Vermittlungsvertrag Musterklauseln

Vermittlungsvertrag. 10.3.1. Der Vermittlungsvertrag zwischen PROVIDER und dem KUNDEN kommt erst zustande, wenn der KUNDE die aufgrund seiner Bestellung per e-Mail an ihn versandte Bestätigung der Bestellung nebst d e t a i l l i e r t e r D o m a i n b e s c h r e i b u n g u n d Ve r t r a g s m o d a l i tä te n p e r F a x o d e r P o s t unterschrieben an PROVIDER übersendet und PROVIDER entweder ausdrücklich die Annahme erklärt oder mit der Erbringung der Dienste beginnt. Der Auftrag des KUNDEN gilt als abgelehnt, wenn PROVIDER nicht binnen sieben Werktagen ab Eingang des Auftragsformulars die Annahme des Auftrags bestätigt oder dem KUNDEN die Registrierung der von ihn gewünschten Domain bestätigt wird. Bis zur Ablehnung ist der KUNDE an seinen Auftrag gebunden.
Vermittlungsvertrag. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im Rahmen des Nachweises und/oder der Vermittlung von Objekten in Form eines Asset/Share Deals oder eines Anteilscheinverkaufs bzw. den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Kaufvertrags. Vorrangig gelten die laut Angebot/Vertrag oder sonstiger Korrespondenz vereinbarten Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Höhe der zu zahlenden Vermittlungsprovisionen. Vermittlungsprovisionen für Kaufverträge sind, sofern nicht anders vereinbart, verdient nach dem wirksamen Zustandekommen eines nachgewiesenen und/oder vermittelten Asset/Share Deals oder Anteilscheinverkaufs und zahlbar 14 Tage nach Rechnungsstellung durch die REAX. Die REAX ist berechtigt, soweit aufsichtsrechtliche Anforderungen nicht entgegenstehen, auch für die jeweilige Gegenpartei des Kunden entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Soweit dem Anleger vorgestellte Angebote als "provisionsfrei" gekennzeichnet sind, wird die REAX ausschließlich von der Gegenseite vergütet und eine Vermittlungsprovision bei Nachweis oder Vermittlung eines derartigen Angebots nicht von der Partei geschuldet, welche die Information erhalten hat, dass die Leistungen der REAX für sie provisionsfrei ist. Weitergehende Informationen sind dem Dokument Allgemeine und Spezielle Kundeninformation zu entnehmen. Für das Vorliegen einer Vermittlungsleistung genügt Mitursächlichkeit der Tätigkeit der REAX. Der Vermittlungsprovisionsanspruch besteht auch, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiger Kaufvertrag abgeschlossen wird. Wirtschaftlich gleichwertig ist ein Vertrag insbesondere dann, wenn er mit abweichenden Regelungen oder anders als der ursprüngliche vorgesehene Kaufvertrag zustande kommt, aber mit dem angestrebten Geschäft im Übrigen (insbesondere hinsichtlich des Transaktionsgegenstands) grundsätzlich identisch ist und in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht (z.B. Asset/Share Deal oder Anteilscheinverkauf).
Vermittlungsvertrag. XxxXxxxxxx.xxx, Inc., 000 000xx Xxx XX, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxx 00000 (im Folgenden „CarDelMar“), ist Ihr Vertragspartner für den Vermittlungsvertrag und vermittelt Ihnen über die Website XxxXxxXxx.xx Mietwagen in vielen Urlaubsgebieten zu attraktiven Festpreisen. Eine Buchung wird seitens des Kunden verbindlich ausgelöst, wenn am Ende des Buchungsprozesses der Button „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ aktiviert wird. Vor dem Absenden der Buchung können die zuvor eingegebenen Daten jederzeit geändert werden. Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vermittlungs- vertrages dar. Wir bestätigen den Eingang der Buchung durch Zusendung einer automatischen Bestellbestätigung per E-Mail, die noch keine Annahme des Vertragsangebotes darstellt. Die Annahme des Vertragsangebotes erfolgt erst nach Prüfung der Verfügbarkeit durch Zusendung einer Buchungsbestätigung per E- Mail. Ihren Mietvertrag schließen Sie vor Ort mit dem durch CarDelMar vermittelten lokalen Autovermieter zu dessen Konditionen und Mietbedingungen ab (vgl. Ziffer 11). Bitte beachten Sie die Informationen in unserem Voucher und dessen Anlagen. CarDelMar weist den Kunden darauf hin, dass ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht besteht. Der Vertragsschluss ist lediglich in deutscher Sprache möglich. Der Vertragstext wird durch uns nach Vertragsschluss zu Zwecken der Vertragsabwicklung gespeichert. Die Buchungsdaten und die AGB werden Ihnen per E-Mail zugesendet. Sie können als registrierter Kunde jederzeit auf Ihre Buchungsdaten und den Status Ihrer Buchung auf unserer Website unter "Mein CarDelMar" zugreifen. Hierbei werden Ihre Buchungsdaten im Zeitpunkt des Zugriffs neu erstellt.
Vermittlungsvertrag. Der Auftraggeber Vorname Name, PLZ/Ort, Straße/Nr. erteilt De Prato Immobilien, Xx Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx nach Besprechung aller Punkte einen Vertrag über die Vermittlung und/oder den Nachweis einer Vertragsangelegenheit zum Verkauf eines/einer Art des Objektes, Anschrift, Preisvorstellung De Prato Immobilien verpflichten sich, nach geeigneten Vertragspartnern zu suchen, die Interessenten auszuwerten und das Objekt zu bewerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine weiteren Makler einzuschalten und die an ihn herantretenden Interessenten an De Prato Immobilien zu verweisen. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Ende der u.g. Vertragslaufzeit verpflichtet sich dieser zur Kostenerstattung in Höhe von 5.000 Euro inkl. der gesetzl. MwSt.
Vermittlungsvertrag. Mit Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars beauftragt der Nutzer apoly verbindlich, den Kontakt mit einer der gelisteten Apo- theke herzustellen. Der Nutzer hat das Buchungsformular sorgfältig auszufüllen. Fehlerhafte Eingaben kann der Nutzer mittels der übli- chen Tastatur- und Mausnavigation korrigieren oder löschen. Fehler- hafte Angaben (insbesondere unrichtige Namen und/oder E-Mailad- ressen) können zu Fehlern im Vermittlungsvertrag bzw. dem Er- werbsvertrag mit der Apotheke führen, für die dann der Nutzer selbst verantwortlich ist. Sofern der Nutzer im elektronischen Formular auf der Website die Möglichkeit zur Angabe von Sonderwünschen hat, haben diese stets unverbindlichen Charakter. apoly sichert nicht zu, dass die jeweilige Apotheke den außervertraglichen Sonderwün- schen nachkommen kann oder wird.
Vermittlungsvertrag. Wir treten, wenn nicht anders gekennzeichnet, als Vermittler der auf unserem Portal angebotenen Arrangements, Pauschalreisen, Unterkünfte, Gutscheine und Versicherungen (im Folgenden: „Leistungen“) auf. Diese AGB gelten ausschließlich für den zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vermittlungsvertrag. Die auf xxx.xxxx-xxx-xxx.xx.xx abrufbaren "KMW Reisen GmbH“ - Allgemeinen Reisebedingungen" finden in diesem Fall keine Anwendung; die "KMW Reisen GmbH“ - Allgemeinen Reisebedingungen" gelten ausschließlich, wenn KMW selbst Reiseveranstalter der gebuchten Reise ist. Unsere Pflichten beschränken sich auf die Vermittlungsleistung. Wir haben insoweit lediglich den Status eines Reisebüros, wenn nicht anders gekennzeichnet. Insbesondere veranstalten wir keine eigenen Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB oder erbringen die sonstigen vermittelten Leistungen, wenn nicht anders gekennzeichnet. Die ordnungsgemäße Erfüllung der vermittelten Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten. Ausnahmen bestehen nur in dem in Abschnitt 5 geregelten Umfang. Sofern im Rahmen des Buchungsvorgangs die Möglichkeit besteht, Sonderwünsche anzugeben, sind diese stets unverbindlich. Wir werden diese an den Leistungserbringer weiterleiten, können jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass diesen Wünschen entsprochen wird.
Vermittlungsvertrag. 1. Vereine und Spieler müssen im jeweiligen Vermittlungsvertrag angeben, in was für einem Rechtsverhältnis sie zu ihrem Vermittler stehen, beispielsweise, ob die Tätigkeit des Vermittlers einen Auftrag, eine Beratung im Sinne von § 1 Nr. 1 des vorliegenden Reglements, eine Arbeitsvermittlung oder ein anderes Rechtsverhältnis darstellt.
Vermittlungsvertrag. 1.1. Die Buchungszentrale des Vereines vermittelt und bucht für den Fluggast bei Reiseveranstaltern (Fluggesellschaften und Luftfahrzeugeigner) die Teilnahme an Rundflügen.
Vermittlungsvertrag. 2.3. Leistungen, die auf den Internetpräsenzen von purelements bzw. im Prospekt bzw. in den Buchungsunterlagen als zu vermittelnde Leistungen beschrieben werden, unterlie- gen im Verhältnis zu purelements nicht dem Reisevertragsrecht. purelements tritt in die- sen Fällen ausschließlich als Vermittler und nicht als Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB auf. In diesen Fällen sind vom Kunden ggf. Geschäftsbedingungen des Part- nerunternehmens zu beachten. Der Kunde kann vorab bei purelements den Reiseveran- stalter erfragen bzw. der Buchungsbestätigung entnehmen.
Vermittlungsvertrag. 1. Durch Auftragserteilung kommt zwischen Auftraggeber und TSF ein Vermittlungsvertrag zustande, in dessen Rahmen der Auftraggeber TSF verbindlich beauftragt, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige, mit der Durchführung dieser Leistung im Zusammenhang stehende Dienstleistung zu vermitteln („Vermittlungsauftrag“). Mit dem Vermittlungsauftrag beauftragt der Auftraggeber TSF, ihm seine Anfrage entsprechende Angebote einzelner Beförderer zu übermitteln.