Versand und Lieferung Musterklauseln

Versand und Lieferung. Alle Sendungen sind FOB (Free On Board) (2010) ab Ausgangsort, frachtfrei und werden rückverrechnet. Der Kunde muss lediglich bestätigen, dass jede in einem Auftragsformular angegebene Lieferadresse zutreffend ist und, dass jede die Lieferung an dieser Adresse annehmende Person im Auftrag des Kunden hierzu befugt ist. Samsara kann die Hardware im Rahmen eines Auftragsformulars laut einem Zeitplan versenden, der gemeinsam zwischen den Parteien vereinbart oder von Samsara festgelegt wurde. Sollte die Hardware im Rahmen eines Auftragsformulars in mehreren Sendungen versandt werden, läuft die Samsara-Software-Lizenzlaufzeit der nach der ersten Sendung versandten Hardware an demselben Datum wie die Samsara-Software-Lizenzlaufzeit der mit der ersten Sendung versandten Hardware ab. Die Gesamtkosten der Samsara-Software-Lizenzen dieser nach der ersten Sendung versandten Hardware werden anteilig ihrer tatsächlichen Lizenzlaufzeit im Vergleich zur vollständigen Samsara-Software-Lizenzlaufzeit im Rahmen dieses Auftragsformulars berechnet und auf den nächstgelegenen Monat aufgerundet. Bestimmte im Auftragsformular angegebene Zahlungsbeträge gehen davon aus, dass sämtliche Hardware im Rahmen dieses Auftragsformulars gleichzeitig versandt werden und werden einer potenziellen Ermäßigung durch Samsara anhand des tatsächlichen Zeitplans für den Versand der Hardware unterzogen.
Versand und Lieferung. 8.1. Auf Gutschriften und jegliche sonstigen Vorteile, die aus dem Erwerb von Logistikleistungen durch den Auftraggeber und jeglichen damit verbundenen und dazugehörigen Lieferobjekten resultieren oder entstehen (wozu Handelskredite, Ausfuhrkredite, Erstattung von Zöllen, Steuern oder Abgaben gehören), hat der Auftraggeber einen Anspruch, sofern geltende Gesetze nichts Gegenteiliges vorschreiben. Jegliche und sämtliche (gegebenenfalls bestehenden) Steuern und Zölle, denen der Auftragnehmer in Übereinstimmung mit solchen Gesetzen unterliegt, werden von dem Auftragnehmer entrichtet. Der Auftragnehmer verlangt von dem Auftraggeber nicht, solche Steuern und Zölle zu entrichten. 8.2. Sofern bei der Bereitstellung der Logistikleistungen gemäß diesem Vertrag über Logistikleistungen zutreffend, stellt der Auftragnehmer mit jeder Lieferung oder Sendung von Lieferobjekten eine aufgeschlüsselte Packliste bereit, aus der (sofern zutreffend) Folgendes hervorgeht: (i) eine Beschreibung der Lieferobjekte und Mengen, (ii) Teilenummern, (iii) Zeichen und Nummer des jeweiligen Zusatzvertrages, (iv) vollständiger Name und Anschrift des Auftragnehmers und (v) jegliche und sämtliche sonstigen Unterlagen, die für die Durchführung und den Vollzug einer termingerechten Lieferung, Versendung oder sonstige Bedingungen dieses Vertrages über Logistikleistungen und eines jeglichen Zusatzvertrages notwendig oder wünschenswert sind. 8.3. Sofern bei der Bereitstellung der Logistikleistungen gemäß diesem Vertrag über Logistikleistungen zutreffend, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Lieferobjekte ordnungsgemäß und sicher, in einer für Lagerung und Transport geeigneten Weise verpackt, gekennzeichnet und etikettiert sind. In dieser Hinsicht sind vor dem Beginn von Lieferung oder Versand gemäß den geltenden Branchenstandards, den Verpackungsrichtlinien des Auftraggebers und/oder den eigenen Anforderungen des Spediteurs Kontrollen auszuführen. Der Auftragnehmer stellt jederzeit sicher, dass die Lieferobjekte fristgemäß, ohne Verlust oder Schaden, in sauberem, ordnungsgemäßem Zustand und zu möglichst niedrigen Liefer- oder Versandkosten geliefert werden. Jeglicher vorhandene und/oder potenzielle Mangel und/oder Bedenken ist bzw. sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Meldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber keinen Mangel bzw. keine Bedenken, gelten die Lieferobjekte als angemessen verpackt, gekennzeichnet und übergeben, und allgemein wird davon ausgegangen, dass kein Mangel festg...
Versand und Lieferung. 7.1 Der Verkäufer wird sich an die in dieser Bestellung oder in dem maßgeblichen Lieferabruf genannten Anweisungen des Käufers bezüglich "Versand an" und "Rechnung an" halten. Der Verkäufer wird seine Lieferungen gemäß den Anweisungen des Käufers oder dessen Spediteure vornehmen. Das Verlustrisiko der Produkte geht bei Lieferung der Produkte gemäß den vom Käufer spezifizierten Transportbedingungen auf den Käufer über. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. 7.2 Der Verkäufer hat den Käufer umgehend schriftlich über alle möglichen Umstände in Kenntnis zu setzen, die auftreten oder die dem Verkäufer bekannt werden und aufgrund derer die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann. Eine solche Mitteilung befreit den Verkäufer nicht von seinen Lieferverpflichtungen zum festgesetzten Lieferdatum gemäß den "Versand an"- und "Rechnung an"- Anweisungen des Käufers. 7.3 Für den Fall, dass der Verkäufer oder dessen Vertreter die zeitlichen Leistungsverzögerungen zu vertreten haben, wird der Verkäufer für alle aus diesen Verzögerungen entstehenden Kosten und Auslagen aufkommen, einschließlich aller Kosten und Auslagen, die dem Käufer von seinen Kunden, Endverbrauchern und Endkunden in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich wird der Verkäufer auch die Kosten und Auslagen für den Expressversand tragen, der möglicherweise notwendig sein wird, um die vom Verkäufer verschuldeten Verzögerungen zu verkürzen. 7.4 Der Verkäufer stimmt zu, alle technischen Änderungen der versandten Produkte auf allen Versandunterlagen zu dokumentieren.
Versand und Lieferung. Der Lieferant stimmt den folgenden Versand- und Lieferbedingungen zu: i. Der Versand der Waren des Lieferanten erfolgt auf Kosten des Lieferanten an den in der Bestellung der Gesellschaft angegebenen Bestimmungsort während der normalen Geschäftszeiten auf DDP-Basis (Incoterms® 2020), sofern in der Bestellung nichts anderes bestimmt ist. Alle Waren sind in strikter Übereinstimmung mit den im Vertrag genannten Terminen und Zeitplänen zu liefern. Der Termin für die Lieferung gilt als verbindlich vereinbart. Der Erhalt der Ware stellt noch keine endgültige Annahme dar. ii. Der Lieferant garantiert, dass die in der Bestellung genannten Waren ordnungsgemäß verpackt und mit den entsprechenden Kennzeichnungen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften versehen werden. Soweit dies nicht in der Bestellung speziell ausgewiesen ist, zahlt die Gesellschaft keine Verpackungskosten. Waren, die eine besondere Verpackung oder eine besondere Handhabung benötigen, müssen die entsprechenden Kennzeichnungen auf der Verpackung tragen, um eine unfallfreie Entladung zu ermöglichen. Der Lieferant hat die Gesellschaft auch über alle Vorsichtsmaßnahmen zu informieren, die beim Entladen gefährlicher oder radioaktiver Produkte zu treffen sind. Für alle Waren, die nach geltendem Recht, geltenden Vorschriften und/oder Unternehmensvorschriften/-richtlinien als gefährdend oder gefährlich definiert sind, stellt der Lieferant der Gesellschaft Informationen über Sicherheitsvorkehrungen und den sicheren Umgang mit ihnen in Form eines Sicherheitsdatenblatts und einer geeigneten Kennzeichnung für diese Waren zur Verfügung, wie dies nach geltendem Recht, geltenden Vorschriften und/oder Unternehmensvorschriften/- richtlinien erforderlich ist. iii. Sofern die Gesellschaft schriftlich zustimmt, Teillieferungen anzunehmen, gilt der Vertrag in Bezug auf jede Teillieferung als ein einziger Vertrag. Falls der Lieferant versäumt, auch nur eine Teillieferung zu liefern, ist die Gesellschaft berechtigt, nach ihrer Xxxx, vom gesamten Vertrag zurückzutreten. iv. Wenn Waren über die bestellten Mengen hinaus an die Gesellschaft geliefert werden, ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, den Überschuss zu bezahlen; sämtliche Überschüsse sind und verbleiben auf Risiko des Lieferanten und stehen für einen Zeitraum von drei (3) Monaten zur Abholung auf Kosten des Lieferanten bereit. Nach Ablauf dieser Frist kann die Gesellschaft solche Überschusswaren auf Kosten des Lieferanten entsorgen. v. Die Waren verbleibe...
Versand und Lieferung. 7. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Ver- kauf und Lieferung ab Lager frei Verladen. 8. Ist Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Abnehmer. 9. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger /Lastzug befahrbare An- fuhrwege vorausgesetzt. Etwaige durch das Feh- len dieser Anfuhrwege entstandene Schäden oder Abladeverzögerungen gehen zu Lasten des Ab- nehmers. § 254 BGB bleibt unberührt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Ab- nehmers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Abnehmer für die hierdurch auftretenden Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Abnehmer zu geschehen. Die Anliefer- zeit ist zu vereinbaren. Wartezeiten werden be- rechnet. 10. Ist das Abladen bei vertragsgemäßer Anlieferung aus Gründen, die vom Lieferanten nicht zu vertre- ten sind, nicht möglich, so hat der Abnehmer un- verzüglich zu bestimmen, was mit der Lieferung geschehen soll. 11. Soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist, bestimmt der Lieferant die Art der Versendung. 12. Bei Selbstabholung hat der Abnehmer zu prüfen, ob die Liefergegenstände einwandfrei verladen sind. 13. Werden Transportschäden festgestellt, so hat der Abnehmer für die zur Wahrung von Schadener- satzansprüchen notwendigen Tatbestandsfest- stellungen zu sorgen.
Versand und Lieferung. Der Versand erfolgt gemäß den standardmäßigen kaufmännischen Praktiken durch ein von der CST gewähltes Transportunternehmen. Die CST übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit dem Versand und das Transportunternehmen gilt nicht als Vertreter der CST. Alle Sendungen unterliegen der jeweiligen Verfügbarkeit, Teillieferungen sind zulässig. Der Versandplan versteht sich als angenäherte Angabe, und die CST wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Versand gemäß diesen Angaben abzuschließen. Die CST kann den Versand aussetzen oder verzögern oder einen Auftrag jederzeit stornieren, bis sie eine angemessene Zusicherung zur Zahlungsfähigkeit des Kunden erhalten hat, einschließlich der vollständigen oder teilweisen Anzahlung oder der Zahlung jeglicher geschuldeten und ausstehenden Beträge. Die CST ist für keine Schäden oder Strafen auf Grund von Versand- oder Lieferverzögerungen, durch die Stornierung eines Auftrags oder die Nichtvorlage einer Benachrichtigung über die Verzögerung oder Stornierung aus einem beliebigen Grund haftbar.
Versand und Lieferung. Wir sind bemüht, die erteilten Aufträge schnellstens zu erledigen und die gewünschten Lieferfristen einzuhalten. Zugesagte Liefer- termine beziehen sich grundsätzlich auf das Versanddatum der Ware. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtver- fügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unver- züglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den ge- setzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn • die Teillieferung oder Teilleistung für den Käufer verwendbar ist, • die Restlieferung und Restleistung sichergestellt ist und • dem Käufer aus der Teillieferung oder Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Der Versand erfolgt nach unserer Xxxx unter Berücksichtigung der gültigen GMP/GDP-Richtlinien. Die Ausführung von Aufträgen für Express-Sendungen ist am gleichen Tag nur möglich, wenn sie uns bis 12 Uhr erreichen. Zuschläge für einen Eilversand gehen zu Lasten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an de...
Versand und Lieferung. (a) Der Versand hat an die in der Bestellung angegebene Adresse zu erfolgen. (b) Jeder Sendung sind Lieferscheine beizufügen. Die Lieferscheine sind für jede Bestellung getrennt auszustellen. Bei Teillieferungen sind in der Rechnung und im Lieferschein der Rückstand und der Vermerk "Teillieferung" anzugeben. Bei Restlieferungen ist der Vermerk "Restlieferung" anzugeben. (c) Lieferungen eines Versandtages sind zu einer Sendung zusammenzufassen. Packstücke sind ohne Überstände auf einer Palette zu einer kompakten gesicherten Transporteinheit zusammenzufügen und ausreichend zu sichern. Jeder Lieferung sind Packzettel oder Lieferscheine mit Angaben des Inhalts sowie der vollständigen Bestellkennzeichnung beizufügen. Der Versand ist mit denselben Angaben sofort anzuzeigen.
Versand und Lieferung. 04.1. Versand und Lieferung erfolgen gemäß unseren Angaben auf Kosten und Gefahr der Lieferfirma. 04.2. Für alle Handelsklauseln gelten die Incoterms 2010. 04.3. Die Lieferfirma hat den Transport ausreichend auf eigene Kosten zu versichern.
Versand und Lieferung. 10.1 Grundsätzlich erfolgt die Auslieferung der Eintrittskarten an das Mitglied auf dem Post- weg. Sollte der Wert der Bestellung jedoch einen Gesamtbetrag von 200,- € überschreiten, wird die TGB das Mitglied benachrichtigen und aus Sicherheitsgründen die persönliche Karten- abholung in der Geschäftsstelle empfehlen. Wünscht das Mitglied dennoch die Versendung der Karten per Post, erfolgt die Übersendung per Einschreiben. Die Mehrkosten für das Einschreiben in Höhe der jeweils gültigen Tarife der Deutschen Post AG trägt das Mitglied. 10.2 Bei gleichzeitiger Bestellung von Karten für unterschiedliche Veranstaltungen sind Teillieferungen zulässig. 10.3 Der Versand der Karten erfolgt durch die TGB auf dem Postweg an die von dem Mitglied angegebene Adresse. Mit der Übergabe der Tickets an das Posttransportunternehmen geht die Gefahr der Versendung auf das Mitglied über; die TGB haftet insbesondere nicht für den Verlust der Eintrittskarten auf dem Postweg und es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz von auf dem Postweg verloren gegangenen Eintrittskarten. Im Verlustfall ist die TGB jedoch nach rechtzeiti- ger Mitteilung des Mitglieds bemüht, nach Möglichkeit Ersatzkarten an der Abendkasse des jeweiligen Veranstalters zu hinterlegen, ohne dass hierauf jedoch ein Anspruch besteht.