Verschwiegenheit und Vertraulichkeit Musterklauseln

Verschwiegenheit und Vertraulichkeit. 1. Alle personenbezogenen Daten, die der Verarbeiter vom Verarbeitungsverantwortlichen er- hält und/oder im Rahmen dieses Verarbeitungsvertrags sammelt, unterliegen einer Ver- schwiegenheitspflicht gegenüber Dritten. Der Verarbeiter wird diese Informationen nur für den Zweck verwenden, für den sie eingeholt wurden, außer wenn diese in eine Form umge- wandelt sind, die keine Rückschlüsse auf die betroffene Person zulässt.
Verschwiegenheit und Vertraulichkeit a) Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Informationen, die durch den anderen als „vertraulich“ und / oder „geschützt“ bezeichnet werden, nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustim- mung des jeweils anderen Partners an Dritte weitergegeben wer- den.