Verletzung von Patentrechten. Der Versicherer gewährt den Versicherten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf (immateriellen) Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen der Verletzung von Patentrechten im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 000.000 € je Versicherungsfall und -jahr. Es gilt die im Versicherungsschein genannte Selbstbeteiligung für Vermögensschäden. Im Rahmen der Entschädigungsgrenze sind auch die bei der Abwehr des Anspruches entstehenden notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten versichert.
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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Insurance Terms and Conditions
Verletzung von Patentrechten. Der Versicherer gewährt den Versicherten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf (immateriellen) Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen der Verletzung von Patentrechten im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 000.000 € 100'000 CHF je Versicherungsfall und -jahr. Es gilt die im Versicherungsschein in der Versicherungspolice genannte Selbstbeteiligung für Vermögensschäden. Im Rahmen der Entschädigungsgrenze sind auch die bei der Abwehr des Anspruches entstehenden notwendigen außergerichtlichen aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten versichert.
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Samples: Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Verletzung von Patentrechten. Der Versicherer gewährt den Versicherten darüber hinaus auch Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf (immateriellenimma- teriellen) Schadenersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder entgangenen Gewinn wegen der Verletzung von Patentrechten im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden Vermö- gensschäden von maximal 000.000 € je Versicherungsfall und -jahr. Es gilt die im Versicherungsschein genannte Selbstbeteiligung für Vermögensschäden. Im Rahmen der Entschädigungsgrenze sind auch die bei der Abwehr des Anspruches entstehenden notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten versichert.
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Samples: Wording Zur Pro Media Versicherung