Common use of Versandbedingungen, Zahlungsbedingungen, Preise Clause in Contracts

Versandbedingungen, Zahlungsbedingungen, Preise. 1. Für den Warenversand von TRUMPF an den Kunden gelten die INCOTERMS-Versandklauseln in ihrer jeweils aktuellsten Fassung als vertraglich einbezogen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen alle Versandlieferungen von TRUMPF nach der INCOTERMS- Versandklausel "EXW (Ex Works) TRUMPF Herstellerwerk". Soweit vereinbart ist, dass TRUMPF den Transport versichert, deckt dies nur den Transport vom Herstellerwerk bis zur Grenze des Firmengeländes des Kunden ab. 2. Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche von TRUMPF gestellten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang beim Kunden ohne Abzug auf das von TRUMPF jeweils angegebene Konto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto von TRUMPF maßgebend. 3. TRUMPF behält sich das Recht vor, vom Kunden Vorauskasse oder eine Anzahlung zu verlangen. 4. Vereinbarte Preise sind, soweit nicht anders angegeben, jeweils Nettopreise ohne die gegebenenfalls hinzukommende gesetzliche Umsatzsteuer in der zum Lieferungs- oder Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Höhe. 5. xChange-Konzept für hochwertige Komponenten: Für alle von TRUMPF dem xChange-Konzept zugeordneten Komponenten gewährt TRUMPF im ersten Jahr ab Lieferung 100%, im zweiten Jahr 75%, im dritten Jahr 50% und im vierten Jahr 25% Nachlass auf den jeweils gültigen Listenpreis des Teils. Voraussetzung ist jeweils die Rückgabe des defekten Teils an TRUMPF und die Lieferung eines Austausch-Teils durch TRUMPF innerhalb von Deutschland. Bei Endstandorten außerhalb Deutschlands gelten gesonderte, länderspezifische Bedingungen. Ansprüche des Kunden aufgrund einer Mängelhaftung von TRUMPF bleiben hiervon unberührt.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Versandbedingungen, Zahlungsbedingungen, Preise. 1. Für den Warenversand von TRUMPF an den Kunden gelten die INCOTERMS-Versandklauseln in ihrer jeweils aktuellsten Fassung als vertraglich einbezogen. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen alle Versandlieferungen von TRUMPF nach der INCOTERMS- Versandklausel "EXW (Ex Works) TRUMPF Herstellerwerk". Soweit vereinbart ist, dass TRUMPF den Transport versichert, deckt dies nur den Transport vom Herstellerwerk bis zur Grenze des Firmengeländes des Kunden ab. 2. Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche von TRUMPF gestellten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang beim Kunden ohne Abzug auf das von TRUMPF jeweils angegebene Konto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto von TRUMPF maßgebend. 3. TRUMPF behält sich das Recht vor, vom Kunden Vorauskasse oder eine Anzahlung zu verlangen. 4. Vereinbarte Preise sind, soweit nicht anders angegeben, jeweils Nettopreise ohne die gegebenenfalls hinzukommende gesetzliche Umsatzsteuer in der zum Lieferungs- oder Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Höhe. 5. xChange-Konzept für hochwertige Komponenten: Für alle von TRUMPF dem xChange-Konzept zugeordneten Komponenten gewährt TRUMPF im ersten Jahr ab Lieferung 100%, im zweiten Jahr 75%, im dritten Jahr 50% und im vierten Jahr 25% Nachlass auf den jeweils gültigen Listenpreis des Teils. Voraussetzung ist jeweils die Rückgabe des defekten Teils an TRUMPF und die Lieferung eines Austausch-Teils durch TRUMPF innerhalb von Deutschland. Bei Endstandorten außerhalb Deutschlands gelten gesonderte, länderspezifische Bedingungen. Ansprüche des Kunden aufgrund einer Mängelhaftung von TRUMPF bleiben hiervon unberührt. Beim Kauf gebrauchter Sachen findet das xChange-Konzept keine Anwendung.

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Samples: General Terms and Conditions