Verletzung der Obliegenheiten. Bei schuldhafter Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften oder Obliegenheiten durch den/die Versicherungs- nehmer/-in oder den/die Anspruchsberechtigte/-n können die Leistungen abgelehnt oder gekürzt werden. GVB Tech (Technikversicherung) Im Rahmen der GVB Tech-Deckung werden die Leistungen gemäss Ziffer 2.4.42 bis 2.4.46 entschädigt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, General Terms and Conditions
Verletzung der Obliegenheiten. Bei schuldhafter Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften oder Obliegenheiten durch den/die Versicherungs- nehmer/-in oder den/die Anspruchsberechtigte/-n können die Leistungen abgelehnt oder gekürzt werden. GVB Tech (TechnikversicherungGebäudetechnikversicherung) Im Rahmen der GVB Tech-Deckung werden die Leistungen gemäss Ziffer 2.4.42 bis 2.4.46 2.4.45 entschädigt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen