Common use of Verpflichtungen des Mieters Clause in Contracts

Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter hat das Mietgut in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hat. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments ist im Servicepreis enthalten. Speisereste sind vor der Rückgabe zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben. Der Mieter haftet für Schäden und Defekte. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sind. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflich- tet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen können. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreis.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Verpflichtungen des Mieters. 1. Der Mieter ist berechtigt, die Mieträume ausschließlich für den in Ziff. I. 3. angegebenen Zweck zu nutzen. Eine Änderung des Nutzungszwecks nach Vertragsschluss ist mit dem Vermieter abzustimmen und von diesem schriftlich zu genehmigen. Die Durchführung von öffentlichen und/oder gewerblichen Veranstaltungen ist ausdrücklich nicht gestattet. 2. Der Mieter hat das Mietgut die Mieträume pfleglich zu behandeln. Wände und Decken dürfen nicht durch Nägel, Klebematerialien, Heftzwecken oder sonstige in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hat. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments ist im Servicepreis enthalten. Speisereste sind vor der Rückgabe zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugebenSubstanz eingreifende Befestigungsmaterialien beschädigt werden. 3. Der Mieter haftet ist nicht berechtigt, die Mieträume für Schäden und Defekte. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs-/gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davonverbreitet wird, ob die Beschädigung oder der Verlust sei es durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sinddurch Besucher der Veranstaltung. Handlungen gegen diese Bestimmung hat der Mieter unverzüglich, ggf. unter Anwendung des Hausrechts zu unterbinden. Vom Mieter geduldete Verstöße gegen diese Bestimmung können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. 4. Der im Vertrag angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Er erklärt, dass er als Xxxxxx nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflich- tet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassenist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Mietsache unter zu vermieten oder in sonstiger Weise einem Dritten zu überlassen. 5. Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ge- brauch Ablauf der Mietsache sicherstellen könnenVeranstaltung Sorge zu tragen. Er hat alle einschlägigen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen, versammlungsrechtlichen, (feuer- polizeilichen und sonstigen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. 6. Der Verlust Mieter ist verpflichtet, ab 22 Uhr und insbesondere in den Nachtstunden entsprechend den für Hagen geltenden Vorschriften Lärm und zu laute Musik mit Rücksicht auf die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach PorzellanNachbarschaft zu vermeiden sowie die Nachtruhe zu respektieren. Die Türen zur Straßenseite sowie zum Wohngebäude müssen ab 22 Uhr durchgehend verschlossen sein. 7. Sofern aufgrund der Wiedergabe von Ton-/Bildmaterial im Rahmen der Veranstaltung Gebühren der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anfalle, Gläser ist die Anmeldung und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführenGebührenzahlung ausschließliche Angelegenheit des Mieters. 8. Der Kunde ist daher damit einverstandenMieter hat dafür Sorge zu tragen, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung zugelassene Personenzahl der Gegenstände und Räumlichkeit in Höhe von max. 70 Personen nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden. 9. Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Offenes Feuer ist im Gebäude nicht gestattet. 10. Nach Beendigung der Nutzung sind die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicherabzuschließen, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend sämtliche Fenster zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände schließen/zu verriegeln sowie die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den NeukaufpreisEinbruchmeldeanlage zu aktivieren.

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Samples: Mietvertrag (Partykeller)

Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter hat das Mietgut in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hat. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments ist im Servicepreis enthalten. Speisereste sind vor der Rückgabe zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben. Der Mieter haftet für Schäden und Defekte. Mietwäsche muss trocken gelagert werden. Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäße Verwendung und Lagerung (z.B. Feuchtigkeit). Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sind. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflich- tet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen können. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreis.

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Samples: Mietvertrag

Verpflichtungen des Mieters. (1) Der Mieter hat versichert, die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, die für die Durchführung des von ihm geplanten Törns erforderlich sind, zu haben und den Motorbootführerschein Binnen / Küste abhängig vom Fahrgebiet zu besitzen. Eine Kopie des Führerscheins ist bei Buchung dem Vertrag beizulegen sowie bei Übernahme der Yacht im Original vorzuzeigen. Der Vermieter behält sich das Mietgut Recht vor, dem Mieter die Verfügung über die Yacht zu verweigern, für den Fall, dass dieser nicht die vorausgesetzte Eignung gemäß der deutschen Binnenschifffahrtsstraßenordnung besitzt oder mittels erfolgreicher Charterscheinschulung erlangt. In diesem Fall wird der Mietvertrag zum Nachteil des Mieters aufgekündigt. Der Mietpreis ist trotzdem fällig, es sein denn, der Vermieter findet einen Ersatzmieter oder Ersatzskipper. Dann wird nur eine Bearbeitungsgebühr in dem Zustand Höhe von 150,- € fällig. (2) Der Mieter bemüht sich, die Yacht wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und in der Form zurückzugeben, in welcher er es zu handhaben. Den Vorschriften von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hatBehörden muss Folge geleistet werden. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments Der Mieter ist im Servicepreis enthaltenFalle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Speisereste sind vor der Rückgabe (3)Unter Deck besteht absolutes Rauchverbot. Der Mieter verpflichtet sich das Rauchverbot unter Deck einzuhalten. (4) Der Mieter verpflichtet sich Haustiere nur an Bord zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben. lassen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. (5) Der Mieter haftet für alle Schäden an Yacht und DefekteAusrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew verursacht werden, nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind und nicht von den Versicherungen reguliert werden. (6) Der Mieter verpflichtet sich, nur die maximal zulässige Höchstzahl von Personen an Bord zu nehmen und die Yacht nur zu Vergnügungsfahrten zu benutzen. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur wird andere Yachten nur im Notfall schleppen und die Yacht nur im Notfall schleppen lassen und dies auch nur mit eigener Trosse, um hohe Bergungskosten zu vermeiden. (7) Weiter verpflichtet sich der Mieter Grundberührungen dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe für jede Beschädigung der Yacht zu melden und bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen, bzw. den nächstgelegenen Hafen aufzusuchen. (8) Treten während der Mietperiode Havarien bzw. Schäden an der Yacht auf, so hat der Mieter den Vermieter sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen. (9) Der Mieter muss Reparaturen von Schäden, die während eines Törns auftreten veranlassen, wenn die Besatzung gefährdet ist, die Seetüchtigkeit der Yacht beeinträchtigt ist, der Schaden größer werden kann oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davondie pünktliche Rückkehr gefährdet ist. (10) Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden: Dabei sind die Personalien, ob sowie Schiffstypen und die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sindNamen aller Havariebeteiligten festzuhalten. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche fasst darüber einen kurzen schriftlichen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterzeichen. Dieser Bericht wird bei Rückkehr dem Vermieter übergeben. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, kann er für den Havarieschaden haftbar gemacht werden. (11) Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeter Schäden werden gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT abQuittung vom Vermieter erstattet. Wenn und soweit der Mietgegenstand Die ausgewechselten Teile sind dem Vermieter zu übergeben. Der Vermieter muss aber auch hier vor einer speziellen Behandlung bedarf Reparatur unterrichtet werden. (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.12) verpflich- tet sich Alle anderen Schäden, sowie Aufwendungen für abhanden gekommene Ausrüstungs- gegenstände trägt der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch soweit nicht von einer Versicherung Ersatz geleistet wird. In solchen Fällen ist der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen Vermieter berechtigt bei Rückgabe der Yacht die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten bzw. einen Vorschuss zu lassenverlangen. Weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters sind nicht ausgeschlossen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen könnenz.B. wenn eine Havarie oder vom Chartergast zu verantwortende versteckte Mängel verschwiegen werden. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreis.(13)

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Samples: Mietbedingungen Für Yachtcharter Und Bootsmietverträge

Verpflichtungen des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, die Miet- sache und die mitbenutzten Räume und Einrichtungen pfleglich zu behan- deln. Die Mietsache muss vom Mieter regelmäßig mit geeigneten Mitteln und Geräten gepflegt und gereinigt werden, mitbenutzte Räume müssen stets sauber hinterlassen werden. Der Mieter muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um Verlust, Zerstörung oder Beschädi- gung der gemieteten oder mitbenutzten Räume und Sachen vorzubeugen. Ins- besondere zählen dazu: a. Verschlossenhalten der Räume b. kein unbeaufsichtigter Umgang mit offenem Feuer, Glut und elektrischen Wärmequellen c. sichern von Xxxxxxxx und Türen gegen Zuschlagen d. die Mietsache frei von Ungeziefer zu halten. Die gemeinschaftlich genutzten Räume und Anlagen im Wohnbereich wie der Sanitärbereich, Kocheinrichtung bzw. Gemeinschaftsküche, Abstellnische und Zwischenflure in den Wohngruppen ein- schließlich der Ausrüstung, Einrichtung und Armaturen sind durch die Mieter zu reinigen. Reinigungsmaterial und Toilet- tenpapier werden durch den Vermieter nicht bereitgestellt. 2. Der Mieter ist verpflichtet, Mängel, Schäden oder Störungen dem Vermieter bzw. dessen Beauftragten unverzüglich mitzuteilen. Wird ein Schaden nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, so haftet der Mieter für Folgeschäden, auch wenn ihn für den ursprünglichen Schaden kein Verschulden trifft. 3. Der Mieter darf in Räumen, die nicht besonders dafür hergerichtet sind, keine Kochgelegenheiten, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, elektrische Wäschetrockner, Geschirr- spülmaschinen u.ä. aufstellen oder betreiben. 4. Der Mieter darf weder in den gemie- teten noch in den mitbenutzten Räumen Veränderungen an den Gas-, Elektro-, Wasser- und Abwasserinstallationen oder an vom Vermieter daran ange- schlossenen Geräten und Armaturen vornehmen. Der Mieter darf auch keinen zusätzlichen Bodenbelag (z. B. Teppich- belag, Linoleum, PVC, Holz) auf den vor- handenen Bodenbelag verkleben. 5. Der Mieter ist verpflichtet, alle baupo- lizeilichen und Brandschutzbestimmun- gen strikt einzuhalten. Insbesondere ist die Lagerung von leicht entzündbaren oder giftigen Materialien in bzw. auf allen vom Vermieter verwalteten Gebäuden und Grundstücken sowie das Versperren oder Verstellen von Fluchtwegen und das Abstellen von brennbaren Gegen- ständen auf sämtlichen Verkehrsflächen untersagt. 6. Die Tierhaltung in den Wohnanlagen ist nicht gestattet. 7. Der Mieter hat das Mietgut zu gewährleisten, dass vom Vermieter zentral anberaumte Ent- wesungsmaßnahmen in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hat. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments ist im Servicepreis enthalten. Speisereste sind vor der Rückgabe zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugebenden Miet-räu- men durchgeführt werden können. 8. Der Mieter haftet ist verpflichtet, während der Heizperiode (Oktober bis April) auch in seiner Abwesenheit für eine ausrei- chende Beheizung der Mietsache zu sorgen. Unterlässt er dies schuldhaft und führt dies zu Schäden und Defektean der Miet- sache, ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens ver- pflichtet. 9. Im Fall einer Abwesenheit von länger als 4 Wochen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine von ihm beauftragte Person an jeder in der Miet- sache befindlichen Armatur für 5 Minuten das Wasser laufen lässt, um der Gefahr von Legionellenbildung vorzubeugen. 10. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe darf die Mietsache aus- schließlich zum vertragsgemäßen Zweck benutzen. Insbesondere dürfen Wohn- räume nicht für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sind. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ägewerbliche Zwecke genutzt werden.) verpflich- tet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen können. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreis.

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Samples: Allgemeine Mietbedingungen

Verpflichtungen des Mieters. a) Wohnräume, sämtliche Einrichtungen sowie mitgenutzte Gemeinschaftsräume und -einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und stets in sauberem, bewohnbarem Zustand zu halten. Räume und Einrichtungen müssen regelmäßig mit geeigneten Mitteln gereinigt und gepflegt werden. Mieter in Wohngruppen sind für die Reinigung der gemeinsam genutzten Räume gemeinsam verantwortlich. b) Der Mieter hat das Mietgut in ist verpflichtet, baupolizeiliche und Brandschutz-Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Alle Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten, entzündliche oder giftige Materialien dürfen nicht im Gebäude oder auf dem Zustand Grundstück gelagert werden. c) Alle Wohnheime sind mit Koch-, Kühl- und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hatWascheinrichtungen ausgestattet. Das Spülen zusätzliche Aufstellen von PorzellanHerden, Gläsern Wasch-maschinen und Bestecken sowie die Reinigung Trocknern ist (außer in Familienwohnungen) grundsätzlich verboten, zusätzliche Kühlschränke oder Gefriergeräte dürfen nur mit Genehmigung der Wohnheimverwaltung und nur gegen Mietaufschlag aufgestellt werden. d) Die Mieträume müssen auf Kosten des Küchenequipments Mieters von Ungeziefer freigehalten werden. Der Mieter kann sich nur darauf berufen, dass Ungeziefer schon beim Einzug vorhanden war, wenn er dies dem StWH binnen 5 Werktagen nach Einzug anzeigt. e) Tierhaltung ist aufgrund des engen Zusammenlebens im Servicepreis enthaltenWohnheim und der Größe der Zimmer sowie der Gefahr von Allergien der Mietbewohner grundsätzlich nicht gestattet. Speisereste Ausnahmen, z.B. für Zierfische in Aquarien o.ä. Kleintiere, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des StWH. f) Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Insbesondere ist das Rauchverbot in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen zu beachten. Beim Rauchen in den eigenen Räumlichkeiten hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass sich die anderen Mieter nicht durch den Rauch belästigt fühlen. Wird dagegen trotz Abmahnung wiederholt verstoßen, zieht dies eine Kündigung nach sich. g) Eine gewerbliche oder gewerbeähnliche Nutzung der Mietsache oder der gemeinschaftlichen Räume einschließlich der Telekommunikationseinrichtungen oder Verbindungen zu den Hochschulrechenzentren sowie Werbung durch den Mieter ist nicht erlaubt. a) Mängel, Schäden oder Störungen an Mieträumen oder Einrichtungen sind vor dem StWH über das Ticketing System (Online-Schadensmeldung) sofort zu melden. Wird ein Schaden nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, haftet der Rückgabe Mieter für etwaige Folgeschäden, auch wenn ihn für den ursprünglichen Schaden kein Verschulden trifft. Nach Einzug festgestellte Schäden oder Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen nach Einzug zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben. melden, ansonsten kann sich der Mieter nicht darauf berufen, der Schaden sei bereits beim Einzug vorhanden gewesen. b) Der Mieter haftet für Schäden an Mieträumen, Gebäude und DefekteInventar, die durch Verletzung der dem Mieter obliegenden Pflichten oder durch zu seinem Haushalt gehörende Personen, Besucher oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Die Beweislast dafür, dass ein Verschulden nicht vorliegt, obliegt dem Mieter. c) In Wohnheimen mit elektronischen Schließzylindern blinkt der Schließzylinder rot, wenn die Batterie schwach wird. Der Mieter hat das StWH hierüber umgehend in Kenntnis zu setzen. Erfolgt dies nicht, haftet ab Erhalt der Mieter für hieraus entstehende Zusatzkosten. Das StWH haftet für Personen- und Sachschäden des Mietgutes bis zur Rückgabe Mieters und seiner Besucher sowie an vom Mieter eingebrachten Sachen nur bei eigenem Verschulden oder Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Schadensersatzpflicht des Vermieters für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sind. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.äbei Vertragsschluss bestehende unbekannte Mängel ist ausgeschlossen.) verpflich- tet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen können. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreis.

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Samples: General Rental Terms

Verpflichtungen des Mieters. a. Der Mieter hat das Mietgut in dem Zustand und in verpflichtet sich, die AES unter Beachtung der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hat. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments ist im Servicepreis enthalten. Speisereste sind vor Vertrag spezifizierten höchstzulussigen Personenzahl ausschließlich zum Besuch der Rückgabe gebuchten Veranstaltung zu entsorgen. Das Mobiliar und nutzen. b. Dem Mieter ist es untersagt, solchen Personen Zutritt zu der AES zu gewuhren, fur die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugebenkeine gultigen Eintrittskarten nachgewiesen sind. c. Es ist dem Mieter nicht gestattet, fur sich oder seine Guste Speisen oder Getrunke jedweder Art mitzubringen. Der Mieter haftet für Schäden Vermieter ist ggf. berechtigt, derartige Getrunke und DefekteSpeisen zu entfernen. Der Mieter haftet ab Erhalt Auf entsprechende Anordnung des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sind. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflich- tet Vermieters verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand seitens des Vermieters vor oder wuhrend der Veranstaltung zum Kauf gebotene Speisen, Getrunke oder sonstige Waren ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch innerhalb der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch AES zu verzehren. d. Es ist dem Mieter und/oder dessen Gusten nicht gestattet, in der AES dargebotene Speisen und/oder Getrunke jedweder Art an Personen bedienen zu lassenweiterzugeben, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch nicht Guste in der Mietsache sicherstellen könnenAES sind, so z. B. an Personen auf den vor der AES befindlichen Rangplutzen. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde Vermieter ist berechtigt, bei Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot den Mieter sowie dessen Guste sofort aus der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend AES zu seinverweisen und den Mieter in jedem Fall einer festgelegten Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 100,-- € zu belegen. e. Dem Mieter ist es nicht gestattet, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters wuhrend der Veranstaltungen in den Arena-Innenraum zu fotografieren. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT Ebenso ist es untersagt, vor, wuhrend und nach den Neukauf Veranstaltungen zu filmen, Video- und Tonaufzeichnungen zu machen sowie Telefongerute jeder Art zu benutzen; das speziell fur die AES installierte Telefongerut ausgenommen. Das Fotografieren in der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden AES ist erlaubt, sofern keine Blitzlichter verwendet werden. f. Bei Veranstaltungen ist vom Zeitpunkt des Einlasses in der Xxxxx-Pilsener-ARENA bis zum Ende der Veranstaltung das Rauchen in der AES verboten. x. Xxxxxxx und 10 % Arbeitsaufwand auf nach dem Ende einer Veranstaltung ist es dem Mieter und dessen Gusten strikt untersagt, den NeukaufpreisInnenraum der Xxxxx-Pilsener-ARENA zu betreten. Hierauf hat der Mieter seine Suiteguste hinzuweisen. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet der Mieter fur jeden daraus entstehenden Schaden.

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Samples: Venue Rental Agreement

Verpflichtungen des Mieters. 1. Der Mieter hat das Mietgut in dem Zustand und in der Form zurückzugebenmuss dafür sorgen, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hat. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie dass die Reinigung des Küchenequipments ist Mietsache im Servicepreis enthaltenEinklang mit ihrer Art und ihrem Bestimmungszweck, achtsam sowie unter Einhaltung des geltenden (Verkehrs-)Rechts genutzt wird. Speisereste sind vor Der Mieter wird die Mietsache mit der Rückgabe zu entsorgengebotenen Sorgfalt nutzen (lassen). 2. Das Mobiliar Der Mieter muss dem Nutzer dieser Mietsache Anweisungen erteilen, die sicherstellen, dass dieser von dem für ihn relevanten Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis hat und sich an die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugebenBestimmungen halten wird. Der Mieter haftet für Schäden das Handeln und DefekteUnterlassen jeder Person, die die Mietsache nutzt. 3. Der Mieter haftet ab Erhalt sorgt für: a. die Einhaltung und Befolgung der Vorschriften des Mietgutes bis zur Rückgabe Herstellers dieser Mietsache oder von Nooteboom Rental in Bezug auf die Kraftstoffsorte, Schmiermittel, Brems-, Kühl- und anderen Flüssigkeiten sowie in Bezug auf die maximale Belastung dieser Mietsache; b. die regelmäßige Kontrolle des Motorölpegels, der Brems-, Batterie-, Scheibenwischer-, Kühl- und anderen Flüssigkeiten, der Schmiermittel und dergleichen sowie des Reifendrucks und - bei Bedarf - stets für jede Beschädigung das entsprechende Auffüllen; c. die Veranlassung der Durchführung der durch den Hersteller der Mietsache oder durch Nooteboom Rental vorgeschriebenen regelmäßigen Inspektionen gemäß dem entsprechenden Inspektionsplan. 4. Die Kosten für die Nutzung und die tägliche Instandhaltung dieser Mietsache, darin ausdrücklich inbegriffen die regelmäßige Reinigung des Außen- und Innenbereichs, trägt der Mieter. 5. Nooteboom Rental wird alle Geldbußen für Verkehrs- und/oder andere Verstöße, die mit dieser Mietsache begangen werden, an den Verlust des Mietgegen- standes Mieter weiterreichen; dies gilt unabhängig davon, ob die Beschädigung diese dem Mieter, dem/der Fahrer/in, Nooteboom Rental oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sindirgendeiner anderen (juristischen) Person auferlegt wurden. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen ist verpflichtet, bei Abschluss des Mietvertrags den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Fahrers/der Fahrerin zusammen mit Xxxxxx ihrer Führerscheine an ALLES FÜRS EVENT abNooteboom Rental zu übermitteln. Wenn und soweit Nooteboom Rental diese Daten nicht oder nicht korrekt bekannt gegeben worden sind, wird jederzeit die im Handelsregister der Mietgegenstand niederländischen Handelskammer angegebene Geschäftsführung oder - falls eine solche Angabe im Handelsregister fehlt - die Geschäftsführung des Mieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für alle auferlegten Geldbußen haften. Nooteboom Rental darf auf die Geldbußen, hinsichtlich derer sie den Mieter in Regress nimmt, Verwaltungskosten in Rechnung stellen. 6. Schäden, die infolge einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gemunachtsamen Nutzung, einer Nachlässigkeit oder der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Betriebsanleitung o.ä.) verpflich- tet sich Etwaige Kosten für die Beauftragung eines Schadensachverständigen trägt der Mieter. 7. Die Mietsache darf ausschließlich in Ländern genutzt werden, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch in denen die zusammen mit der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen könnenübergebene Grüne Karte (Groene Kaart) gültig ist. 8. Der Verlust Mieter sorgt dafür, dass die Mietsache ausschließlich von Personen geführt oder genutzt wird, denen der Mieter dies gestattet hat und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhobeneine Befugnis für das Führen oder Nutzen einer solchen Sache besitzen. 9. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl der Mieter seine Verpflichtungen nicht erfüllt und Nooteboom Rental es unterlässt, vom Mieter Erfüllung zu verlangen, lässt dies das Recht von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen bestehtNooteboom Rental, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum zu einem späteren Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstandendoch noch Erfüllung zu verlangen, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreisunberührt.

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Samples: Vermietungsbedingungen

Verpflichtungen des Mieters. (1) Voraussetzungen: Der Mieter hat versichert, die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, die für die Durchführung des von ihm geplanten Törns erforderlich sind, zu besitzen. (2) Der Mieter verpflichtet sich vor Reiseantritt seinen Personalausweis oder Reisepass dem Vermieter vorzulegen. Der Vermieter behält sich das Mietgut in Recht vor, dem Zustand Mieter die Verfügung über das Hausboot zu verweigern, für den Fall, dass dieser nicht die vorausgesetzte Eignung gemäß der deutschen Binnenschifffahrtsstraßenordnung besitzt. In diesem Fall wird der Mietvertrag zum Nachteil des Mieters aufgekündigt. Der Mietpreis ist trotzdem fällig, es sein denn, der Vermieter findet einen Ersatzmieter. (3) Benutzung: Der Mieter verpflichtet sich, das Hausboot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und in der Form zurückzugeben, in welcher er es zu handhaben. Den Vorschriften von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hatBehörden muss Folge geleistet werden. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments Der Mieter ist im Servicepreis enthaltenFalle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. (4) In den Räumen besteht absolutes Rauchverbot. Speisereste sind vor der Rückgabe Der Mieter verpflichtet sich das Rauchverbot in den Räumen einzuhalten. (5) Der Mieter verpflichtet sich Haustiere nur an Bord zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben. lassen, wenn dies vereinbart wurde. (6) Der Mieter haftet für alle Schäden an Hausboot und DefekteAusrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew verursacht werden, nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind und nicht von den Versicherungen reguliert werden. (7) Der Mieter verpflichtet sich, nur die Höchstzahl von 4 Personen an Bord zu nehmen. Eine Erhöhung dieser Höchstzahl bedarf der Zustimmung des Vermieters. (8) Das Abschleppen eines havarierten oder des eigenen havarierten Hausbootes ist grundsätzlich nur in telefonischer Absprache mit der River Holidays Krüger Neuborn GbR gestattet. Davon ausgenommen ist die gesetzliche Rettung und Hilfeleistung gemäß BinSchStrO §1.16. (9) Der Mieter ist verpflichtet, Grundberührungen der River Holidays Xxxxxx Neuborn GbR unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Sofern das Hausboot auf Grund aufgelaufen ist, ist die Art und Weise der Bergung mit der River Holidays Krüger Neuborn GbR vorab abzusprechen, um Folgeschäden zu vermeiden. Bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse ist nicht mehr auszulaufen bzw. der nächstgelegene Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen. (10) Treten während der Mietperiode Schäden an dem Hausboot auf, die die Funktions- und Betriebssicherheit gefährden oder einschränken, so hat der Mieter die River Holidays Krüger Neuborn GbR sofort telefonisch zu informieren, um mit ihr notwendige Reparaturen abzustimmen. Ohne Freigabe durch die River Holidays Krüger Neuborn GbR dürfen keine Reparaturen durchgeführt werden. (11) Reparaturmaßnahmen, die im Sinne der Sicherstellung, Rettung und Hilfeleistung gemäß BinSchStrO §1.16 notwendig sind, werden vom Vermieter anerkannt. (12) Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde und der River Holidays Krüger Neuborn GbR gemeldet werden. Dabei sind die Personalien, sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzuhalten. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe fasst darüber einen kurzen schriftlichen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterzeichnen. Dieser Bericht muss innerhalb von 24 Stunden nach Schadensereignis bei der River Holidays Krüger Neuborn GbR z.B. per Mail eingehen. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, kann er für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davonHavarieschaden haftbar gemacht werden. (13) Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeter Schäden werden gegen Quittung vom Vermieter erstattet, ob die Beschädigung oder sofern diese von der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sindRiver Holidays Krüger Neuborn GbR freigegeben wurden. Die ausgewechselten Teile sind dem Vermieter zu übergeben. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT abVermieter muss aber auch hier vor einer Reparatur die Freigabe erteilen. Wenn Leistungen gemäß BinSchStrO § 1.16 bedürfen keiner vorherigen Genehmigung. (14) Alle anderen Schäden (inklusive Begleitkosten wie An- und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflich- tet sich Abfahrt), die nicht infolge von Verschleiß und/oder unzureichender Wartung entstanden sind, sowie Aufwendungen für abhandengekommene Ausrüstungsgegenstände trägt der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch soweit nicht von einer Versicherung Ersatz geleistet wird. In solchen Fällen ist der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen können. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist Vermieter berechtigt, bei der Zählung selbst Rückgabe des Hausbootes die Kaution ganz oder durch teilweise einzubehalten bzw. einen Vertreter anwesend Vorschuss zu seinverlangen. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die Weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters sind nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreisausgeschlossen, z.B. wenn eine Havarie oder vom Chartergast zu verantwortende versteckte Mängel verschwiegen werden.

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Samples: Mietvertrag

Verpflichtungen des Mieters. 1. Der Mieter ist berechtigt, die Mieträume ausschließlich für den in Ziff. I. 3. angegebenen Zweck zu nutzen. Eine Änderung des Nutzungszwecks nach Vertragsschluss ist mit dem Vermieter abzustimmen und von diesem schriftlich zu genehmigen. Die Durchführung von öffentlichen und/oder gewerblichen Veranstaltungen ist ausdrücklich nicht gestattet. 2. Der Mieter hat das Mietgut die Mieträume pfleglich zu behandeln. Wände und Decken dürfen nicht durch Nägel, Klebematerialien, Heftzwecken oder sonstige in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hatdie Substanz eingreifende Befestigungsmaterialien beschädigt werden. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments Deko ist im Servicepreis enthalten. Speisereste sind vor der Rückgabe rückstandsfrei zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugebenentfernen. 3. Der Mieter haftet ist nicht berechtigt, die Mieträume für Schäden und Defekte. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs-/gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und/oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davonverbreitet wird, ob die Beschädigung oder der Verlust sei es durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sinddurch Besucher der Veranstaltung. Handlungen gegen diese Bestimmung hat der Mieter unverzüglich, ggf. unter Anwendung des Hausrechts zu unterbinden. Vom Mieter geduldete Verstöße gegen diese Bestimmung können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses führen. 4. Der im Vertrag angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Er erklärt, dass er als Xxxxxx nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflich- tet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassenist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Mietsache unter zu vermieten oder in sonstiger Weise einem Dritten zu überlassen. 5. Der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ge- brauch Ablauf der Mietsache sicherstellen könnenVeranstaltung Sorge zu tragen. Er hat alle einschlägigen gewerberechtlichen, ordnungsbehördlichen, versammlungsrechtlichen, (feuer- polizeilichen und sonstigen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. 6. Der Verlust Mieter ist verpflichtet, ab 22 Uhr und insbesondere in den Nachtstunden entsprechend den für Hagen geltenden Vorschriften Lärm und zu laute Musik mit Rücksicht auf die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach PorzellanNachbarschaft zu vermeiden sowie die Nachtruhe zu respektieren. Die Türen zur Straßenseite sowie zum Wohngebäude müssen ab 22 Uhr durchgehend verschlossen sein. 7. Sofern aufgrund der Wiedergabe von Ton-/Bildmaterial im Rahmen der Veranstaltung Gebühren der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anfalle, Gläser ist die Anmeldung und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführenGebührenzahlung ausschließliche Angelegenheit des Mieters. 8. Der Kunde ist daher damit einverstandenMieter hat dafür Sorge zu tragen, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung zugelassene Personenzahl der Gegenstände Räumlichkeit in Höhe von 50 Personen nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden. 9. Es ist nicht gestattet, ohne Genehmigung des Vermieters selbst mitgebrachte Terrassenheizer oder sonstige Zusatzheizungen zu verwenden. 10. Im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Offenes Feuer (Kerzen) ist im Gebäude nicht gestattet. 11. Nach Beendigung der Nutzung sind die Räumlichkeiten abzuschließen, sämtliche Fenster und Türen zu schließen/zu verriegeln sowie die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend Einbruchmeldeanlage zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreisaktivieren.

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Samples: Mietvertrag (Vereinsheim)

Verpflichtungen des Mieters. a) Wohnräume, sämtliche Einrichtungen sowie mitgenutzte Gemeinschaftsräume und -einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und stets in sauberem, bewohnbarem Zustand zu halten. Räume und Einrichtungen müssen regelmäßig mit geeigneten Mitteln gereinigt und gepflegt werden. Mieter in Wohngruppen sind für die Reinigung der gemeinsam genutzten Räume gemeinsam verantwortlich. b) Der Mieter hat das Mietgut in ist verpflichtet, baupolizeiliche und Brandschutz-Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Alle Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten, entzündliche oder giftige Materialien dürfen nicht im Gebäude oder auf dem Zustand Grundstück gelagert werden. c) Alle Wohnheime sind mit Koch-, Kühl- und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hatWascheinrichtungen ausgestattet. Das Spülen zusätzliche Aufstellen von PorzellanHerden, Gläsern Wasch-maschinen und Bestecken sowie die Reinigung Trocknern ist (außer in Familienwohnungen) grundsätzlich verboten, zusätzliche Kühlschränke oder Gefriergeräte dürfen nur mit Genehmigung der Wohnheimverwaltung und nur gegen Mietaufschlag aufgestellt werden. d) Die Mieträume müssen auf Kosten des Küchenequipments Mieters von Ungeziefer freigehalten werden. Der Mieter kann sich nur darauf berufen, dass Ungeziefer schon beim Einzug vorhanden war, wenn er dies dem StWH binnen 5 Werktagen nach Einzug anzeigt. e) Tierhaltung ist aufgrund des engen Zusammenlebens im Servicepreis enthaltenWohnheim und der Größe der Zimmer sowie der Gefahr von Allergien der Mitbewohner ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Speisereste Die Zustimmung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. Hiervon ausgenommen sind vor Kleintiere wie bspw. Zierfische, Hamster, Vögel und andere Kleintiere. f) Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Insbesondere ist das Rauchverbot in allen gemeinschaftlich genutzten Räumen zu beachten. Beim Rauchen in den eigenen Räumlichkeiten hat der Rückgabe Mieter dafür Sorge zu entsorgentragen, dass sich die anderen Mieter nicht durch den Rauch belästigt fühlen. Das Mobiliar und die Küchentechnik Wird dagegen trotz Abmahnung wiederholt verstoßen, zieht dies eine Kündigung nach sich. g) Eine gewerbliche oder gewerbeähnliche Nutzung der Mietsache oder der gemeinschaftlichen Räume einschließlich der Telekommunikationseinrichtungen oder Verbindungen zu den Hochschulrechenzentren sowie Werbung durch den Mieter ist nicht erlaubt. a) Mängel, Schäden oder Störungen an Mieträumen oder Einrichtungen sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugebendem StWH über das Ticketing System (Online-Schadensmeldung) sofort zu melden. Wird ein Schaden nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, haftet der Mieter für etwaige Folgeschäden, auch wenn ihn für den ursprünglichen Schaden kein Verschulden trifft. b) Der Mieter haftet für Schäden an Mieträumen, Gebäude und DefekteInventar, die durch Verletzung der dem Mieter obliegenden Pflichten oder durch zu seinem Haushalt gehörende Personen, Besucher oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Die Beweislast dafür, dass ein Verschulden nicht vorliegt, obliegt dem Mieter. c) In Wohnheimen mit elektronischen Schließzylindern blinkt der Schließzylinder rot, wenn die Batterie schwach wird. Der Mieter hat das StWH hierüber umgehend in Kenntnis zu setzen. Erfolgt dies nicht, haftet ab Erhalt der Mieter für hieraus entstehende Zusatzkosten. Das StWH haftet für Personen- und Sachschäden des Mietgutes bis zur Rückgabe Mieters und seiner Besucher sowie an vom Mieter eingebrachten Sachen nur bei eigenem Verschulden oder Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Schadensersatzpflicht des Vermieters für jede Beschädigung oder den Verlust bei Vertragsschluss bestehende unbekannte Mängel ist ausgeschlossen. Eine Schadenersatzpflicht des Mietgegen- standes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sind. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf Vermieters bei Diebstahl aus gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten (z.B. gem. Betriebsanleitung o.äGemeinschaftsküchen oder Waschräume) ist ebenfalls ausgeschlossen.) verpflich- tet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen können. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreis.

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Samples: General Rental Agreement