Common use of Versetzungen – Abordnungen – Umsetzungen Clause in Contracts

Versetzungen – Abordnungen – Umsetzungen. Für schwerbehinderte Beschäftigte ist es in der Regel schwieriger als für Nichtbehin­ derte, sich auf einen anderen Arbeitsplatz umzustellen. Sie sollen daher grundsätz­ lich nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn ihnen dabei mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten ange- boten werden können. Die berechtigten Belange der Dienststelle sind dabei zu be­ rücksichtigen. Betroffene schwerbehinderte Beschäftigte und die zuständige Schwerbehinderten­ vertretung müssen frühzeitig vorher gehört werden. Soweit schwerbehinderte Beschäftigte selbst einen begründeten Antrag auf Verset­ zung, Abordnung oder Umsetzung stellen, soll dem entsprochen werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 178 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen.

Appears in 1 contract

Samples: Inklusionsvereinbarung

Versetzungen – Abordnungen – Umsetzungen. Für schwerbehinderte Beschäftigte ist es in der Regel schwieriger als für Nichtbehin­ derteNichtbehinderte, sich auf einen anderen Arbeitsplatz umzustellen. Sie sollen daher grundsätz­ lich grundsätzlich nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn ihnen dabei mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten ange- boten angeboten werden können. Die berechtigten Belange der Dienststelle sind dabei zu be­ rücksichtigen. Betroffene schwerbehinderte Beschäftigte und die zuständige Schwerbehinderten­ vertretung Schwerbehindertenvertretung müssen frühzeitig vorher gehört werden. Soweit schwerbehinderte Beschäftigte selbst einen begründeten Antrag auf Verset­ zungVersetzung, Abordnung oder Umsetzung stellen, soll dem entsprochen werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist nach (§ 178 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen.

Appears in 1 contract

Samples: Inklusionsvereinbarung

Versetzungen – Abordnungen – Umsetzungen. Für schwerbehinderte Beschäftigte ist es in der Regel schwieriger als für Nichtbehin­ derteNichtbehinderte, sich auf einen anderen Arbeitsplatz umzustellen. Sie sollen daher grundsätz­ lich grundsätzlich nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn ihnen dabei mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten ange- boten angeboten werden können. Die berechtigten Belange der Dienststelle sind dabei zu be­ rücksichtigenkörinen. Betroffene schwerbehinderte Beschäftigte und die zuständige Schwerbehinderten­ vertretung Schwerbehindertenvertretung müssen frühzeitig vorher gehört werden. Soweit schwerbehinderte Beschäftigte selbst einen begründeten Antrag auf Verset­ zungVersetzung, Abordnung oder Umsetzung stellen, soll dem entsprochen werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 178 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen.

Appears in 1 contract

Samples: Inklusionsvereinbarung

Versetzungen – Abordnungen – Umsetzungen. Für schwerbehinderte Beschäftigte ist es in der Regel schwieriger als für Nichtbehin­ Nichtbehin- derte, sich auf einen anderen Arbeitsplatz umzustellen. Sie sollen daher grundsätz­ grundsätz- lich nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn ihnen dabei mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten ange- boten werden können. Die berechtigten Belange der Dienststelle sind dabei zu be­ rücksichtigen. Betroffene schwerbehinderte Beschäftigte und die zuständige Schwerbehinderten­ vertretung Schwerbehindertenvertretung müssen frühzeitig vorher gehört werden. Soweit schwerbehinderte Beschäftigte selbst einen begründeten Antrag auf Verset­ Verset- zung, Abordnung oder Umsetzung stellen, soll dem entsprochen werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 178 95 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen.

Appears in 1 contract

Samples: Integrationsvereinbarung

Versetzungen – Abordnungen – Umsetzungen. Für schwerbehinderte Beschäftigte ist es in der Regel schwieriger als für Nichtbehin­ derteNichtbehinderte, sich auf einen anderen Arbeitsplatz umzustellen. Sie sollen daher grundsätz­ lich grundsätzlich nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn ihnen dabei mindestens gleichwertige Arbeitsbedingungen oder berufliche be- rufliche Entwicklungsmöglichkeiten ange- boten angeboten werden können. Die berechtigten Belange Berechtigte Xxxxxxx der Dienststelle Dienststel- le sind dabei zu be­ rücksichtigenberücksichtigen. Betroffene schwerbehinderte Beschäftigte und die zuständige Schwerbehinderten­ vertretung müssen Schwerbehindertenvertretung müs- sen frühzeitig vorher gehört werden. Soweit schwerbehinderte Beschäftigte selbst einen begründeten Antrag angemessene Gründe auf Verset­ zungVersetzung, Abordnung oder Umsetzung stellendarlegen, soll dem entsprochen werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 178 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen.

Appears in 1 contract

Samples: Inklusionsvereinbarung

Versetzungen – Abordnungen – Umsetzungen. Für schwerbehinderte Beschäftigte ist es in der Regel schwieriger als für Nichtbehin­ derteNichtbe- hinderte, sich auf einen anderen Arbeitsplatz umzustellen. Sie sollen daher grundsätz­ lich grund- sätzlich nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn ihnen dabei mindestens min- destens gleichwertige Arbeitsbedingungen oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten ange- boten Entwicklungsmöglich- keiten angeboten werden können. Die berechtigten Belange der Dienststelle sind dabei zu be­ rücksichtigen. Betroffene schwerbehinderte Beschäftigte und die zuständige Schwerbehinderten­ vertretung Schwerbehindertenvertretung müssen frühzeitig vorher gehört werden. Soweit schwerbehinderte Beschäftigte selbst einen begründeten Antrag auf Verset­ zungVer- setzung, Abordnung oder Umsetzung stellen, soll dem entsprochen werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist nach § 178 95 Abs. 2 SGB IX zu beteiligen.

Appears in 1 contract

Samples: Integrationsvereinbarung