Verlassen des Arbeitsplatzes auf Initiative des Arbeitnehmers Musterklauseln

Verlassen des Arbeitsplatzes auf Initiative des Arbeitnehmers. Jedes Verlassen des Arbeitsplatzes auf Initiative des Arbeitnehmers geht zu dessen Lasten. Jedoch sind Abweichungen in folgenden Fällen möglich, vorbehaltlich einer vorherigen Mitteilung an den Vorgesetzten oder die Personalabteilung sowie Vorlage eines Nachweises; das Verlassen des Arbeitsplatzes geht dann zulasten des Arbeitgebers: * Behördengänge und Notarbesuche, wenn die entsprechenden Öffnungszeiten sich mit den Arbeitszeiten der Versicherungsbranche decken; * Teilnahme an Schulprüfungen; * gerichtliche Vorladungen; * gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchungen; * sowie, in einem vernünftigen Umfang, Arztbesuche, Röntgenaufnahmen, diverse Untersuchungen und postoperative Behandlungen. Die Personalvertretung kann die diesbezügliche Anwendung überwachen.