Common use of Verrechnung von Zahlungseingängen Clause in Contracts

Verrechnung von Zahlungseingängen. Reichen eingehende Zahlungen nicht zur Bedienung aller fälligen Forderungen eines Kreditgebers gegen den Kreditnehmer aus, so sind die Beträge auf den landesverbürgten Kredit und die übrigen Forderungen des Kreditgebers im Verhältnis ihrer jeweiligen Valutierung zu verrechnen. Dies gilt nicht für Erlöse aus Sicherheiten, deren Zweckbestimmung der Verrechnung entgegensteht.

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Verrechnung von Zahlungseingängen. Reichen eingehende Zahlungen nicht zur Bedienung aller fälligen Forderungen eines Forderun- gen des Kreditgebers gegen den Kreditnehmer aus, so sind die Beträge auf den landesverbürgten Kredit und die übrigen Forderungen des Kreditgebers im Verhältnis ihrer jeweiligen Valutierung zu verrechnen. Dies gilt nicht für Erlöse Er- löse aus Sicherheiten, deren Zweckbestimmung der Verrechnung entgegenstehtentgegen- steht.

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Verrechnung von Zahlungseingängen. Reichen eingehende Zahlungen nicht zur Bedienung aller fälligen Forderungen eines Kreditgebers einer kreditgebenden Stelle gegen den Kreditnehmer eine kreditneh- mende Person aus, so sind die Beträge auf den landesverbürgten Kredit und die übrigen Forderungen des Kreditgebers der kreditgebenden Stelle im Verhältnis ihrer jeweiligen Valutierung zu verrechnen. Dies gilt nicht für Erlöse aus Sicherheiten, deren Zweckbestimmung der Verrechnung Verrech- nung entgegensteht.

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Verrechnung von Zahlungseingängen. Reichen eingehende Zahlungen nicht zur Bedienung aller fälligen Forderungen eines Kreditgebers einer kreditgebenden Stelle gegen den Kreditnehmer eine kreditnehmende Person aus, so sind die Beträge auf den landesverbürgten Kredit und die übrigen Forderungen des Kreditgebers der kreditgebenden Stelle im Verhältnis ihrer jeweiligen Valutierung zu verrechnen. Dies gilt nicht für Erlöse aus SicherheitenSicher- heiten, deren Zweckbestimmung der Verrechnung entgegensteht.

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Verrechnung von Zahlungseingängen. Reichen eingehende Zahlungen nicht zur Bedienung aller fälligen Forderungen eines des Kreditgebers gegen den Kreditnehmer aus, so sind die Beträge auf den landesverbürgten Kredit und die übrigen Forderungen des Kreditgebers im Verhältnis ihrer jeweiligen Valutierung zu verrechnen. Dies gilt nicht für Erlöse aus Sicherheiten, deren Zweckbestimmung der Verrechnung entgegensteht.

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Verrechnung von Zahlungseingängen. Reichen eingehende Zahlungen nicht zur Bedienung aller fälligen fälli- gen Forderungen eines des Kreditgebers gegen den Kreditnehmer aus, so sind die Beträge auf den landesverbürgten Kredit und die übrigen Forderungen des Kreditgebers im Verhältnis ihrer jeweiligen Valutierung zu verrechnen. Dies gilt nicht für Erlöse aus Sicherheiten, deren Zweckbestimmung der Verrechnung entgegensteht.

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