Verletzung der Obliegenheiten. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten nach C3-3.7.2, so ist der Versicherer nach den unter A3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtig oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Hausratversicherung
Verletzung der Obliegenheiten. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten nach C3-3.7.23.4.2, so ist der Versicherer nach den unter A3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtig oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Hausratversicherung
Verletzung der Obliegenheiten. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten nach C3-3.7.23.6.2, so ist der Versicherer nach den unter A3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtig oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Hausratversicherung
Verletzung der Obliegenheiten. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten nach C3-3.7.23.5.2, so ist der Versicherer nach den unter A3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtig oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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Samples: Hausratversicherung
Verletzung der Obliegenheiten. Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten nach C3-3.7.23.8.2, so ist der Versicherer nach den unter A3-3 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtig oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
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