Verlustrisiko Musterklauseln

Verlustrisiko. Das Risiko eines Verlustes der Bestätigung trägt der Gewinnsparer (Kontoinhaber).
Verlustrisiko. Der Verkäufer haftet für Verlust oder Beschädigung der Geräte, mit Ausnahme von Verlust oder Schaden, der aus Fahrlässigkeit der RB Group, ihrer Vertreter oder Mitarbeiter entsteht, bis zum Eintritt des ersten der folgenden Ereignisse: (a) wenn die Geräte bei einer Live‐Auktion verkauft werden, der Zeitpunkt, in dem die Geräte durch den Käufer vom Gelände entfernt werden; (b) wenn die Geräte über einen Online‐Markt verkauft werden, die Entfernung der Geräte vom Standort des Verkäufers oder einem anderen jeweiligen Lagerungsort der Geräte; oder (c) ungeachtet des Portals, über das die Geräte verkauft werden, Empfang aller Erlöse aus dem Verkauf der Geräte durch den Verkäufer. Der Verkäufer versichert die Geräte zu ihrem angemessenen Marktwert gegen alle Gefahren, mit der RB Group als Zahlungsempfänger, sodass im Falle der Beschädigung oder Zerstörung der Geräte oder eines Teils davon der gesamte Versicherungserlös gegen die Bruttoerlöse aus dem Verkauf verrechnet wird, ungeachtet des Portals, über das die Geräte verkauft werden, und Zahlungen an die RB Group erfolgen unverzüglich für alle Abzüge, die gemäß dem vorliegenden Vertrag zulässig sind. Auf Anforderung stellt der Verkäufer der RB Group eine Kopie des Versicherungszertifikats oder ein anderes Dokument, dass die RB Group zur Zufriedenheit der RB Group als Zahlungsempfänger bestätigt, zur Verfügung.
Verlustrisiko. Der Verkäufer trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Waren oder Produkte, die Gegenstand dieses Auftrages sind, bis sie an den Käufer geliefert und von diesem abgenommen werden.
Verlustrisiko. Das Verlustrisiko für Kindle-Inhalte wird übertragen, sobald Sie die Kindle-Inhalte herunterladen oder darauf zugreifen.
Verlustrisiko. Der Anleger unterliegt bei einer negativen Entwick- lung des zugrunde liegenden Index mit seinem An- teil uneingeschränkt einem entsprechenden Verlust- risiko. Die Gesellschaft wird den Wertverlust nicht mittels Absicherungsgeschäften begrenzen (kein aktives Management).
Verlustrisiko. Die Schuldverschreibungen sind Kreditereignisabhängige Schuldverschreibungen. Der Eintritt eines Kreditereignisses kann dazu führen, dass der Anleger nicht den ursprünglich vollen Zinsbetrag bzw. den investierten Kaufpreis erhält. Folglich sollten sich Anleger darüber bewusst sein, dass sie bei Eintritt eines Kreditereignisses in Bezug auf den Referenzschuldner das Risiko des vollen Verlustes von Kapital und Zinsen tragen. Kreditrisiko bezogen auf die Referenzschuldner Das kreditbezogene Risiko der Schuldverschreibungen ist vergleichbar mit dem Risiko (nicht jedoch der Chancen), das mit einer direkten Investition in die Verbindlichkeiten des Referenzschuldners einhergeht, mit der Maßgabe, dass der Inhaber einer Schuldverschreibung zusätzlich dem Kreditrisiko der Emittentin ausgesetzt ist.
Verlustrisiko. Während des Transports ist LINUM AB für die Bestellung verantwortlich, bis Sie die Sendung erhalten haben. Das Verlustrisiko während des Transports geht auf Sie als Kunde über, sobald die Bestellung bei Ihnen eingegangen ist.
Verlustrisiko. Das Gold in physischer Form, das durch die Verwahrstelle verwahrt wird, ist einem Verlustrisiko ausgesetzt. Durch äussere Einflüsse wie Naturereignissen oder menschlichen Handlungen (z.B. terroristischer Angriff, etc.) kann der Zugang zu dem verwahrten Gold eingeschränkt oder unmöglich sein. Dies bedeutet im Extremfall einen mindestens teilweisen Verlust für das Teilfondsvermögen.
Verlustrisiko. Der Verkäufer trägt das Verlustrisiko der Materialien oder der bestellten Gegenstände, die im Rahmen dieser Bestellung geliefert werden, bis zur Ankunft an dem in dieser Bestellung angegebenen Bestimmungsort.
Verlustrisiko. Die AnlegerInnen nehmen an möglichen Verlusten von Oikocredit insoweit teil, als dass für sie treuhänderisch über den Förderkreis gehaltene Genossenschaftsanteile zu dem Wert ausgezahlt werden, der auf Basis der letzten vor dem Rückzahlungszeitpunkt von Oikocredit erstellten und geprüften Jahres- oder Zwischenbilanz errechnet wurde. Maximal erfolgt eine Auszahlung zum Nennwert. Hinzukommt, dass sich der Rückzahlungszeitpunkt und damit die Auszahlung verzögern kann, und zwar auf maximal fünf Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in das der Zeitpunkt der Beendigung des Treuhandvertrages oder der Reduzierung des Treuhandvermögens fällt. Dies kann jeweils bei entsprechend negativer wirtschaftlicher Entwicklung von Oikocredit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der treuhänderischen Beteiligung der AnlegerInnen führen.