Einstufung Musterklauseln

Einstufung. Die Bank stuft Sie im Rahmen dieser Geschäftsverbindung generell als Privatkunde im Sinne des § 67 Abs. 3 WpHG ein. Sofern eine abweichende Einstu- fung gewünscht ist, ist das Formular „Einverständniserklärung zur Neueinstufung von Professionellen Kunden“ beizulegen, das unter xxxxx://xxx.xxxxxx- xxxx.xx/Xxxxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxxx-000 zu finden ist. Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass die Bank Orders außerhalb eines regulierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystem auch außerbörslich aus- führen darf. In denjenigen Fällen, in denen limitierte Kundenaufträge in Bezug auf Aktien, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder die an einem Handelsplatz gehandelt werden, aufgrund der Marktbedingungen nicht unverzüglich ausgeführt werden, ist die Bank nicht verpflichtet, diese Orders mit dem zughörigen Limit zu veröffentlichen. Die Bank leitet, sofern keine gegenteilige Kundenweisung vorliegt, Kundenorders immer unver- züglich nach Eingang und Prüfung an einen MiFID II Handelsplatz weiter, der den Vorgaben des Art. 70 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 entspricht. Insofern ist dadurch die gesetzliche Veröffentlichungspflicht erfüllt.
Einstufung. Die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppen richtet sich nach der Berufszeit. Berufszeit ist die Zeit der beim MDR oder einem anderen Arbeitgeber zurückgelegten Berufsjahre in einer Tätigkeit, die der für die Eingruppierung maßgeblichen Tätigkeit beim MDR in Art und Bedeu- tung entspricht oder höher zu bewerten ist. Berufszeiten bei einem anderen Arbeitgeber werden nur entsprechend den nachfolgenden Rege- lungen angerechnet: - nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden für zwei Berufsjahre eine Steigerungsstufe, für vier oder mehr dieser Jahre zwei Steigerungsstufen angerechnet, - nach Vollendung des 28. Lebensjahres kann darüber hinaus zusätzlich für je zwei weitere Jahre je eine Steigerungsstufe angerechnet werden. Die Entscheidung trifft der MDR nach den von der Arbeitnehmerin vorgelegten Nachweisen. Innerhalb der Vergütungsgruppe, in die die Arbeitnehmerin eingruppiert ist, wird die Grundvergü- tung bis zur Endstufe jeweils zum Beginn des Monats, in dem die vereinbarte Stufenzeit nach dem Vergütungsstrukturtarifvertrag vollendet wird, auf die nächste Stufe erhöht. Zeiten eines ruhenden Arbeitsverhältnisses werden nicht auf die Stufenzeit angerechnet. Abwei- chend davon erfolgt für solche Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit ruht, bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren eine Anrechnung auf die Stufenzeit. Die Anrechnung erfolgt nur für je ein Kind pro Arbeitnehmerin. Sind beide Elternteile Arbeitnehmer des MDR, kommt die Anrechnung bis zu der genannten Höchstdauer jedem Elternteil jeweils in dem Umfang zu Gute, in dem der betreffende Elternteil tatsächlich Elternzeit in Anspruch genom- men hat.27 Die turnusmäßige Steigerung kann im Einvernehmen mit dem Personalrat versagt werden, solange die Leistung der Arbeitnehmerin trotz wiederholter schriftlicher Ermahnungen qualitativ und quan- titativ eine turnusmäßige Steigerung nicht rechtfertigt. Leistungsminderungen der Arbeitnehmerin, die durch Krankheit oder Alter bedingt sind, dürfen nicht zum Versagen der turnusmäßigen Steige- rung führen. Wird einer Arbeitnehmerin in Sonderfällen innerhalb einer Vergütungsgruppe eine Stufe gewährt, die über den tariflichen Mindestanspruch hinausgeht, so wird die Grundvergütung erst zu dem Zeitpunkt gesteigert, zu dem sie nach tariflicher Einstufung und nachfolgender turnusmäßiger Stei- gerung die nächste Stufe erreicht hätte. Bei Höhergruppierung wird für die Arbeitnehmerin diejenige Steigerungsstufe der höheren Gruppe wirk...
Einstufung. Die diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitnehmer werden bei der Anstellung entsprechend ihrer Tätigkeit, Funktion und der beruflichen Qualifikation eingeteilt. Die Einstufung ist schriftlich mitzuteilen und auf der Lohnabrechnung aufzuführen. Neueinstufungen im Verlaufe der Anstellung soweit nicht im GAV geregelt, können im gegenseitigen Einverständnis vorgenommen werden. Mindestlöhne siehe Anhang 6 <<M>> Meister Arbeitnehmer die diese Funktion ausüben, bzw. die den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. <<P>> Poliere Arbeitnehmer die diese Funktion ausüben, bzw. die den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. <<V>> Vorarbeiter Arbeitnehmer die diese Funktion ausüben, bzw. die den entsprechenden Fähigkeitsausweis besitzen. <<A>> Gelernter Berufsarbeiter Arbeitnehmer die den Fähigkeitsausweis besitzen, bzw. Arbeitnehmer mit gleichwertigen Qualifikationen. <<A1>> Lehrabgänger im ersten Berufsjahr Lehrabgänger mit Fähigkeitszeugnis im ersten Berufsjahr <<A2>> Lehrabgänger im zweiten Berufsjahr Lehrabgänger mit Fähigkeitszeugnis im zweiten Berufsjahr <<B>> Angelernter Berufsarbeiter Arbeitnehmer die Berufsarbeiten ausführen, aber den Anforderungen an gelernte Berufsarbeiter nicht entsprechen. <<C>> Hilfsarbeiter über 20 Jahre Als Hilfsarbeiter „C“ gelten alle Arbeitnehmer im Gipsergewerbe ohne Berufserfahrung während der ersten 36 Monate Tätigkeit in der Branche. Danach erfolgt ein automatischer Wechsel in die Kategorie „B“. <<C1>> Hilfsarbeiter 16-20 Jahre Als Hilfsarbeiter „C1“ gelten alle Arbeitnehmer im Gipsergewerbe ohne Berufserfahrung während der ersten 36 Monate Tätigkeit in der Branche. Danach erfolgt ein automatischer Wechsel in die Kategorie „B“. Bei nicht voll leistungsfähigen Arbeitnehmern entscheidet die Paritätische Kommission aufgrund der Sachverhalte über den Mindestlohn. (….)
Einstufung. Für die Einstufung der Redakteure sind die Berufsjahre, die Art der Beschäftigung, die Aufgabenstellung und die Qualifikation maßgebend. Allein aus Impressumsangaben in den dpa-Diensten ist eine Einstufung nicht abzuleiten.
Einstufung. 1.1. Maßgeblich für die Einstufung ist die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaskoversicherungsvertrages gemäß den Allgemeinen Bedin- gungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vorgenommene, aktuelle Bonus/Malus-Einstufung. Prämienstufe der Kfz- Haftpflichtversicherung Kaskostufe Kaskobonus in Prozent der Jahrestarifprämie –3 1 50% –2 1 50% –1 1 50% 0 1 50% 1 1 50% 2 2 45% 3 3 40% 4 4 35% 5 5 30% 6 6 25% 7 7 20% 8 8 10% 9 und höher 9 0% (kein Kaskobonus) Kann der Nachweis der Kfz-Haftpflichtbonusstufe nicht erbracht werden, erfolgt die Einstufung in die Kaskostufe 9 (kein Kaskobonus). Verträge, die mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr abgeschlossen werden, unterliegen nicht dem Kaskobonus-System.
Einstufung. Der Arbeiter ist entsprechend seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung etwaiger Vordienstzeiten in die je- weilige Verwendungsgruppe der Lohn- und Gehalts- tabelle einzureihen. Voraussetzung für die Einstufung in eine Verwen- dungsgruppe ist, dass der Mitarbeiter entsprechend seiner von der Verwendungsgruppe vorausgesetzten Ausbildung eingesetzt wird. Grundlage für die Einstu- fung ist jedenfalls die ausgeübte Tätigkeit. Vordienstzeiten sind Dienstzeiten von mindestens 3- monatiger ununterbrochener Dauer beim selben oder einem anderen Arbeitgeber sowie Zeiten von mindes- tens 3-monatiger ununterbrochener selbstständiger Tätigkeit, jeweils im selben oder einem vergleichbaren Berufsbild. Lehr-, Schul- und Ausbildungszeiten gelten nicht als Vordienstzeiten. Vordienstzeiten im gleichen Beruf sind dem Arbeiter im Ausmaß bis zu 5 Jahren anzurechnen. Vordienstzei- ten in diesem Ausmaß in einem vergleichbaren Beruf sind dem Arbeiter nur anzurechnen, wenn sie im sel- ben Betrieb erbracht wurden.
Einstufung. Die Arbeitnehmerin befindet sich im xxx Berufsjahr und wird in die Beschäftigungsgruppe xxx Gehaltsgebiet xxx des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben eingestuft. Die Arbeitnehmerin erklärt, dass keine weiteren Vordienstzeiten zu berücksichtigen sind und sie richtig eingestuft ist. Die Arbeitnehmerin tritt jeweils mit xxx in ein neues Berufsjahr.
Einstufung. Die Arbeitnehmer in der Einarbeitungszeit werden in eine der Funktionsgruppen gemäß Artikel 13 des vorliegenden Vertrags eingestuft. Vorbehaltlich des Nachstehenden gelangen sie in den Genuss sämtlicher Bestimmungen des vorliegenden Vertrags. Die Bestimmungen bezüglich des 13. Monatsgehalts gelten hingegen nicht, da dieses während des 1. Jahres der betriebsinternen Grundausbildung in Höhe von 50 % gezahlt wird. Vorbehaltlich der Billigung durch den Arbeitgeber gelangt der Arbeitnehmer während seiner Laufbahn in den Genuss von beruflichen Weiterbildungen, um seine Fähigkeiten an die Entwicklung der Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen und seine „Beschäftigungsfähigkeit“ aufrechtzuerhalten. Im Falle einer Rationalisierung, Umstrukturierung, Neuorganisation oder sonstiger struktureller Änderungen im Unternehmen oder Konzern ist die Direktion verpflichtet, Gespräche/Verhandlungen mit dem gemischten Unternehmensausschuss und/oder der Personalvertretung aufzunehmen, um einen Umschulungsplan für die Arbeitnehmer auszuarbeiten. Im Rahmen des vorliegenden Vertrags gliedert sich die Weiterbildung in zwei Hauptschwerpunkte: A. Umschulung und B. Aufstiegsfortbildung.
Einstufung. 1.1 Für Veranstaltungen, die von Organisationen, Verbänden, Vereinen, Parteien, kirchlichen und freien Trägern der Jugendhilfe und Sportvereinen durchgeführt werden, werden Nutzungsentgelte nach Preisliste I berechnet, sofern das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkannt hat.
Einstufung. Zu Beginn des Aufenthaltes wird der Pflegebedarf abgeklärt. Die Einstufung erfolgt mit dem System RAI/RUG. Auf dieser Basis wird die Tagespauschale festgelegt (vgl. Beilage 1) und mittels des sogenannten Tarifausweises dem Bewohner mitgeteilt. Die Einstufungen werden regelmässig überprüft. Änderungen in der Pflegestufe werden in der Regel mündlich mitgeteilt und begründet. Wenn notwendig, erhält der Bewohner ei- nen neuen Tarifausweis. Die Änderungen treten am Tag des Abschlusses der Bedarfsab- klärung in Kraft.