Unsere Pflichten Musterklauseln

Unsere Pflichten. 2.1. Wir werden Ihnen Folgendes zur Verfügung stellen:
Unsere Pflichten. Ab dem Zeitpunkt, zu dem unsere Garantien anwendbar sind, und innerhalb von deren Grenzen verpflichten wir uns: ■ den Vorgang im besten Interesse des Versicherten zu bearbeiten ■ den Versicherten oder der BOB in jeder Phase über den Fortschritt der Bearbeitung des Vorgangs zu informieren ■ die geschuldete Entschädigung so rasch wie möglich zu zahlen. – Sachschaden am bezeichneten Fahrzeug
Unsere Pflichten. 1. Wenn die laut ausländischem Recht geschuldete Entschädigung niedriger ist als die Entschädigung laut belgischem Recht Entschädigung eines Insassen ■ Wenn festgelegt wird, dass das ausländische Recht, das auf den Unfall anwendbar ist, dem Insassen keinerlei Entschädigung zuspricht oder der Fahrer alleinig haftet, zahlen wir dem Versicherten die laut belgischem Recht berechnete Entschädigung aus. ■ Im gegenteiligen Fall zahlen wir dem Versicherten sofort die im Vergleichsangebot oder dem rechtkräftigen Urteil übernommene Entschädigungssumme aus, bevor wir sie vom Schuldner zurückfordern. Wir zahlen ihm innerhalb von drei Monaten die zusätzliche Entschädigung aus, die laut belgischem Recht berechnet wurde. Entschädigung des Fahrers ■ Falls es sich bei dem Schuldner um einen Haftpflichtversicherer handelt, zahlen wir dem Versicherten sofort die Entschädigungssumme aus, die in seinem Vergleichsangebot oder im rechtskräftigen Urteil übernommen wurde. Wir zahlen ihm innerhalb von drei Monaten die zusätzliche Entschädigung aus, die nach belgischem Recht berechnet wurde ■ Falls es sich bei dem Schuldner um keinen Haftpflichtversicherer handelt, müssen wir im Besitz eines rechtkräftigen Urteils sein, das die Haftung sowie die Entschädigungsleistung festlegt. Der Versicherte kümmert sich darum, dieses Gerichtsurteil ausführen zu lassen. Wir zahlen dem Versicherten innerhalb von drei Monaten die Differenz zwischen dieser Entschädigung und der berechneten Entschädigung laut belgischem Recht aus.
Unsere Pflichten. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN Abgesehen von den Pflichten Ihnen gegenüber, die wir nicht ausschließen oder einschränken können, ist unsere Haftung Ihnen gegenüber im Zusammenhang mit diesem Vertrag (sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung, einschließlich Fahrlässigkeit, Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder anderweitig) wie folgt ausgeschlossen und beschränkt: ● Wir haften nicht für Verluste, die sich direkt oder indirekt aus Gründen außerhalb unserer Kontrolle ergeben, insbesondere wegen fehlender Geldmittelund/oder eines Ausfalls von Netzwerkdiensten an Geldautomaten, von Geldautomatenbetreibern festgelegten maximale Abhebungslimits und Ausfalls von Datenverarbeitungssystemen; ● wir haften nicht für Verluste, die entstehen, weil Sie nicht in der Lage sind, auf die Monese-App auf Ihrem Gerät oder mit anderen Mitteln zuzugreifen; ● wir haften nicht für Verluste, wenn wir aufgrund Geltenden Rechts gegen diesen Vertrag verstoßen müssen; ● wir haften nicht für Verluste, die entstehen, weil Sie gegen diesen Vertrag verstoßen; ● wir sind nicht verantwortlich für und garantieren in keiner Weise die Verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Websites Dritter. Jeder Zugriff von der Monese-App aus erfolgt wie gesehen und verfügbar. Wir geben keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die Websites Dritter frei von Viren sind; ● wir sind nicht verantwortlich für Material oder Inhalte auf den Websites Dritter, auf die Sie über die Monese-App zugreifen. Die oben genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in diesem Abschnitt gelten auch für unsere verbundenen Unternehmen und Partner, wie etwa Mastercard, und für unsere anderen Zulieferer, Auftragnehmer, Bevollmächtigten und Händler sowie für deren jeweils verbundene Unternehmen (falls zutreffend) bei einer Haftung, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen kann.
Unsere Pflichten. Wir sind verpflichtet, die von Ihnen in der Auftragsbestätigung genannten Websites gemäß dem gewählten Wartungspaket zu pflegen. Wir prüfen die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Website und beseitigen diesbezügliche Störungen, welche durch erforderliche Updates der Patch level (3. Stelle der Versionsnummer) oder der installierten Erweiterungen (Extensions) verursacht wurden. Nach Prüfung und ggf. durchgeführten Updates informieren wir Sie über die durchgeführten Arbeiten. Zum Ende der Laufzeit eines Major Release (1. Stelle der Versionsnummer) weisen wir Sie auf diesen Zeitpunkt hin und unterbreiten Ihnen ein Angebot für ein Update des Major Release. Das Update des Major Release ist nicht Bestandteil der Wartungspakete. Die Wartung erfolgt durch qualifiziertes Personal, das mit den Content-Management-Systemen vom Kunden vertraut ist. Das zur effizienten Ausführung der Pflegearbeiten geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Werkzeug (Test-Programme, Test-Daten, Fehlersuch-Programme etc.) stellen wir zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter und Freiberufler treten in kein Arbeitsverhältnis mit Ihnen. Weisungen können Sie ausschließlich dem von uns benannten verantwortlichen Mitarbeiter mit Wirkung für und gegen uns erteilen.
Unsere Pflichten. (1) Wir stellen dem Partner nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Textlinks, Videos und Bilder) (im Folgenden: „Werbemittel“) für einzelne Kampagnen zur Verfügung.
Unsere Pflichten a. Wir verpflichten uns
Unsere Pflichten. 7.1 Wir treten als Vermittler auf. Daher übernehmen wir keine Verantwortung für die tatsächliche Bereitstellung von Dienstleistungen. Unsere Zuständigkeit beschränkt sich auf die Veröffentlichung von Informationen über das Dienstleistungsangebot der Anbieter auf unserer Website, die Übermittlung von Reservierungsinformationen an die Anbieter sowie die Benachrichtigung Ihrer Person im Falle von Änderungen an Ihren Buchungsbedingungen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Informationen über die Transfers, die wir in gutem Glauben an Sie weitergeben. Wir übernehmen keine Haftung für Erkrankungen, Verletzungen, Todesfälle oder Verluste jeglicher Art. Dazu zählen Verluste, Beschädigungen oder Diebstahl von Gepäck oder persönlichem Eigentum, das Sie oder Ihre Mitreisenden bei sich führen. Jegliche Schadensersatzansprüche in Bezug auf Verluste, Verletzungen, Erkrankungen oder Todesfälle sind direkt beim Anbieter geltend zu machen oder sind möglicherweise durch Ihre Versicherung abgedeckt. Wir übernehmen Ihnen gegenüber lediglich Haftung für Forderungen, die sich aufgrund eines fahrlässigen Verhaltens unsererseits ergeben haben.
Unsere Pflichten. Unsere Software ist ein individuelles Werk, das das Ergebnis einer geistigen Schöpfung ist. Dieses Werk wird geschützt durch die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere die § 69 a bis § 69 g UrhG. § 69 e UrhG regelt, unter welchen engen Vo- raussetzungen der Code unserer Software übersetzt oder vervielfältigt werden darf. Die erste Vorbedingung dafür ist, dass die Vervielfältigung oder Übersetzung unerläss- lich ist, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten. Dazu erteilen wir den ausdrücklichen Hinweis, dass die Interoperabilität unserer Soft- ware durch existierende Schnittstellen vollständig gewährleistet ist, die über uns er- worben werden können. Hiermit gestatten wir Ihnen, unser Produkt zu nutzen. Diese Nutzungsgewährung steht unter der Voraussetzung, dass unsere Software von Ihnen nur auf der Anzahl von Ar- beitsplätzen genutzt wird, wie es in dem Software-Kaufvertrag oder sonstigen Soft- ware-Überlassungsvertrag mit uns oder unserem Partner geregelt ist. Dort ist insbe- sondere auch geregelt, wie viele Benutzer das System parallel nutzen können. Sofern nicht anders angegeben, ist die Zahl der Nutzungslizenzen durch den Lizenzkey be- schränkt. Die Gestattung der Nutzung ist auf den Umfang begrenzt, der im Kaufvertrag oder sonstigen Software-Überlassungsvertrag vereinbart ist. Wir verpflichten uns, Ihnen zum Zweck der oben stehenden Nutzung die Lizenz-Keys zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um unsere Software zu installieren und zu betreiben. Dabei steht es uns frei, mit vorläufigen und endgültigen Software-Keys zu arbeiten. Informatorisch teilen wir mit, dass wir sowohl mit softwarebezogenen Keys arbeiten, die den grundsätzlichen Zugang zur Nutzung gewähren, sowie auch mit hardwarebezogenen Keys, die die sichere Zuordnung unserer Software zu einem be- stimmten Endgerät gewährleisten. Ihre Pflichten
Unsere Pflichten. Der Umfang unserer Beratung ist auf die Steuerarten be- schränkt, für die Sie uns beauftragt haben; gerne bera- ten wir Sie auch in Hinblick auf andere Steuerarten, wenn Sie uns diesbezüglich beauftragen. Unsere Leistungen beruhen auf dem Stand des Geset- zes, seiner Interpretation, der Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung zum Zeitpunkt unserer Leistungs- erbringung. Im Zeitablauf können sich Gesetze, Ihre In- terpretation, die Verwaltungsauffassung sowie die Rechtsprechung ändern. Derartige Änderungen können eine Überarbeitung unserer Beratungsleistungen erfor- derlich machen. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Bera- tungsleistungen in Hinblick auf derartige Änderungen fortlaufend zu überprüfen und ggf. anzupassen, soweit Sie uns hierzu nicht gesondert beauftragen. Unsere Beratungsleistungen werden wesentlich von den uns von Ihnen überlassenen Informationen sowie dem zur Verfügung gestellten Zeitrahmen bestimmt. Wenn wir unsere Leistungen entsprechend Ihren Vorgaben in- soweit auf Basis verkürzter oder vereinfachter Informa- tionen oder innerhalb kürzerer Fristen erstellen, akzep- tieren Sie, dass wir bei unserer Beratung nur die von Ihnen uns überlassenen Informationen berücksichtigen und Sie von uns nicht alle Informationen erhalten, die Sie im Rahmen einer vollumfassenden schriftlichen Aus- arbeitung in uneingeschränktem Zeitrahmen erhalten würden. Wenn im Rahmen unserer Beratungsleistungen offen- sichtlich wird, dass bestimmte steuerliche Fragen au- ßerhalb unseres Auftrags überprüft werden sollten, wer- den wir Sie darüber in Kenntnis setzen; ohne einen ge- sonderten Auftrag sind wir nicht verpflichtet, zu über- prüfen, ob derartige Fragestellungen bestehen könnten. Gleiches gilt für die Überprüfung der von Ihnen abge- schlossenen rechtlichen Vereinbarungen, die wir gerne für Sie auf steuerliche Konsequenzen analysieren, wenn Sie uns dazu jeweils gesondert beauftragen. Mündliche Auskünfte und Beratungsleistungen sind na- turgemäß von einem erhöhten Risiko von Missverständ- nissen geprägt. Sofern Sie Entscheidungen auf der Grund- lage rein mündlicher Informationen treffen, akzeptieren Sie das damit inhärente Risiko zu Ihren Lasten oder wer- den uns um eine schriftliche Bestätigung Ihres Verständ- nisses unserer mündlich erbrachten Leistungen bitten.