Verpflichtungen des Mieters. 6.1 Der Mieter erklärt, dass er die Mietsache in gutem Zustand erhalten hat und dem Vermieter vor Ablauf des Mietzeitraums in demselben Zustand zurückschicken wird, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde. 6.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache wie ein guter Mieter entsprechend ihrem Nutzungszweck sorgfältig zu nutzen. Der Mieter darf das Leistungsvermögen der Mietsache auf keinen Fall überlasten. 6.3 Der Mieter ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht berechtigt, die Mietsache weiterzuvermieten, Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu belasten, zu veräußern, zu demontieren oder zu reparieren bzw. demontieren oder reparieren zulassen. 6.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache zu einem anderen als dem vereinbarten Ablieferungsort zu transportieren. 6.5 Wenn Dritte irgendwelche Rechte an der Mietsache bestellen wollen oder geltend machen oder wenn die Mietsache beschädigt wird bzw. Umstände vorliegen, die leicht zu einer Beschädigung führen könnten, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 6.6 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden (darunter auch durch Dritte verursachte Schäden und Folgeschäden), die während des Mietzeitraums durch die Mietsache oder an derselben verursacht werden. 6.7 Wenn der Mieter die Mietsache nicht in demselben Zustand zurückschickt, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde, haftet der Mieter gemäß Absatz 6 dieses Artikels für sämtliche dem Vermieter dadurch entstandenen Kosten (wie Reparatur- und Reinigungskosten), unbeschadet der dem Vermieter darüber hinaus zustehenden Ansprüche. 6.8 Wenn die Mietsache vermisst, gestohlen oder beschädigt wird bzw. verloren geht, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Schäden zu ersetzen. Wenn die Mietsache vermisst oder gestohlen wird bzw. verloren geht, schuldet der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache. 6.9 Im Falle einer Mietunterbrechung hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass dem Vermieter die Mietunterbrechung spätestens 24 Stunden vor Eintritt derselben schriftlich gemeldet wird. Nur dann schuldet der Mieter während der Mietunterbrechung keinen Mietpreis. 6.10 Vom Mieter ist zu gewährleisten, dass der Vermieter während einer Mietunterbrechung frei über die Mietsache verfügen kann. Der Vermieter ist berechtigt, sich die Mietsache während einer Mietunterbrechung zurückzuholen und an einen Dritten zu vermieten. Der Mieter ist verpflichtet, daran uneingeschränkt mitzuwirken; wenn er diesbezüglich seine Mitwirkung verweigert, schuldet er während der Mietunterbrechung weiterhin den Mietpreis, unbeschadet der dem Vermieter darüber hinaus zustehenden Ansprüche. 6.11 Etwaige Beschwerden über die (Art der) Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Vermieter sind dem Vermieter innerhalb von zehn Tagen nach Beendigung des Mietvertrages vom Mieter schriftlich mitzuteilen. 6.12 Wenn die Mietsache dem Vermieter nicht am Ende des Mietzeitraums zurückgeschickt wurde, hat der Vermieter Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung des Mietpreises, und der Mieter ist im Übrigen verpflichtet, dem Vermieter sämtliche dadurch entstandenen Schäden zu ersetzen.
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Samples: Mietvertrag
Verpflichtungen des Mieters. 6.1 Der Mieter erklärt, dass er die Mietsache in gutem Zustand erhalten hat und dem Vermieter vor Ablauf des Mietzeitraums in demselben Zustand zurückschicken wird, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde.
6.2 5.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sofort nach der Zurverfü- gungstellung zu untersuchen/kontrollieren oder untersuchen/kontrollieren zu lassen und eventuelle Mängel oder Unvollständigkeiten dem Vermieter unverzüglich zu melden. Falls der Mieter dies unterlässt oder den Miet- gegenstand nach der Durchführung der Kontrolle bzw. der Untersuchung ohne Anmerkungen und/oder Beanstandungen in Empfang nimmt, wird der Mietgegenstand in Übereinstimmung mit dem Vertrag somit als in einem tauglichen, guten und unbeschädigten Zustand geliefert betrachtet.
5.2 Der Mieter und nicht der Vermieter haftet für eventuelle Schäden, die Mietsache wie ein guter Mieter entsprechend ihrem Nutzungszweck sorgfältig zu nutzenDritten oder Gegenständen von Dritten aufgrund der Nutzung oder Bedienung des Mietgegenstandes zugefügt werden. Der Mieter darf das Leistungsvermögen wird, wie es einem guten Mieter geziemt, sorgfältig mit dem Mietgegenstand umgehen, den Mietgegenstand zweckmäßig sichern und ihn der Mietsache auf keinen Fall überlasten.
6.3 Der Gebrauchsanweisung entsprechend verwenden. Es ist dem Mieter ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht berechtigtuntersagt, die Mietsache den Mietgegenstand weiterzuvermieten, Dritten anderen zur Nutzung zu überlassenüberlassen oder Dritten auf andere Weise zur Verfügung zu stellen.
5.3 Es ist dem Mieter untersagt, zu belasten, zu veräußern, den Mietgegenstand völlig oder teilweise zu demontieren oder zu reparieren reparieren, bzw. demontieren den Mietgegenstand von nicht qualifiziertem Personal verwenden zu lassen. Falls der Mietgegenstand beschmiert wird, nicht funktioniert, beschädigt wird, vermisst wird oder reparieren zulassen.
6.4 Der Mieter ist nicht berechtigtvöllig verloren geht, die Mietsache zu einem anderen als dem vereinbarten Ablieferungsort zu transportieren.
6.5 Wenn Dritte irgendwelche Rechte an der Mietsache bestellen wollen oder geltend machen oder wenn die Mietsache beschädigt wird bzw. Umstände vorliegen, die leicht zu einer Beschädigung führen könnten, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.6 5.4 Der Mieter haftet und nicht der Vermieter ist für sämtliche Schäden (darunter auch durch Dritte verursachte Schäden und Folgeschäden), die während des Mietzeitraums durch die Mietsache oder an derselben verursacht werden.
6.7 Wenn der Mieter die Mietsache nicht in demselben Zustand zurückschickt, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde, haftet der Mieter gemäß Absatz 6 dieses Artikels für sämtliche dem Vermieter dadurch entstandenen Kosten (wie Reparatur- und Reinigungskosten), unbeschadet der dem Vermieter darüber hinaus zustehenden Ansprüche.
6.8 Wenn die Mietsache vermisst, gestohlen oder beschädigt wird bzw. verloren geht, ist der Mieter verpflichtetEntscheidung verantwortlich, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis Mietgegenstand zu setzenverwenden. Der Mieter ist verpflichtetdafür verantwortlich und haftbar, wenn der Mietgegenstand seiner Art, seinen technischen Eigen- schaften oder seiner Größe gemäß eventuell nicht dem Vermieter sämtliche Schäden zu ersetzen. Wenn Verwendungszweck, der Gegebenheit und/oder der Örtlichkeit, für den/die Mietsache vermisst oder gestohlen wird bzw. verloren geht, schuldet der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache.
6.9 Im Falle einer Mietunterbrechung hat der Mieter dafür Sorge ihn zu tragenverwenden wünscht, dass dem Vermieter die Mietunterbrechung spätestens 24 Stunden vor Eintritt derselben schriftlich gemeldet wird. Nur dann schuldet der Mieter während der Mietunterbrechung keinen Mietpreis.
6.10 Vom Mieter ist zu gewährleisten, dass der Vermieter während einer Mietunterbrechung frei über die Mietsache verfügen kann. Der Vermieter ist berechtigt, sich die Mietsache während einer Mietunterbrechung zurückzuholen und an einen Dritten zu vermietenentspricht. Der Mieter ist verpflichtet, daran uneingeschränkt mitzuwirken; wenn er diesbezüglich seine Mitwirkung verweigert, schuldet er während der Mietunterbrechung weiterhin den Mietpreis, unbeschadet der dem Vermieter darüber hinaus zustehenden Ansprüchehat in diesem Fall kein Recht auf eine vollständige oder teilweise Rückzahlung des Mietpreises.
6.11 Etwaige Beschwerden über 5.5 Der Vermieter haftet nicht für die (Art der) Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Folgen einer falschen Anbringung oder Aufstellung des Mietgegenstandes, für den Ausfall oder die mangelhafte Funktion des Mietgegenstandes durch den Vermieter sind dem Vermieter innerhalb von zehn Tagen nach Beendigung des Mietvertrages vom Mieter schriftlich mitzuteilen.
6.12 Wenn Stromausfall, bzw. durch andere äußere Ursachen oder Ursachen, auf die Mietsache dem Vermieter nicht am Ende des Mietzeitraums zurückgeschickt wurde, hat der Vermieter Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung des Mietpreises, und der Mieter ist im Übrigen verpflichtet, dem Vermieter sämtliche dadurch entstandenen Schäden zu ersetzenkeinen Einfluss hat.
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Samples: General Terms and Conditions
Verpflichtungen des Mieters. 6.1 Der Mieter erklärt, dass er die Mietsache in gutem Zustand erhalten hat und dem Vermieter vor Ablauf des Mietzeitraums in demselben Zustand zurückschicken wird, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde.
6.2 6.1.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache wie ein guter Mieter entsprechend ihrem Nutzungszweck sorgfältig zu nutzen. Der Mieter darf das Leistungsvermögen der Mietsache auf keinen Fall überlasten.
6.3 Der Mieter ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht berechtigtFahrzeug, die Mietsache weiterzuvermietenFahrzeugschlüssel und das Zubehör zum Ende der Mietzeit – wie in § 15 beschrieben – zurückzugeben. Das Mietfahrzeug, Dritten Schlüssel und sämtliches Zubehör sind in dem Zustand, in dem der Vermieter diese bei Anmietung zur Nutzung zu überlassen, zu belasten, zu veräußern, zu demontieren oder zu reparieren bzwVerfügung gestellt hat - unter Berücksichtigung einer gewöhnlichen Abnutzung - zurückzugeben. demontieren oder reparieren zulassen.
6.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache zu einem anderen als dem vereinbarten Ablieferungsort zu transportieren.
6.5 Wenn Dritte irgendwelche Rechte an der Mietsache bestellen wollen oder geltend machen oder wenn die Mietsache beschädigt wird bzw. Umstände vorliegen, die leicht zu einer Beschädigung führen könnten, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.6 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden (darunter auch durch Dritte verursachte Schäden und Folgeschäden)die von ihm verschuldete Verschlechterung, die während über die gewöhnliche Abnutzung hinausgeht. Ebenso haftet der Mieter für einen von ihm verschuldeten Verlust der Schlüssel und des Mietzeitraums durch die Mietsache oder an derselben verursacht werdenZubehörs.
6.7 Wenn 6.1.2 Falls der Mieter Mieter/Fahrer beabsichtigt, mit dem Fahrzeug außerhalb Österreichs zu fahren, ist er auch verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die Mietsache nicht in demselben Zustand zurückschicktordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des Landes verfügt, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums der Mieter/Fahrer fährt, oder das er durchquert. Der Vermieter macht jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Vermieter keine zusätzliche länderspezifische Ausrüstung zur Verfügung gestellt wurdestellt.
6.1.3 Der Mieter/ Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen (Gesetze und Vorschriften) zu lenken und hat sicherzustellen, dass er mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut ist. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Mautkosten und Strafen, hinsichtlich derer der Vermieter in Anspruch genommen wird und soweit diese vom Mieter/Fahrer zu vertreten sind. Kosten für Mautstrecken mit gesonderter Mauterhebung sind nicht in der Straßenverkehrsabgabe (Vignette) für Österreich enthalten und vom Mieter/Fahrer zu entrichten.
6.1.4 Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das Gepäck oder die Güter, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden rechtlichen Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten.
6.1.5 Der Mieter/ Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und die Diebstahlsicherung aktiviert ist, wenn das Fahrzeug geparkt oder unbeaufsichtigt ist. Der Mieter/Fahrer ist zum sach- und vereinbarungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges gemäß Bedienungsanleitung des Fahrzeug-Herstellers, die sich im Fahrzeug befindet, verpflichtet.
6.1.6 Der Mieter/Fahrer darf das Fahrzeug nicht lenken, wenn seine Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch den Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Drogen, Krankheit oder Ermüdung, beeinträchtigt ist.
6.1.7 Wird der falsche Kraftstoff getankt, haftet der Mieter gemäß Absatz 6 dieses Artikels für sämtliche dem Vermieter dadurch entstandenen Kosten die notwendigen Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeuges und/oder die Reparatur des Schadens entstehen. Es wird hierzu ausdrücklich auf die Bestimmungen des Punkt 10.2.13 dieser AGB verwiesen
6.1.8 Das Rauchen und Verdampfen (wie Reparatur- insbesondere, aber nicht ausschließlich von Zigaretten, Zigarren, E- Zigaretten, Shishas, E-Shishas und Reinigungskosten), unbeschadet der dem Vermieter darüber hinaus zustehenden Ansprüche.
6.8 Wenn die Mietsache vermisst, gestohlen sonstigen Tabakerhitzungen oder beschädigt wird bzwTabakersatzstoffen) ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt. verloren geht, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Schäden zu ersetzen. Wenn die Mietsache vermisst oder gestohlen wird bzw. verloren geht, schuldet der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache.
6.9 Im Falle einer Mietunterbrechung hat der Mieter dafür Sorge zu tragenFall von Xxxxxxxxxxxxxxx gegen dieses Verbot durch Xxxxxx, dass dem Vermieter die Mietunterbrechung spätestens 24 Stunden vor Eintritt derselben schriftlich gemeldet wird. Nur dann schuldet der Mieter während der Mietunterbrechung keinen MietpreisFahrer oder von diesen beförderten Dritten ist eine Vertragsstrafe gemäß Anhang 1 verwirkt.
6.10 Vom Mieter ist zu gewährleisten, dass der Vermieter während einer Mietunterbrechung frei über die Mietsache verfügen kann. Der Vermieter ist berechtigt, sich die Mietsache während einer Mietunterbrechung zurückzuholen und an einen Dritten zu vermieten. Der Mieter ist verpflichtet, daran uneingeschränkt mitzuwirken; wenn er diesbezüglich seine Mitwirkung verweigert, schuldet er während der Mietunterbrechung weiterhin den Mietpreis, unbeschadet der dem Vermieter darüber hinaus zustehenden Ansprüche.
6.11 Etwaige Beschwerden über die (Art der) Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Vermieter sind dem Vermieter innerhalb von zehn Tagen nach Beendigung des Mietvertrages vom Mieter schriftlich mitzuteilen.
6.12 Wenn die Mietsache dem Vermieter nicht am Ende des Mietzeitraums zurückgeschickt wurde, hat der Vermieter Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung des Mietpreises, und der Mieter ist im Übrigen verpflichtet, dem Vermieter sämtliche dadurch entstandenen Schäden zu ersetzen.
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Samples: Mietvertrag
Verpflichtungen des Mieters. 6.1 1. Der Mieter erklärt, dass er die Mietsache in gutem Zustand erhalten hat und dem Vermieter vor Ablauf des Mietzeitraums in demselben Zustand zurückschicken wird, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde.
6.2 2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache wie ein guter Mieter entsprechend ihrem Nutzungszweck sorgfältig zu nutzen. Der Mieter darf das Leistungsvermögen der Mietsache auf keinen Fall überlasten.
6.3 3. Der Mieter ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht berechtigt, die Mietsache weiterzuvermieten, Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu belasten, zu veräußern, zu demontieren oder zu reparieren bzw. demontieren oder reparieren zulassenzu lassen.
6.4 4. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache zu einem anderen als dem vereinbarten vereinbar- ten Ablieferungsort zu transportieren.
6.5 5. Wenn Dritte irgendwelche Rechte an der Mietsache bestellen wollen oder geltend machen oder wenn die Mietsache beschädigt wird bzw. Umstände vorliegen, die leicht zu einer Beschädigung führen könnten, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6.6 6. Der Mieter verpflichtet sich nur den vom Vermieter freigegebenen Kraftstoff zu verwenden und dies auch jederzeit belegen zu können. Bei Zuwiderhandlungen wird der Vermieter die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
7. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden (darunter auch durch Dritte verursachte Schäden und Folgeschäden), die während des Mietzeitraums durch die Mietsache oder an derselben verursacht werden.
6.7 8. Wenn der Mieter die Mietsache nicht in demselben Zustand zurückschickt, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde, haftet haf- tet der Mieter gemäß Absatz 6 dieses Artikels für sämtliche dem Vermieter dadurch entstandenen Kosten (wie Reparatur- und Reinigungskosten), unbeschadet der dem Vermieter darüber hinaus zustehenden Ansprüche.
6.8 9. Wenn die Mietsache vermisst, gestohlen oder beschädigt wird bzw. verloren geht, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Schäden zu ersetzen. Wenn die Mietsache vermisst oder gestohlen wird bzw. verloren geht, schuldet der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache.
6.9 Im Falle einer Mietunterbrechung hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass dem Vermieter die Mietunterbrechung spätestens 24 Stunden vor Eintritt derselben schriftlich gemeldet wird10. Nur dann schuldet der Mieter während der Mietunterbrechung keinen Mietpreis.
6.10 Vom Mieter ist zu gewährleisten, dass der Vermieter während einer Mietunterbrechung frei über die Mietsache verfügen kann. Der Vermieter ist berechtigt, sich die Mietsache während einer Mietunterbrechung zurückzuholen und an einen Dritten zu vermieten. Der Mieter ist verpflichtet, daran uneingeschränkt mitzuwirken; wenn er diesbezüglich seine Mitwirkung verweigert, schuldet er während der Mietunterbrechung weiterhin den Mietpreis, unbeschadet der dem Vermieter darüber hinaus zustehenden Ansprüche.
6.11 Etwaige Beschwerden über die (Art der) Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Vermieter sind dem Vermieter innerhalb von zehn Tagen nach Beendigung Beendi- gung des Mietvertrages vom Mieter schriftlich mitzuteilen.
6.12 11. Wenn die Mietsache dem Vermieter nicht am Ende des Mietzeitraums zurückgeschickt zurückge- schickt wurde, hat der Vermieter Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung des Mietpreises, und der Mieter ist im Übrigen verpflichtet, dem Vermieter sämtliche dadurch entstandenen Schäden zu ersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen