Steuerliche Risiken Musterklauseln

Steuerliche Risiken. Die Entwicklung des gültigen Steuerrechts unterliegt auch in seiner verwaltungstechnischen Anwen- dung einem stetigen Wandel. Die in diesem Prospekt dargestellten steuerlichen Angaben geben des- halb die derzeitige Rechtslage, die aktuelle Rechtsprechung sowie die Kommentierung durch die steu- erliche Fachliteratur zum Datum des Prospekts wieder. Zukünftige Gesetzesänderungen sowie abwei- chende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen wer- den. Im Koalitionsvertrag vom 07. Februar 2018 haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Abgeltung- steuer auf Zinserträge mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abzuschaffen. Sollte es zukünftig zu einer Abschaffung der Abgeltungssteuer kommen, würden Zinseinkünfte wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen. Ist der persönliche Einkom- menssteuersatz höher als die pauschal auf 25% begrenzte Abgeltungssteuer, würden Anleger nach Steuern eine geringere Rendite auf die Schuldverschreibungen erzielen als bislang. Die Emittentin ist der Ansicht, dass ihre Steuererklärungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften abge- geben wurden. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf Grund abweichender Beurtei- lung der Sach- und Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlungen zu leis- ten hat. Dies kann die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ beeinträchtigen und die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Anleihegläubiger aus den Schuldverschreibungen gefähr- den.
Steuerliche Risiken. Die dem Emittenten erteilten Steuerbescheide stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch eine steuerliche Außenprüfung oder der Entscheidung einzelner Fragestellungen durch einschlägige Gerichte. Dies ist ein übliches Verfahren, bei dem im Rahmen einer Steuerprüfung oder nach einer allgemeinen Entscheidung durch ein Finanzgericht noch Jahre nach dem Steuerbescheid eine Steuernachforderung durch die Finanzbehörden erhoben werden kann. Steuernachforderungen können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenslage des Emittenten haben.
Steuerliche Risiken. Die dem Emittenten erteilten Steuerbescheide stehen regelmäßig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch eine steuerliche Außenprüfung oder der Entscheidung einzelner Fragestellungen durch einschlägige Gerichte. Dies ist ein übliches Verfahren, bei dem im Rahmen einer Steuerprüfung oder nach einer allgemeinen Entscheidung durch ein Finanzgericht noch Jahre nach dem Steuerbescheid eine Steuernachforderung durch die Finanzbehörden erhoben werden kann. Steuernachforderungen können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögenslage des Emittenten haben. Rechtsrisiken und aufsichtsrechtliche Risiken Unter Rechtsrisiken versteht der Emittent alle aus vertraglichen Vereinbarungen sowie aus rechtlichen Rahmenbedingungen resultierenden Risiken. Aufsichtsrechtliche Risiken ergeben sich aus den für den Emittenten bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Verwirklichung von Rechtsrisiken oder eine Erhöhung aufsichtsrechtlicher Anforderungen können die betrieblichen Aufwendungen des Emittenten erheblich steigern und negative Auswirkungen auf die Vermögenslage des Emittenten haben.
Steuerliche Risiken. Die Gesellschaft und/oder ein Beteiligungsunternehmen unterliegen dem Risiko, für nicht bezahlte Steuern des Veräußerers einer Immobilie zu haften. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Gesetzgebung, die Verwaltungspraxis und/oder die Rechtsprechung hinsichtlich der Besteuerung der Gesellschaft ändert und so steuerliche Vorteile für die FCR AG entfallen bzw. steuerliche Nachteile entstehen. Es ist zu beachten, dass Steueränderungen auch rückwirkend eintreten können.
Steuerliche Risiken. Die in diesem Wertpapierprospekt dargestellten steuerlichen Angaben geben die derzeitige Rechtslage, die aktuelle Rechtsprechung sowie die Kommentierung durch die steuerliche Fachliteratur zum Datum des Prospektes wieder. Zukünftige Gesetzesänderungen sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Derartige Änderungen kön- nen sich nachteilig auf die Nachsteuerrendite der Anleger auswirken.
Steuerliche Risiken. Steuerrecht und –praxis unterliegen Veränderungen, möglicherweise mit rückwirkender Geltung. Dies kann sich negativ auf den Wert der Tokenized Stocks und/oder die Rendite der Anleger auswirken. Soweit die Emittentin zur Abführung von Steuern (insb. US-Quellensteuer) verpflichtet ist, kann dies mit dem Auszahlungsbetrag verrechnet werden und ihn entsprechend mindern.
Steuerliche Risiken. Jeder potenzielle Anleger ist angehalten, bezüglich der steuerlichen Auswirkungen seines beabsichtigten Investments in eine Tranche/Serie gegenständlichen RBI-Emissionsprogrammes ausführlich Erkundigungen bei seinem Steuerberater einzuholen. Bezüglich der allgemeinen steuerlichen Aspekte der verschiedenen Investments siehe Teil IV Abschnitt
Steuerliche Risiken. Der Anleger muss im Regelfall auf seine Erträge Abgaben in Form von Steuern leisten. Treten Veränderungen bei den steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalerträge auf, so kann dies zu einer veränderten Abgabenlast führen. Handelt es sich ferner um eine Anlage im Ausland, so muss das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen beachtet werden. Steuern und Abgaben können so also die effektive Rendite der Anlage mindern. Auch Steuerpolitische Entscheidungen können sich, negativ, aber auch positiv auf die Kursentwicklung der Kapitalmärkte auswirken.
Steuerliche Risiken. Allgemeine steuerliche Risiken
Steuerliche Risiken. Die in diesem Prospekt dargestellten steuerlichen Angaben in Bezug auf die Schuldverschreibungen geben die Rechtslage, die aktuelle Rechtsprechung sowie die Kommentierung durch die steuerliche Fachliteratur zum Datum des Prospekts wieder. Zukünftige Gesetzesänderungen sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Im Koalitionsvertrag vom 07. Februar 2018 haben CDU, CSU und SPD vereinbart, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abzuschaffen. Sollte es zukünftig zu einer Abschaffung der Abgeltungssteuer kommen, würden Zinseinkünfte wieder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen. Ist der persönliche Einkommenssteu- ersatz höher als die pauschal auf 25% begrenzte Abgeltungssteuer, würden Anleger nach Steuern eine geringere Rendite auf die Schuldverschreibungen erzielen als bislang. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als mittel eingeschätzt.