspreis enthält nicht die Transportkosten, diese werden gesondert angezeigt. 11.6.3. Der Händler verpflichtet sich, die Produkte nur an den Endverbraucher und im Einzelhandel zu verkaufen. Er lässt besondere Vorsicht walten und verpflichtet sich, nur Anfragen nachzukommen, die für diese Käufergruppe als normal gelten. Der Händler informiert Lilliputiens unverzüglich, wenn in einer Bestellung mehr als zehn (10) Einheiten derselben Referenznummer bestellt werden und/oder wenn ein bestimmter Käufer Bestellungen in einer Größenordnung abgibt, die für einen Endverbraucher das normale Maß zu überschreiten scheinen. 11.6.4. Der Händler verpflichtet sich, die Produkte nur im eigenen Operationsgebiet (wie in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegt, oder in Ermangelung eines solchen im Staatsgebiet seines Unternehmenssitzes) zu verkaufen, da die anderen Gebiete Alleinvertriebshändlern vorbehalten sind. Der Händler verpflichtet sich, nicht außerhalb des eigenen Operationsgebietes aktiv zu verkaufen. So verpflichtet der Händler sich beispielsweise, keine Banner auf externen Internetseiten einzusetzen, die auf ein bestimmtes Gebiet abzielen. Er verpflichtet sich außerdem, keine Suchmaschinenanbieter oder Anbieter von Online-Werbeflächen dafür zu bezahlen, dass sie Werbung anzeigen, die sich speziell an Nutzer außerhalb des eigenen Operationsgebiets wendet. 11.6.5. Der Händler verpflichtet sich, keine nicht mehr neuwertigen oder geänderten Produkte zu verkaufen, auch nicht zu reduzierten Preisen und unabhängig vom Grund der Änderung. 11.6.6. Der Händler nutzt seine Internetseite auf seine alleinige Verantwortung. In diesem Zusammenhang beachtet er die geltenden Gesetze und Bestimmungen, sowohl im Verkaufsprozess als auch bezüglich der allgemeinen Verkaufsbedingungen. Er beachtet also Folgendes (nicht abschließende Aufzählung): • Bestimmungen bezüglich des Fernabsatzes über das Internet; • Verbraucherschutzbestimmungen; • Gesetze und Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und zum Schutz der Privatsphäre; • Gesetze und Bestimmungen mit Bezug auf Preise, Werbung und, in einem weiteren Sinne, Geschäftspraktiken. 11.6.7. Weiterhin vergewissert der Händler sich vor jeder Verkaufsaktivität im Internet, dass er über die Identität und die vollständigen Kontaktdaten des Käufers verfügt. 11.6.8. Der Händler verpflichtet sich, Lilliputiens unverzüglich und in Schriftform über sämtliche Bemerkungen oder Kommentare zu informieren, die Verbraucher zu seinen Produkten machen. Kommt es etwa wider Erwarten nach Ablauf Verwendung eines der gesetzlichen Sperrfrist Wenn Produkte zu einem Zwischenfall oder zeigt sich ein erheblicher Mangel, so informiert der Kunde nach Ablauf Händler Lilliputiens hierüber unverzüglich und in Schriftform. 11.6.9. Bittet ein Verbraucher, der gesetzlichen Sperrfrist durch einen schriftlichen Verkaufsauftrag außerhalb des Operationsgebiets des Händlers ansässig ist, Letzteren um den Verkauf der Produkte, vergewissert der Händler sich vorab, dass seine Internetseite, seine allgemeinen Verkaufsbedingungen, seine Verkaufsbedingungen für den Fernabsatz über sein Anteilguthaben verfügtdas Internet und seine Bedingungen für den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten mit den Gesetzen und Bestimmungen übereinstimmen, er- hält er von der ebase eine Überweisung an die im Auftrag angege- bene BankverbindungGebiet gelten, in dem der Verbraucher ansässig ist, und stellt sicher, dass er dies auf die erste Aufforderung von Lilliputiens hin belegen kann. Ist Er vergewissert sich auch, dass die Produkte im Gebiet, in dem der Verbraucher ansässig ist, im Einklang mit den dort keine externe Bankverbindung ange- gebengeltenden Gesetzen und Bestimmungen vermarktet werden können. 11.6.10. Jeder Vermerk auf der Seite des Händlers, behält sich der gegen die ebase das Recht vorGesetze und Bestimmungen verstößt, die in dem Moment gelten, in dem Lilliputiens einen Verstoß registriert, erlaubt es Lilliputiens aufgrund des Schadens für die Markenreputation der Produkte und die Marke Lilliputiens, den Verkaufserlös auf das Konto flex zu überweisenVertrag unverzüglich und mit vollem Recht aufzulösen. 11.6.11. Ist kein Konto flex vorhanden, hat Der Händler lässt Lilliputiens spätestens am 31. Januar des Folgejahres einen Bericht über die ebase das Recht, den Verkaufserlös auf die bekannte externe Bank- verbindung (z. B. angegebene externe Bankverbindung im Depot- eröffnungsantrag) des Kunden zu überweisen oder einen Verrech- nungsscheck an den Kunden zu schickenbetreffenden Jahr über seine Internetseite verkauften Produkte zukommen, in dem die Verkäufe nach Produktreferenz geordnet sind. 4.2 Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist Verfügungen, die während der gesetzlichen Sperrfrist getroffen wer- den, haben – falls die gesetzlichen Bestimmungen keine Ausnahme zulassen – den Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage zur Folge (prä- mienschädliche Verfügung). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Ver- fügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als aufgelöst. Bei vorzei- tigen Verfügungen fällt ggf. ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwandsersatz an. Eine Veräuße- rung der Investmentanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb an- derer Investmentanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich möglich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Aufrech- nung und Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der ebase “ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Finan- cial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Ge- schäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt nicht für die – während der Festlegungsfrist gesperrten – Fondsanteile.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Verkäufe. 4.1 Verkäufe nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist Wenn der Kunde nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist durch einen schriftlichen Verkaufsauftrag über sein Anteilguthaben verfügt, er- hält er von der ebase eine Überweisung an die im Auftrag angege- bene Bankverbindung. Ist dort keine externe Bankverbindung ange- geben, behält sich die ebase das Recht vor, den Verkaufserlös auf das Konto flex zu überweisen. Ist kein Konto flex vorhanden, hat die ebase das Recht, den Verkaufserlös auf die bekannte externe Bank- verbindung (z. B. angegebene externe Bankverbindung im Depot- eröffnungsantrag) des Kunden zu überweisen oder einen Verrech- nungsscheck an den Kunden zu schicken. 4.2 Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist Verfügungen, die während der gesetzlichen Sperrfrist getroffen wer- den, haben – falls die gesetzlichen Bestimmungen keine Ausnahme zulassen – den Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage zur Folge (prä- mienschädliche Verfügung). Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Ver- fügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als aufgelöst. Bei vorzei- tigen Verfügungen fällt ggf. ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwandsersatz an. Eine Veräuße- rung der Investmentanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb an- derer Investmentanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich möglich. Die Rechte aus dem VL-Vertrag können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Das Pfandrecht gemäß Punkt „Aufrech- nung und Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der ebase “ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Finan- cial Services GmbH (ebase®) für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Ge- schäftsbedingungen Allge- meine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt) gilt nicht für die – während der Festlegungsfrist gesperrten – Fondsanteile.

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Samples: Investment Depot Agreement