Verpflichtungserklärungen und Verantwortung des Kunden. 4.3.1 Der Kunde wird stets die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die von dem betreffenden P- Betreiber jeweils festgelegten oder sonstigen in Bezug auf den Parkplatz, auf dem der Kunde das Fahrzeug abstellt, geltenden Regeln einhalten. 4.3.2 Der Kunde ist verantwortlich dafür, den Parkvorgang ordnungsgemäß zu melden und sich zu vergewissern, dass der richtige Parkplatz und das richtige Kennzeichen angegeben wurden, wie in Ziffer 4.2.4 beschrieben. 4.3.3 Der Kunde ist verantwortlich dafür, die Beendigung bzw. Verlängerung eines begonnenen Parkvorgangs mitzuteilen. Wenn der Kunde bei Beginn des Parkvorgangs keinen voraussichtlichen Endzeitpunkt oder keine Gesamtparkdauer angegeben hat, muss der Kunde die Beendigung des Parkvorgangs manuell eingeben. Nutzt der Kunde CameraPark, muss er überprüfen, dass ein begonnener Parkvorgang beendet wurde, wenn das betreffende Fahrzeug den betreffenden Parkplatz verlässt, und den Parkvorgang manuell beenden, sollte dieser nicht automatisch beendet worden sein. 4.3.4 Nutzt der Kunde CameraPark, so ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Nummernschilder des jeweiligen Fahrzeugs bei der Einfahrt und dem Verlassen des Parkplatzes sauber, nicht beschädigt und auch anderweitig in einem lesbaren Zustand sind. 4.3.5 Ist der Park-Service nicht verfügbar oder nicht funktionsfähig, beispielsweise aus Gründen, die (i) dem Telefon, (ii) dem Mobiltelefon oder (iii) sonstigen von dem Kunden genutzten technischen Geräten (z. B. dem Infotainmentsystem eines Fahrzeugs) zuzuschreiben sind, oder aufgrund des Ausfalls oder der Unterbrechung des Telefonnetzes, des Internets, eines sonstigen Kommunikationsnetzes oder eines CameraPark-Systems oder aufgrund von Verzögerungen bei diesen Netzen und Systemen, ist der Kunden verantwortlich dafür, auf andere Weise, im Einklang mit den Anweisungen des P-Betreibers, ordnungsgemäß Zahlung für den betreffenden Parkvorgang an den P-Betreiber zu leisten (z. B. durch Zahlung an dem betreffenden Parkautomaten). Leistet der Kunde in einem solchen Fall nicht auf andere Weise Zahlung, so läuft er Gefahr, dass ein Bußgeld oder Gebühren für Falschparken von ihm erhoben werden. 4.3.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Funktion "Automatic CameraPark" in Bezug auf ein Fahrzeug zu deaktivieren, wenn der Kunde diesen Service in Bezug auf dieses Fahrzeug nicht länger nutzen möchte (z. B. wenn das Fahrzeug verkauft wurde oder, bei geleasten oder gemieteten Fahrzeugen, wenn die jeweilige Miet- oder Leasinglaufzeit abgelaufen ist). 4.3.7 Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung von Bußgeldern oder Gebühren für Falschparken (die im Zusammenhang mit Parkverstößen mitgeteilt oder eingezogen werden können). Ein Parkverstoß ist zwischen dem Kunden und dem betreffenden P-Betreiber bzw. der Ordnungsbehörde zu regeln. EasyPark ist eine außenstehende Partei bei einer solchen Auseinandersetzung. EasyPark kann jedoch nach ihrem alleinigen Ermessen Auskünfte an die Beteiligten der Auseinandersetzung erteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpflichtungserklärungen und Verantwortung des Kunden. 4.3.1 Der Kunde wird stets die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die von dem betreffenden P- P-Betreiber jeweils festgelegten oder sonstigen in Bezug auf den Parkplatz, auf dem der Kunde das Fahrzeug abstellt, geltenden Regeln einhalten.
4.3.2 Der Kunde ist verantwortlich dafür, den Parkvorgang Parkvorgangs ordnungsgemäß zu melden melden, d. h. durch Angabe des Kennzeichens des geparkten Fahrzeugs und sich zu vergewisserndes Zonencodes des betreffenden Parkplatzes (ausgenommen bei Nutzung einer EasyPark-Karte). Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass der richtige Parkplatz und das richtige Kennzeichen angegeben wurdenvon ihm angegebene Zonencode richtig ist, wie in Ziffer 4.2.4 beschriebenunabhängig davon, ob der Zonencode durch die Ortungsfunktion der App vorgeschlagen wurde oder nicht.
4.3.3 Der Kunde ist verantwortlich dafür, die Beendigung bzw. Verlängerung eines begonnenen Parkvorgangs mitzuteilen. Wenn der Kunde bei Beginn des Parkvorgangs keinen voraussichtlichen Endzeitpunkt oder keine Gesamtparkdauer angegeben hat, muss der Kunde die Beendigung des Parkvorgangs manuell eingeben. Nutzt der Kunde CameraPark, muss er überprüfen, dass ein begonnener Parkvorgang beendet wurde, wenn das betreffende Fahrzeug den betreffenden Parkplatz verlässt, und den Parkvorgang manuell beenden, sollte dieser nicht automatisch beendet worden sein.
4.3.4 Nutzt der Kunde CameraPark, so ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Nummernschilder des jeweiligen Fahrzeugs bei der Einfahrt und dem Verlassen des Parkplatzes sauber, nicht beschädigt und auch anderweitig in einem lesbaren Zustand sind.
4.3.5 Ist der Park-Service zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde das Fahrzeug parkt, oder zu irgendeinem Zeitpunkt während des Parkvorgangs des Kunden nicht verfügbar oder nicht funktionsfähig, beispielsweise (z. B. aus Gründen, die
(i) die dem Telefon, (ii) dem Mobiltelefon oder (iii) sonstigen von dem Kunden genutzten technischen Geräten (z. B. dem Infotainmentsystem eines Fahrzeugs) zuzuschreiben sind, oder aufgrund des Ausfalls oder der Unterbrechung des Telefonnetzes, des Internets, Internets oder eines sonstigen Kommunikationsnetzes oder eines CameraPark-Systems oder aufgrund von Verzögerungen bei diesen Netzen und SystemenNetzen), ist der Kunden verantwortlich dafür, auf andere Weise, im Einklang mit den Anweisungen des P-Betreibers, ordnungsgemäß Zahlung für den betreffenden Parkvorgang an den P-Betreiber zu leisten (z. B. durch Zahlung an dem der betreffenden Parkautomaten). Leistet der Kunde in einem solchen Fall nicht auf andere Weise Zahlung, so läuft er Gefahr, dass ein Bußgeld oder Gebühren für Falschparken von ihm erhoben werden.
4.3.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Funktion "Automatic CameraPark" in Bezug auf ein Fahrzeug zu deaktivieren, wenn der Kunde diesen Service in Bezug auf dieses Fahrzeug nicht länger nutzen möchte (z. B. wenn das Fahrzeug verkauft wurde oder, bei geleasten oder gemieteten Fahrzeugen, wenn die jeweilige Miet- oder Leasinglaufzeit abgelaufen istParkuhr).
4.3.7 4.3.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung von Bußgeldern oder Gebühren für Falschparken (die im Zusammenhang mit Parkverstößen mitgeteilt oder eingezogen werden können). Ein Parkverstoß ist zwischen dem Kunden und dem betreffenden P-Betreiber bzw. der Ordnungsbehörde zu regeln. EasyPark ist eine außenstehende Partei bei einer solchen Auseinandersetzung. EasyPark kann jedoch nach ihrem alleinigen Ermessen Auskünfte an die Beteiligten der Auseinandersetzung erteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpflichtungserklärungen und Verantwortung des Kunden. 4.3.1 5.1 Der Kunde wird muss stets die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie einhalten und dafür sorgen, dass jeder Drittnutzer immer die von dem betreffenden P- geltenden Gesetze und Vorschriften, die vom jeweiligen P-Betreiber jeweils festgelegten Regeln und Parkbedingungen oder sonstigen in Bezug auf andere für den Parkplatz, auf dem der Kunde Drittnutzer das Fahrzeug abstelltparkt, geltenden Regeln einhaltenVorschriften einhält.
4.3.2 5.2 Der Kunde ist verantwortlich dafürdafür verantwortlich, den Parkvorgang ordnungsgemäß ordnungsgemäss zu melden starten und sich zu vergewissern, dass der richtige angegebene Parkplatz und das richtige Kennzeichen angegeben wurdendie Kontrollschildnummer korrekt sind, wie in Ziffer 4.2.4 beschrieben.4.3 dargelegt.
4.3.3 Der Kunde ist verantwortlich dafür, die Beendigung bzw. Verlängerung eines begonnenen Parkvorgangs mitzuteilen. Wenn der Kunde bei Beginn des Parkvorgangs keinen voraussichtlichen Endzeitpunkt oder keine Gesamtparkdauer angegeben hat, muss der Kunde die Beendigung des Parkvorgangs manuell eingeben. Nutzt der Kunde CameraPark, muss er überprüfen, dass ein begonnener Parkvorgang beendet wurde, wenn das betreffende Fahrzeug den betreffenden Parkplatz verlässt, und den Parkvorgang manuell beenden, sollte dieser nicht automatisch beendet worden sein.
4.3.4 Nutzt der Kunde CameraPark, so ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Nummernschilder des jeweiligen Fahrzeugs bei der Einfahrt und dem Verlassen des Parkplatzes sauber, nicht beschädigt und auch anderweitig in einem lesbaren Zustand sind.
4.3.5 Ist der Park-Service nicht verfügbar oder nicht funktionsfähig, beispielsweise aus Gründen, die
(i) dem Telefon, (ii) dem Mobiltelefon oder (iii) sonstigen von dem Kunden genutzten technischen Geräten (z. B. dem Infotainmentsystem eines Fahrzeugs) zuzuschreiben sind, oder aufgrund des Ausfalls oder der Unterbrechung des Telefonnetzes, des Internets, eines sonstigen Kommunikationsnetzes oder eines CameraPark-Systems oder aufgrund von Verzögerungen bei diesen Netzen und Systemen, ist der Kunden verantwortlich dafür, auf andere Weise, im Einklang mit den Anweisungen des P-Betreibers, ordnungsgemäß Zahlung für den betreffenden Parkvorgang an den P-Betreiber zu leisten (z. B. durch Zahlung an dem betreffenden Parkautomaten). Leistet der Kunde in einem solchen Fall nicht auf andere Weise Zahlung, so läuft er Gefahr, dass ein Bußgeld oder Gebühren für Falschparken von ihm erhoben werden.
4.3.6 5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ein gestarteter Parkvorgang be- endet wird. Hat der Kunde beim Starten des Parkvorgangs keine vorläu- fige Endzeit oder Gesamtparkzeit angegeben, so ist der Kunde für die Funktion "Automatic CameraPark" manuelle Beendigung des Parkvorgangs verantwortlich.
5.4 Ist der Gäste-Parkservice, wenn ein Drittnutzer parken möchte oder zu ir- gendeinem Zeitpunkt während des Parkens des Drittnutzers (z.B. aus Gründen, die in der technischen Ausstattung der vom Kunden verwende- ten technischen Ausrüstung oder durch Ausfall, Unterbrechung oder Ver- zögerung von des Telefon-, Internet- oder sonstigen Kommunikationsnet- zes) nicht verfügbar oder ausser Betrieb, ist der Drittnutzer bzw. der Kunde für die ordnungsgemässe Zahlung an den P-Betreiber verantwort- lich (z.B. durch Bezahlung an der entsprechende Parkuhr). EasyPark bie- tet in diesem Fall in Bezug auf ein Fahrzeug zu deaktivieren, wenn der Kunde diesen Service in Bezug auf dieses Fahrzeug nicht länger nutzen möchte (z. B. wenn das Fahrzeug verkauft wurde oder, bei geleasten oder gemieteten Fahrzeugen, wenn die jeweilige Miet- oder Leasinglaufzeit abgelaufen ist).den Parkvorgang dem Kunden keinen Gäste-Parkservice an.
4.3.7 5.5 Der Kunde bzw. der Drittnutzer ist verantwortlich für die Zahlung von Bußgeldern Bussen oder Gebühren für Falschparken (Gebühren, die im Zusammenhang mit Parkverstößen Parkverstössen jegli- cher Art mitgeteilt oder eingezogen erhoben werden können). Ein Parkverstoß Parkverstoss ist eine Angelegenheit zwischen dem Kunden (bzw. dem Drittnutzer, sofern an- wendbar) und dem betreffenden jeweiligen P-Betreiber bzw. Betreiber, der Ordnungsbehörde zu regelnParkaufsichtsbehörde und/oder der zuständigen Polizeibehörde. EasyPark ist eine außenstehende Partei bei einer solchen Auseinandersetzung. EasyPark bleibt in solchen Streitigkeiten neutral, kann jedoch nach ihrem alleinigen eigenem Ermessen Auskünfte und Umfang Informationen an die Beteiligten der Auseinandersetzung erteilenbeteiligten Parteien weitergeben.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpflichtungserklärungen und Verantwortung des Kunden. 4.3.1 5.1 Der Kunde wird stets die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die von dem betreffenden P- P-Betreiber jeweils festgelegten oder sonstigen in Bezug auf den Parkplatz, auf dem der Kunde Drittnutzer das Fahrzeug abstellt, geltenden Regeln einhalten, und hat dafür Sorge zu tragen, dass der Drittnutzer diese ebenfalls einhält.
4.3.2 5.2 Der Kunde ist verantwortlich dafür, den Parkvorgang ordnungsgemäß zu melden und sich zu vergewissern, dass der richtige Parkplatz und das richtige Kennzeichen angegeben wurden, wie in Ziffer 4.2.4 4.3 näher beschrieben.
4.3.3 5.3 Der Kunde ist verantwortlich dafür, die Beendigung bzw. Verlängerung eines begonnenen Parkvorgangs mitzuteilen. Wenn der Kunde bei Beginn des Parkvorgangs keinen voraussichtlichen Endzeitpunkt oder keine Gesamtparkdauer angegeben hat, muss der Kunde die Beendigung des Parkvorgangs manuell eingeben. Nutzt der Kunde CameraPark, muss er überprüfen, dass ein begonnener Parkvorgang beendet wurde, wenn das betreffende Fahrzeug den betreffenden Parkplatz verlässt, und den Parkvorgang manuell beenden, sollte dieser nicht automatisch beendet worden sein.eingeben.
4.3.4 Nutzt der Kunde CameraPark, so ist der Kunde dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Nummernschilder des jeweiligen Fahrzeugs bei der Einfahrt und dem Verlassen des Parkplatzes sauber, nicht beschädigt und auch anderweitig in einem lesbaren Zustand sind.
4.3.5 5.4 Ist der Xxxx-Park-Service nicht verfügbar oder nicht funktionsfähig, wenn der Drittnutzer parken möchte oder zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Parkvorgangs (beispielsweise aus Gründen, die
(i) dem Telefon, (ii) dem Mobiltelefon oder (iii) sonstigen die von dem Kunden genutzten technischen Geräten (z. B. dem Infotainmentsystem eines Fahrzeugs) zuzuschreiben sind, oder aufgrund des Ausfalls oder der Unterbrechung des Telefonnetzes, des Internets, Internets oder eines sonstigen Kommunikationsnetzes oder eines CameraPark-Systems oder aufgrund von Verzögerungen bei diesen Netzen und SystemenNetzen), ist der Kunden Drittnutzer bzw. der Kunde verantwortlich dafür, auf andere Weise, im Einklang mit den Anweisungen des P-Betreibers, ordnungsgemäß Zahlung für den betreffenden Parkvorgang an den den P-Betreiber zu leisten (z. B. durch Zahlung an dem betreffenden Parkautomaten). Leistet der Kunde in einem solchen Fall nicht auf andere Weise Zahlung, so läuft er Gefahr, dass ein Bußgeld oder Gebühren für Falschparken von ihm erhoben werden.
4.3.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Funktion "Automatic CameraPark" in Bezug auf ein Fahrzeug zu deaktivieren, wenn bzw. der Kunde diesen Service in Bezug auf dieses Fahrzeug nicht länger nutzen möchte (z. B. wenn das Fahrzeug verkauft wurde oder, bei geleasten oder gemieteten Fahrzeugen, wenn die jeweilige Miet- oder Leasinglaufzeit abgelaufen ist).
4.3.7 Der Kunde Drittnutzer ist verantwortlich für die Zahlung von Bußgeldern oder Gebühren für Falschparken (die im Zusammenhang mit Parkverstößen mitgeteilt oder eingezogen werden können). Ein Parkverstoß ist zwischen dem Kunden bzw. dem Drittnutzer und dem betreffenden P-Betreiber bzw. der Ordnungsbehörde zu regeln. EasyPark ist eine außenstehende Partei bei einer solchen Auseinandersetzung. EasyPark kann jedoch nach ihrem alleinigen Ermessen Auskünfte an die Beteiligten der Auseinandersetzung erteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Geschäftskunden