Unterrichtungspflicht Musterklauseln

Unterrichtungspflicht. 1. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht kann der Vermieter Schadensansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen.
Unterrichtungspflicht. Kann die vertraglich vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden, so ist das Auswärtige Amt sofort – wenn möglich vorab fernmündlich – schriftlich zu unterrichten.
Unterrichtungspflicht. Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben hat der Ingenieur gegenüber der Bauherrin, eine umfassende Unterrichtungspflicht. Dies gilt insbesondere für die rechtzeitige Erörterung der Leistungsphasen und deren Ergebnisse.
Unterrichtungspflicht. (1) Der Arbeitgeber hat die zuständige Personalvertretung/Betriebsvertretung rechtzeitig und umfassend über eine vorgesehene Rationalisierungs- maßnahme zu unterrichten. Er hat die personellen und sozialen Auswirkungen mit der Personalvertretung/Betriebsvertretung zu beraten.
Unterrichtungspflicht. (1) Die betroffenen Arbeitnehmer sind rechtzeitig über die ihren Arbeitsplatz betref- fenden Organisationsentscheidungen und deren Auswirkungen zu unterrichten. Sie müssen rechtzeitig vor sie betreffenden Personalentscheidungen ihre Vor- stellungen für eine weitere Verwendung in Personalgesprächen einbringen kön- nen.
Unterrichtungspflicht. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertrags- durchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder aber vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
Unterrichtungspflicht. Alle Schulleitungen und Seminarleitungen werden jährlich vom zustän- digen Referat im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur über diese Integrationsvereinbarung und die Anwendungs- leitlinien informiert. 2. Fort- und Weiterbildung Im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für an der Übernahme einer Funktionsstelle interessierte Lehrkräfte sowie für schulische Füh- rungskräfte soll an geeigneter Stelle über die Durchführung des SGB IX, die vorliegende Integrationsvereinbarung und die Anwendungsleit- linien zur Integration und Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes vom 1. Dezember 2006 (Anwendungs- leitlinien) angemessen informiert werden. 3.
Unterrichtungspflicht. Führen die Arbeiten des Auftragnehmers bzw. deren Auswirkungen zu behördlichen Anordnungen, Ansprüchen Dritter (z. B. Schadensersatzforderungen) oder Bürgerbeschwerden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten.
Unterrichtungspflicht. Der Inhaber ist verpflichtet, bei Verdacht auf einen rechtswidrigen Zugriff auf oder einer nicht autorisierten Nutzung von seinem Zahlungskontos oder bei Vorfällen, die zu einer solchen Nutzung führen können, wie beispielsweise, jedoch nicht ausschließlich: Verlust, versehentliche Weitergabe oder Entwendung der Kennung seines Zahlungskontos oder eines nicht autorisierten Geschäfts, LEMON WAY zu unterrichten. Diese Mitteilung muss per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: xxxxxx@xxxxxxxx.xx und anschließend per Anschreiben an folgende Anschrift auf dem Postweg bestätigt werden:
Unterrichtungspflicht. 3.3.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht können wir Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.