Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs. Hat die versicherte Person infolge eines unbezahlten Urlaubs im Anschluss an die Nachdeckung eine Abredeversiche- rung nach Art. 3 Abs. 3 UVG abgeschlossen und wird der Arbeitsvertrag aufrechterhalten, besteht im Rahmen der versi- cherten Leistungen der UVG-Zusatzversicherung entsprechend Versicherungsschutz. Während des unbezahlten Urlaubs besteht jedoch kein Anspruch auf Taggeldleistungen. Verunfallt die versicherte Per- son während dieser Zeit, werden die Tage vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit bis zur geplanten Wiederaufnahme der Arbeit an die Wartefrist angerechnet. Für die Dauer des unbezahlten Urlaubs sind für sämtliche versicherten Leistungen keine zusätzlichen Prämien geschul- det.