Versand und Lieferung. Alle Sendungen sind FOB (Free On Board) (2010) ab Ausgangsort, frachtfrei und werden rückverrechnet. Der Kunde muss lediglich bestätigen, dass jede in einem Auftragsformular angegebene Lieferadresse zutreffend ist und, dass jede die Lieferung an dieser Adresse annehmende Person im Auftrag des Kunden hierzu befugt ist. Samsara kann die Hardware im Rahmen eines Auftragsformulars laut einem Zeitplan versenden, der gemeinsam zwischen den Parteien vereinbart oder von Samsara festgelegt wurde. Sollte die Hardware im Rahmen eines Auftragsformulars in mehreren Sendungen versandt werden, läuft die Samsara-Software-Lizenzlaufzeit der nach der ersten Sendung versandten Hardware an demselben Datum wie die Samsara-Software-Lizenzlaufzeit der mit der ersten Sendung versandten Hardware ab. Die Gesamtkosten der Samsara-Software-Lizenzen dieser nach der ersten Sendung versandten Hardware werden anteilig ihrer tatsächlichen Lizenzlaufzeit im Vergleich zur vollständigen Samsara-Software-Lizenzlaufzeit im Rahmen dieses Auftragsformulars berechnet und auf den nächstgelegenen Monat aufgerundet. Bestimmte im Auftragsformular angegebene Zahlungsbeträge gehen davon aus, dass sämtliche Hardware im Rahmen dieses Auftragsformulars gleichzeitig versandt werden und werden einer potenziellen Ermäßigung durch Samsara anhand des tatsächlichen Zeitplans für den Versand der Hardware unterzogen.
Versand und Lieferung. 8.1. Auf Gutschriften und jegliche sonstigen Vorteile, die aus dem Erwerb von Logistikleistungen durch den Auftraggeber und jeglichen damit verbundenen und dazugehörigen Lieferobjekten resultieren oder entstehen (wozu Handelskredite, Ausfuhrkredite, Erstattung von Zöllen, Steuern oder Abgaben gehören), hat der Auftraggeber einen Anspruch, sofern geltende Gesetze nichts Gegenteiliges vorschreiben. Jegliche und sämtliche (gegebenenfalls bestehenden) Steuern und Zölle, denen der Auftragnehmer in Übereinstimmung mit solchen Gesetzen unterliegt, werden von dem Auftragnehmer entrichtet. Der Auftragnehmer verlangt von dem Auftraggeber nicht, solche Steuern und Zölle zu entrichten.
8.2. Sofern bei der Bereitstellung der Logistikleistungen gemäß diesem Vertrag über Logistikleistungen zutreffend, stellt der Auftragnehmer mit jeder Lieferung oder Sendung von Lieferobjekten eine aufgeschlüsselte Packliste bereit, aus der (sofern zutreffend) Folgendes hervorgeht: (i) eine Beschreibung der Lieferobjekte und Mengen, (ii) Teilenummern, (iii) Zeichen und Nummer des jeweiligen Zusatzvertrages, (iv) vollständiger Name und Anschrift des Auftragnehmers und (v) jegliche und sämtliche sonstigen Unterlagen, die für die Durchführung und den Vollzug einer termingerechten Lieferung, Versendung oder sonstige Bedingungen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines jeglichen Zusatzvertrages notwendig oder wünschenswert sind.
8.3. Sofern bei der Bereitstellung der Logistikleistungen gemäß diesem Vertrag über Logistikleistungen zutreffend, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Lieferobjekte ordnungsgemäß und sicher, in einer für Lagerung und Transport geeigneten Weise verpackt, gekennzeichnet und etikettiert sind. In dieser Hinsicht sind vor dem Beginn von Lieferung oder Versand gemäß den geltenden Branchenstandards, den Verpackungsrichtlinien des Auftraggebers und/oder den eigenen Anforderungen des Spediteurs Kontrollen auszuführen. Der Auftragnehmer stellt jederzeit sicher, dass die Lieferobjekte fristgemäß, ohne Verlust oder Schaden, in sauberem, ordnungsgemäßem Zustand und zu möglichst niedrigen Liefer- oder Versandkosten geliefert werden. Jeglicher vorhandene und/oder potenzielle Mangel und/oder Bedenken ist bzw. sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Meldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber keinen Mangel bzw. keine Bedenken, gelten die Lieferobjekte als angemessen verpackt, gekennzeichnet und übergeben, und allgemein wird davon ausgegangen, dass kein Mangel festg...
Versand und Lieferung. 7.1 Der Verkäufer wird sich an die in dieser Bestellung oder in dem maßgeblichen Lieferabruf genannten Anweisungen des Käufers bezüglich "Versand an" und "Rechnung an" halten. Der Verkäufer wird seine Lieferungen gemäß den Anweisungen des Käufers oder dessen Spediteure vornehmen. Das Verlustrisiko der Produkte geht bei Lieferung der Produkte gemäß den vom Käufer spezifizierten Transportbedingungen auf den Käufer über. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich.
7.2 Der Verkäufer hat den Käufer umgehend schriftlich über alle möglichen Umstände in Kenntnis zu setzen, die auftreten oder die dem Verkäufer bekannt werden und aufgrund derer die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann. Eine solche Mitteilung befreit den Verkäufer nicht von seinen Lieferverpflichtungen zum festgesetzten Lieferdatum gemäß den "Versand an"- und "Rechnung an"- Anweisungen des Käufers.
7.3 Für den Fall, dass der Verkäufer oder dessen Vertreter die zeitlichen Leistungsverzögerungen zu vertreten haben, wird der Verkäufer für alle aus diesen Verzögerungen entstehenden Kosten und Auslagen aufkommen, einschließlich aller Kosten und Auslagen, die dem Käufer von seinen Kunden, Endverbrauchern und Endkunden in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich wird der Verkäufer auch die Kosten und Auslagen für den Expressversand tragen, der möglicherweise notwendig sein wird, um die vom Verkäufer verschuldeten Verzögerungen zu verkürzen.
7.4 Der Verkäufer stimmt zu, alle technischen Änderungen der versandten Produkte auf allen Versandunterlagen zu dokumentieren.
Versand und Lieferung. 3.1. ComAp muss angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Produkte abzuliefern. Die Lieferung beginnt der Vereinbarung entsprechend, jedoch nicht vor der Bestätigung oder Unterzeichnung der Vereinbarung.
3.2. Der Kunde holt die Produkte am in der Vereinbarung ausgemachten Ort ab. Der Ort der Produktabholung durch den Kunden, die Liefermethode und der gewählte vertragliche Beförderer werden in der Vereinbarung ausgemacht.
3.3. ComAp oder ComAps vertraglicher Beförderer kann den Beginn des Transports von der Zustellung von Unterlagen abhängig machen, zu deren Vorlage der Kunde verpflichtet ist. Wenn diese Unterlagen nicht vorgelegt werden, ist ComAp berechtigt, die Lieferung der Produkte bis zur Zustellung der Unterlagen zu verschieben. ComAp kann die Unterlagen anstelle des Kunden besorgen (dies geschieht auf Kosten des Kunden) oder von der Vereinbarung zurücktreten. Bei einem Rücktritt von der Vereinbarung hat ComAp das Recht auf die Rückerstattung aller mit der Nichtlieferung von Produkten zusammenhängenden Kosten, d.h. die Zahlung des Produktpreises einschließlich aller für den Transport der Produkte anfallenden Kosten, unabhängig davon, ob mit dem Transport begonnen wurde oder nicht. Jegliche daraus entstehenden Schäden trägt der Kunde vollständig. Sollten Produkte an einen Bestimmungsort außerhalb der EU geliefert werden, dann muss der Kunde ComAp eine Exportbestätigung für Nicht-EU-Länder zukommen lassen.
3.4. Der Kunde kann nach Beginn des Transports eine Änderung des Bestimmungsortes und/oder des Lieferzeitpunktes der Produkte beantragen. ComAp akzeptiert diese Änderung, wenn i) der vertragliche Beförderer der Änderung des Bestimmungsortes und/oder der Lieferzeit zustimmt, ii) diese Änderung angesichts der gewählten Transportart möglich ist. Der Kunde zahlt sämtliche sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Änderung des Bestimmungsortes und/oder des Lieferzeitpunktes der Produkte.
3.5. Produkte können auch auf Kosten des Kunden durch dessen vertraglichen Beförderer geliefert werden. In diesem Fall gilt im Sinne dieser GGB als Bezugsdatum für die Auslieferung die Abholung der Produkte durch den vertraglichen Beförderer des Kunden oder direkt durch den Kunden. Die Verpflichtung des Kunden, alle notwendigen Unterlagen vorzulegen, besteht weiterhin.
3.6. Produkte können in Form von Teillieferungen zugestellt werden, es sei denn, in der Vereinbarung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt. Sollte die Lieferung von Produkten storniert werden, hat da...
Versand und Lieferung. 7. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Ver- kauf und Lieferung ab Lager frei Verladen.
8. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Abnehmer.
9. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger /Lastzug befahrbare An- fuhrwege vorausgesetzt. Etwaige durch das Feh- len dieser Anfuhrwege entstandene Schäden oder Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Ab- nehmers. § 254 BGB bleibt unberührt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Ab- nehmers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Abnehmer für die hierdurch auftretenden Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Abnehmer zu geschehen. Die Anliefer- zeit ist zu vereinbaren. Wartezeiten werden be- rechnet.
10. Ist das Abladen bei vertragsgemäßer Anlieferung aus Gründen, die vom Lieferanten nicht zu vertre- ten sind, nicht möglich, so hat der Abnehmer un- verzüglich zu bestimmen, was mit der Lieferung geschehen soll.
11. Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, bestimmt der Lieferant die Art der Versendung.
12. Bei Selbstabholung hat der Abnehmer zu prüfen, ob die Liefergegenstände einwandfrei verladen sind.
13. Werden Transportschäden festgestellt, so hat der Abnehmer für die zur Wahrung von Schadener- satzansprüchen notwendigen Tatbestandsfest- stellungen zu sorgen.
Versand und Lieferung. Der Versand erfolgt gemäß den standardmäßigen kaufmännischen Praktiken durch ein von der CST gewähltes Transportunternehmen. Die CST übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit dem Versand und das Transportunternehmen gilt nicht als Vertreter der CST. Alle Sendungen unterliegen der jeweiligen Verfügbarkeit, Teillieferungen sind zulässig. Der Versandplan versteht sich als angenäherte Angabe, und die CST wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Versand gemäß diesen Angaben abzuschließen. Die CST kann den Versand aussetzen oder verzögern oder einen Auftrag jederzeit stornieren, bis sie eine angemessene Zusicherung zur Zahlungsfähigkeit des Kunden erhalten hat, einschließlich der vollständigen oder teilweisen Anzahlung oder der Zahlung jeglicher geschuldeten und ausstehenden Beträge. Die CST ist für keine Schäden oder Strafen auf Grund von Versand- oder Lieferverzögerungen, durch die Stornierung eines Auftrags oder die Nichtvorlage einer Benachrichtigung über die Verzögerung oder Stornierung aus einem beliebigen Grund haftbar.
Versand und Lieferung. 6.1 Das Unternehmen wird den Versand der Produkte an Sie veranlassen. Derzeit bietet das Unternehmen einen Versand nur innerhalb Deutschlands und Österreichs an.
6.2 Wir streben eine Zustellung innerhalb von zwei bis vier Werktagen nach Bestätigung einer Bestellung an, sofern nicht abweichend vereinbart. Alle Termine, die für die Zustellung der bestellten Produkte angegeben werden, stellen lediglich Schätzungen dar. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Lieferzeit 30 Tage überschreitet, können Sie Ihre Bestellung stornieren. In diesem Fall wird der Kaufpreis zuzüglich der Kosten für Versand und Bearbeitung zurückerstattet.
6.3 Die Kosten für verschiedene Versandarten werden während des Bezahlvorgangs deutlich angegeben. Ihnen werden alle Versandkosten und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt, die während des Bezahlvorgangs angegeben wurden.
6.4 Sie sind allein dafür verantwortlich, uns während des Bezahlvorgangs eine korrekte und zugängliche Versandadresse zur Verfügung zu stellen. Wenn die Adressangaben nicht korrekt sind, schulden Sie eine Entschädigung für die Kosten einer erfolglosen Lieferung. Wenn Sie einen erneuten Versand der Produkte wünschen, werden die neuen Versandkosten erneut in Rechnung gestellt und entsprechen den ursprünglich vereinbarten Versandkosten.
Versand und Lieferung. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr auf den Besteller über. FOB- und CIF-Geschäfte bedürfen besonderer Vereinbarung. Von uns entrichtete Frachten sind nur als eine für den Besteller gemachte Frachtvorlage zu betrachten. Mehrfrachten für Eil- und Expressgut gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn wir im Einzelfalle die Transportkosten übernommen haben. Versandweg, Beförderung und Schutzmittel, die besonders berechnet werden, sind unserer Xxxx überlassen, wobei sich unsere Haftung insbesondere für billigste Verfrachtung auf Vorsatz und grobe Fahr- lässigkeit beschränkt. Versandfertig gemeldete Ware muß sofort abgerufen werden, andernfalls oder bei Unmög- lichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung ist die Ware während der Vertragszeit in möglichst gleich- mäßigen Monatsmengen abzunehmen. Bei nicht recht- zeitigem Abruf sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die Einteilung nach unserem Ermessen selbst vorzunehmen oder von dem noch unerledigten Teil des Vertrages zurückzutreten oder Anspruch auf Schaden- ersatz wegen Nichterfüllung zu erheben. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen, es sei denn, er hat daran erkennbar kein Interesse oder sie sind ihm erkennbar nicht zuzumuten. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig, und zwar sowohl hinsichtlich der Gesamt- wie hinsichtlich der einzelnen Teilmengen. In ihrem Umfang ändert sich dadurch der Gesamtpreis.
Versand und Lieferung. (a) Der Versand hat an die in der Bestellung angegebene Adresse zu erfolgen.
(b) Jeder Sendung sind Lieferscheine beizufügen. Die Lieferscheine sind für jede Bestellung getrennt auszustellen. Bei Teillieferungen sind in der Rechnung und im Lieferschein der Rückstand und der Vermerk "Teillieferung" anzugeben. Bei Restlieferungen ist der Vermerk "Restlieferung" anzugeben.
(c) Lieferungen eines Versandtages sind zu einer Sendung zusammenzufassen. Packstücke sind ohne Überstände auf einer Palette zu einer kompakten gesicherten Transporteinheit zusammenzufügen und ausreichend zu sichern. Jeder Lieferung sind Packzettel oder Lieferscheine mit Angaben des Inhalts sowie der vollständigen Bestellkennzeichnung beizufügen. Der Versand ist mit denselben Angaben sofort anzuzeigen.
Versand und Lieferung. 04.1. Versand und Lieferung erfolgen gemäß unseren Angaben auf Kosten und Gefahr der Lieferfirma.
04.2. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms 2010.
04.3. Die Lieferfirma hat den Transport ausreichend auf eigene Kosten zu versichern.