Versand und Lieferung Musterklauseln

Versand und Lieferung. 7.1 Der Verkäufer wird sich an die in dieser Bestellung oder in dem maßgeblichen Lieferabruf genannten Anweisungen des Käufers bezüglich "Versand an" und "Rechnung an" halten. Der Verkäufer wird seine Lieferungen gemäß den Anweisungen des Käufers oder dessen Spediteure vornehmen. Das Verlustrisiko der Produkte geht bei Lieferung der Produkte gemäß den vom Käufer spezifizierten Transportbedingungen auf den Käufer über. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich.
Versand und Lieferung. Der Versand erfolgt gemäß den standardmäßigen kaufmännischen Praktiken durch ein von der CST gewähltes Transportunternehmen. Die CST übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit dem Versand und das Transportunternehmen gilt nicht als Vertreter der CST. Alle Sendungen unterliegen der jeweiligen Verfügbarkeit, Teillieferungen sind zulässig. Der Versandplan versteht sich als angenäherte Angabe, und die CST wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Versand gemäß diesen Angaben abzuschließen. Die CST kann den Versand aussetzen oder verzögern oder einen Auftrag jederzeit stornieren, bis sie eine angemessene Zusicherung zur Zahlungsfähigkeit des Kunden erhalten hat, einschließlich der vollständigen oder teilweisen Anzahlung oder der Zahlung jeglicher geschuldeten und ausstehenden Beträge. Die CST ist für keine Schäden oder Strafen auf Grund von Versand- oder Lieferverzögerungen, durch die Stornierung eines Auftrags oder die Nichtvorlage einer Benachrichtigung über die Verzögerung oder Stornierung aus einem beliebigen Grund haftbar.
Versand und Lieferung. Alle Sendungen sind FOB (Free On Board) (2010) ab Ausgangsort, frachtfrei und werden rückverrechnet. Der Kunde muss lediglich bestätigen, dass jede in einem Auftragsformular angegebene Lieferadresse zutreffend ist und, dass jede die Lieferung an dieser Adresse annehmende Person im Auftrag des Kunden hierzu befugt ist. Samsara kann die Hardware im Rahmen eines Auftragsformulars laut einem Zeitplan versenden, der gemeinsam zwischen den Parteien vereinbart oder von Samsara festgelegt wurde. Sollte die Hardware im Rahmen eines Auftragsformulars in mehreren Sendungen versandt werden, läuft die Samsara-Software-Lizenzlaufzeit der nach der ersten Sendung versandten Hardware an demselben Datum wie die Samsara-Software-Lizenzlaufzeit der mit der ersten Sendung versandten Hardware ab. Die Gesamtkosten der Samsara-Software-Lizenzen dieser nach der ersten Sendung versandten Hardware werden anteilig ihrer tatsächlichen Lizenzlaufzeit im Vergleich zur vollständigen Samsara-Software-Lizenzlaufzeit im Rahmen dieses Auftragsformulars berechnet und auf den nächstgelegenen Monat aufgerundet. Bestimmte im Auftragsformular angegebene Zahlungsbeträge gehen davon aus, dass sämtliche Hardware im Rahmen dieses Auftragsformulars gleichzeitig versandt werden und werden einer potenziellen Ermäßigung durch Samsara anhand des tatsächlichen Zeitplans für den Versand der Hardware unterzogen.
Versand und Lieferung. 8.1. Auf Gutschriften und jegliche sonstigen Vorteile, die aus dem Erwerb von Logistikleistungen durch den Auftraggeber und jeglichen damit verbundenen und dazugehörigen Lieferobjekten resultieren oder entstehen (wozu Handelskredite, Ausfuhrkredite, Erstattung von Zöllen, Steuern oder Abgaben gehören), hat der Auftraggeber einen Anspruch, sofern geltende Gesetze nichts Gegenteiliges vorschreiben. Jegliche und sämtliche (gegebenenfalls bestehenden) Steuern und Zölle, denen der Auftragnehmer in Übereinstimmung mit solchen Gesetzen unterliegt, werden von dem Auftragnehmer entrichtet. Der Auftragnehmer verlangt von dem Auftraggeber nicht, solche Steuern und Zölle zu entrichten.
Versand und Lieferung. Wir sind bemüht, die erteilten Aufträge schnellstens zu erledigen und die gewünschten Lieferfristen einzuhalten. Zugesagte Liefer- termine beziehen sich grundsätzlich auf das Versanddatum der Ware. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtver- fügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unver- züglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den ge- setzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn • die Teillieferung oder Teilleistung für den Käufer verwendbar ist, • die Restlieferung und Restleistung sichergestellt ist und • dem Käufer aus der Teillieferung oder Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Der Versand erfolgt nach unserer Xxxx unter Berücksichtigung der gültigen GMP/GDP-Richtlinien. Die Ausführung von Aufträgen für Express-Sendungen ist am gleichen Tag nur möglich, wenn sie uns bis 12 Uhr erreichen. Zuschläge für einen Eilversand gehen zu Lasten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an de...
Versand und Lieferung. 6.1 Die Abnahme der Ware erfolgt an dem im Vertrag vereinbarten Standort oder (wenn hierzu nichts vereinbart ist) in der den Vertrag schließende Standort der Auftragnehmerin; dies ist jeweils der Er- füllungsort. Wünscht der Besteller die Lieferung der Ware an einen anderen Ort, trägt er die Kosten der Versendung. Hierzu gehören auch Zölle, Steuern, Gebühren und sonstige öffentliche Abgaben.
Versand und Lieferung. 7. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Verkauf und Lieferung ab Lager frei Verladen.
Versand und Lieferung. Der Lieferant stimmt den folgenden Versand- und Lieferbedingungen zu:
Versand und Lieferung. 4. Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgt Verkauf und Lieferung ab Lager frei Verladen. 0.Xxx Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Abnehmer.
Versand und Lieferung. 4.1 Einsendungen defekter Teile haben unter Angabe der JOBS Maschinen- nummer zu erfolgen.