Verlader Musterklauseln

Verlader. Die Rechtsperson, die das Gut nach dem Verkehrsvertrag oder aufgrund wirksamer Weisung zur Beförderung übergibt.
Verlader. Die Rechtsperson, die das Gut nach dem Verkehrsvertrag oder aufgrund wirksamer Weisung zur Beförderung übergibt. 1.16
Verlader. Die Rechtsperson, die das Gut nach dem Ver- kehrsvertrag oder aufgrund wirksamer Weisung zur Beförderung übergibt. Bisher Ziffer 4a.3 ADSp 2016 redaktionell überarbeitet 1.16