Verpflichtung zur Aktualisierung und Meldung von Änderungen. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass alle hierin enthaltenen Aussagen während der gesamten Laufzeit des Vertrags wahr bleiben sollen. Der Vertragspartner muss das Unternehmen unverzüglich informieren, wenn er sich bewusst wird, dass ein möglicher Verstoß gegen diesen Paragraphen oder die geltenden deutschen Gesetze zur Korruptionsbekämpfung oder eine andere Änderung vorliegt, durch die die hierin enthaltenen Aussagen unwahr oder inkorrekt würden. Wenn das Unternehmen im Rahmen dieser Anlage nicht informiert wird, liegt eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Vertragspartner vor, die das Unternehmen berechtigt, diesen Vertrag im Rahmen der Kündigungsklausel zu kündigen.