Verletzung von Obliegenheiten im Schadenfall. Bei schuldhafter Verletzung von Obliegenheiten der versicherten Personen, der Versicherungsnehmer oder der An- spruchsberechtigten ist elipsLife befugt, die Versicherungsleistung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei Beachtung der Obliegenheit gemindert haben würde (vgl. dazu die Bestimmungen über die Ansprüche und Obliegen- heiten im Schadenfall, nach Art. 8.1. und 8.2. der vorliegenden AVB).
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Samples: Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)
Verletzung von Obliegenheiten im Schadenfall. Bei schuldhafter Verletzung von Obliegenheiten der versicherten Personenden Versicherten, der den Versicherungsnehmer oder der An- spruchsberechtigten den Anspruchsberechtigten betreffenden Obliegenheiten ist elipsLife befugt, die Versicherungsleistung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei Beachtung der Obliegenheit gemindert haben würde (vgl. dazu die Bestimmungen über die Ansprüche und Obliegen- heiten Ob– liegenheiten im Schadenfall, nach Art. 8.1. gemäss Ziffer 8.1 und 8.2. der vorliegenden AVB).
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Samples: Kollektivunfallversicherung (Ku), Unfallzusatzversicherung (Uvgz)
Verletzung von Obliegenheiten im Schadenfall. Bei schuldhafter Verletzung von Obliegenheiten der versicherten Personenden Versicherten, der den Versicherungsnehmer oder der An- spruchsberechtigten den Anspruchsberechtigten betref- fenden Obliegenheiten ist elipsLife befugt, die Versicherungsleistung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei Beachtung der Obliegenheit gemindert haben würde (vgl. dazu die Bestimmungen über die Ansprüche und Obliegen- heiten Oblie- genheiten im Schadenfall, nach gemäss Art. 8.1. 8.1 und 8.2. der vorliegenden 8.2 AVB).
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Samples: Kollektivunfallversicherung (Ku) Für Nicht Uvg/Uversg Unterstellte Personen