Common use of Versicherbare Risiken Clause in Contracts

Versicherbare Risiken. Außer bei anders lautender Vereinbarung, die einen eventuellen Prämienzuschlag vorsieht, werden unter dieser Versicherung keine Unfälle gedeckt, die auftreten: • bei der Ausübung eines risikobehafteten Berufes oder risikobehafteter beruflicher Aktivitäten wie z.B. - Seemann (Öltanker, Rettungsboot, Unterseeboot), - Ölbohrinsel,- alle Arbeiten unter Wasser,- Abstieg in Brunnen, Bergwerke oder Steinbrüche,- Arbeiten mit Hochspannungsanlagen, - Arbeiten, die einen Fall aus mindestens 4m Höhe zur Folge haben könnten, - Gerüst- oder Dacharbeiten, - Errichtung, Wartung oder Abriss von Gebäuden oder Bauten, - Baumfällen oder –schnitt, - Feuerwehrmann, - Polizist in der Abteilung zur Bekämpfung von Bandenkriminalität oder Drogenbekämpfung oder Sonderbrigade, - bewaffnetes Personal, • bei beruflichen Tätigkeiten, die Folgendes beinhalten: - Herstellung, Umwandlung oder Handhabung von chemischen oder biologischen Substanzen, - Herstellung, Verwendung oder Handhabung von Feuerwerkskörpern oder Sprengkörpern und –stoffen, - Beförderung von brennbaren oder explosiven Stoffen, • bei einem Unfall eines Luftfahrzeugs, in das der Versicherte als Pilot oder als Mitglied der Crew eingestiegen ist (2), • bei der Verwendung eines Luftfahrzeugs für Wettbewerbe oder Vorführungen, Geschwindigkeitstests, Langstreckenflüge, Trainingsflüge, Rekorde oder Rekordversuche sowie während eines Tests, um sich an einer dieser Aktivitäten zu beteiligen (1), • bei der Verwendung eines motorbetriebenen Fahrzeugs mit 2 oder 3 Rädern mit einem Hubraum von mehr als 50 m³ als Fahrer(1), • bei der Ausübung von risikobehafteten Sportarten wie z.B. : - Fliegen in einem motorisierten Leichtflugzeug, einem Helikopter, einem Heiβluftballon oder einem Flugzeug mit weniger als acht Sitzplätzen, Ausübung eines sonstigen Sports als bezahlter Berufspraktiker oder Amateur, Variantenabfahrt, Bobfahren, - Segeln oder Segel- oder Motorbootssport bei mehr als 3 Seemeilen von einer Küster entfernt, - Bergsteigen über 3000 m Höhe hinaus, Felsklettern oder Wandklettern ohne Sicherheitsfelshaken, archäologische und höhlenkundliche Erforschung, - Sporttauchen mit autonomem Atemgerät in über 40 m Tiefe, - - Beteiligung an einem sportlichen Wettkampf an Bord eines beliebigen Fahrzeugs oder die Vorbereitung eines solchen Wettkampfes(1,) Fallschirmspringen mit automatischer Schirmöffnung, Fallschirmschlepp, Paragliding, Drachen- und Segelfliegen, Parasailing (1) , CAVieParticuliersW012017DE - Ausübung der folgenden Sportarten einschließlich der Vorbereitung im Rahmen eines Wettbewerbs, der von einem offiziellen Verband oder im Rahmen eines Wettkampfes veranstaltet wird, der nicht ausschließlich Freizeitcharakter hat oder nur gelegentlich stattfindet

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Versicherbare Risiken. Außer bei anders lautender Vereinbarung, die einen eventuellen Prämienzuschlag vorsieht, werden unter dieser Versicherung keine Unfälle gedeckt, die auftreten: • bei der Ausübung eines risikobehafteten Berufes oder risikobehafteter beruflicher Aktivitäten wie z.B. - Seemann (Öltanker, Rettungsboot, Unterseeboot), - Ölbohrinsel,- alle Arbeiten unter Wasser,- Abstieg in Brunnen, Bergwerke oder Steinbrüche,- Arbeiten mit Hochspannungsanlagen, - Arbeiten, die einen Fall aus mindestens 4m Höhe zur Folge haben könnten, - Gerüst- oder Dacharbeiten, - Errichtung, Wartung oder Abriss von Gebäuden oder Bauten, - Baumfällen oder –schnitt, - Feuerwehrmann, - Polizist in der Abteilung zur Bekämpfung von Bandenkriminalität oder Drogenbekämpfung oder SonderbrigadeXxxxxxxxxxxxx, XXXxxXxxxxxxxxxxxX000000XX - bewaffnetes Personal, • bei beruflichen Tätigkeiten, die Folgendes beinhalten: - Herstellung, Umwandlung oder Handhabung von chemischen oder biologischen Substanzen, - Herstellung, Verwendung oder Handhabung von Feuerwerkskörpern oder Sprengkörpern und –stoffen, - Beförderung von brennbaren oder explosiven Stoffen, • bei einem Unfall eines Luftfahrzeugs, in das der Versicherte als Pilot oder als Mitglied der Crew eingestiegen ist (2), • bei der Verwendung eines Luftfahrzeugs für Wettbewerbe oder Vorführungen, Geschwindigkeitstests, Langstreckenflüge, Trainingsflüge, Rekorde oder Rekordversuche sowie während eines Tests, um sich an einer dieser Aktivitäten zu beteiligen (1), • bei der Verwendung eines motorbetriebenen Fahrzeugs mit 2 oder 3 Rädern mit einem Hubraum von mehr als 50 m³ als Fahrer(1)Fahrer, • bei der Ausübung von risikobehafteten Sportarten wie z.B. : - Fliegen in einem motorisierten Leichtflugzeug, einem Helikopter, einem Heiβluftballon oder einem Flugzeug mit weniger als acht Sitzplätzen, Ausübung eines sonstigen Sports als bezahlter Berufspraktiker oder Amateur, Variantenabfahrt, Bobfahren, - Segeln oder Segel- oder Motorbootssport bei mehr als 3 Seemeilen von einer Küster entfernt, - Bergsteigen über 3000 m Höhe hinaus, Felsklettern oder Wandklettern ohne Sicherheitsfelshaken, archäologische und höhlenkundliche Erforschung, - Sporttauchen mit autonomem Atemgerät in über 40 m Tiefe, - - Beteiligung an einem sportlichen Wettkampf an Bord eines beliebigen Fahrzeugs oder die Vorbereitung eines solchen Wettkampfes(1,) ), Fallschirmspringen mit automatischer Schirmöffnung, Fallschirmschlepp, Paragliding, Drachen- und Segelfliegen, Parasailing (1) ), CAVieParticuliersW012017DE - Ausübung der folgenden Sportarten einschließlich der Vorbereitung im Rahmen eines Wettbewerbs, der von einem offiziellen Verband oder im Rahmen eines Wettkampfes veranstaltet wird, der nicht ausschließlich Freizeitcharakter hat oder nur gelegentlich stattfindetstattfindet ▪ Motorbootsportwettbewerb (nahe der Küste oder auf See) (1) ▪ Turnierreiten ▪ Schneeski ▪ Kampfsportarten und asiatische Kampsportarten.

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Versicherbare Risiken. Außer bei anders lautender Vereinbarung, die einen eventuellen Prämienzuschlag vorsieht, werden unter dieser Versicherung keine Unfälle gedeckt, die auftreten: auftreten • bei der Ausübung eines risikobehafteten Berufes oder risikobehafteter beruflicher Aktivitäten wie z.B. - Seemann (Öltanker, Rettungsboot, Unterseeboot), - Ölbohrinsel,- alle Arbeiten unter Wasser,- Abstieg in Brunnen, Bergwerke oder Steinbrüche,- Arbeiten mit Hochspannungsanlagen, CAVieParticuliersW012017DE - Arbeiten, die einen Fall aus mindestens 4m Höhe zur Folge haben könnten, - Gerüst- oder Dacharbeiten, - Errichtung, Wartung oder Abriss von Gebäuden oder Bauten, - Baumfällen oder –schnitt, - Feuerwehrmann, - Polizist in der Abteilung zur Bekämpfung von Bandenkriminalität oder Drogenbekämpfung oder Sonderbrigade, - bewaffnetes Personal, • bei beruflichen Tätigkeiten, die Folgendes beinhalten: - Herstellung, Umwandlung oder Handhabung von chemischen oder biologischen Substanzen, - Herstellung, Verwendung oder Handhabung von Feuerwerkskörpern oder Sprengkörpern und stoffen, - Beförderung von brennbaren oder explosiven Stoffen, ; • bei einem Unfall eines Luftfahrzeugs, in das der Versicherte als Pilot oder als Mitglied der Crew eingestiegen ist (2), 1) • bei der Verwendung eines Luftfahrzeugs für Wettbewerbe oder Vorführungen, Geschwindigkeitstests, Langstreckenflüge, Trainingsflüge, Rekorde oder Rekordversuche sowie während eines Tests, um sich an einer dieser Aktivitäten zu beteiligen (1), ) • bei der Verwendung eines motorbetriebenen Fahrzeugs mit 2 oder 3 Rädern mit einem Hubraum von mehr als 50 m³ als Fahrer(1), ) • bei der Ausübung von risikobehafteten Sportarten wie z.B. : - Fliegen in einem motorisierten Leichtflugzeug, einem Helikopter, einem Heiβluftballon oder einem Flugzeug mit weniger als acht Sitzplätzen, Ausübung eines sonstigen Sports als bezahlter Berufspraktiker oder Amateur, Variantenabfahrt, Bobfahren, - Segeln oder Segel- oder Motorbootssport bei mehr als 3 Seemeilen von einer Küster Küste entfernt, - Bergsteigen über 3000 m Höhe hinaus, Felsklettern oder Wandklettern ohne Sicherheitsfelshaken, archäologische und höhlenkundliche Erforschung, - Sporttauchen mit autonomem Atemgerät in über 40 m Tiefe, - - Beteiligung an einem sportlichen Wettkampf an Bord eines beliebigen Fahrzeugs oder die Vorbereitung eines solchen Wettkampfes(1,) ), - Fallschirmspringen mit automatischer Schirmöffnung, Fallschirmschlepp, Paragliding, Drachen- und Segelfliegen, Parasailing Parasailing, (1) , CAVieParticuliersW012017DE - Ausübung der folgenden Sportarten einschließlich der Vorbereitung im Rahmen eines Wettbewerbs, der von einem offiziellen Verband oder im Rahmen eines Wettkampfes veranstaltet wird, der nicht ausschließlich Freizeitcharakter hat oder nur gelegentlich stattfindetstattfindet ▪ Motorbootsportwettbewerb (nahe der Küste oder auf See) (1) ▪ Turnierreiten ▪ Schneeski ▪ Kampfsportarten und asiatische Kampsportarten.

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Versicherbare Risiken. Außer bei anders lautender Vereinbarung, die einen eventuellen Prämienzuschlag vorsieht, werden unter dieser Versicherung keine Unfälle gedeckt, die auftreten: • bei der Ausübung eines risikobehafteten Berufes oder risikobehafteter beruflicher Aktivitäten wie z.B. - Seemann (Öltanker, Rettungsboot, Unterseeboot), - Ölbohrinsel,- alle Arbeiten unter Wasser,- Abstieg in Brunnen, Bergwerke oder Steinbrüche,- Arbeiten mit Hochspannungsanlagen, - Arbeiten, die einen Fall aus mindestens 4m Höhe zur Folge haben könnten, - Gerüst- oder Dacharbeiten, - Errichtung, Wartung oder Abriss von Gebäuden oder Bauten, - Baumfällen oder –schnitt, - Feuerwehrmann, - Polizist in der Abteilung zur Bekämpfung von Bandenkriminalität oder Drogenbekämpfung oder Sonderbrigade, - bewaffnetes Personal, • bei beruflichen Tätigkeiten, die Folgendes beinhalten: - Herstellung, Umwandlung oder Handhabung von chemischen oder biologischen Substanzen, - Herstellung, Verwendung oder Handhabung von Feuerwerkskörpern oder Sprengkörpern und –stoffen, - Beförderung von brennbaren oder explosiven Stoffen, Stoffen • bei einem Unfall eines Luftfahrzeugs, in das der Versicherte als Pilot oder als Mitglied der Crew eingestiegen ist (2)ist, • bei der Verwendung eines Luftfahrzeugs für Wettbewerbe oder Vorführungen, Geschwindigkeitstests, Langstreckenflüge, Trainingsflüge, Rekorde oder Rekordversuche sowie während eines Tests, um sich an einer dieser Aktivitäten zu beteiligen (1)) , • bei der Verwendung eines motorbetriebenen Fahrzeugs mit 2 oder 3 Rädern mit einem Hubraum von mehr als 50 m³ als Fahrer(1)) , • bei der Ausübung von risikobehafteten Sportarten wie z.B. : - Fliegen in einem motorisierten Leichtflugzeug, einem Helikopter, einem Heiβluftballon oder einem Flugzeug mit weniger als acht Sitzplätzen, Ausübung eines sonstigen Sports als bezahlter Berufspraktiker oder Amateur, Amateur ,Variantenabfahrt, BobfahrenBobfahren , - Segeln oder Segel- oder Motorbootssport bei mehr als 3 Seemeilen von einer Küster entferntentfernt , - Bergsteigen über 3000 m Höhe hinaus, Felsklettern oder Wandklettern ohne Sicherheitsfelshaken, archäologische und höhlenkundliche ErforschungErforschung , - Sporttauchen mit autonomem Atemgerät in über 40 m Tiefe, - - Beteiligung an einem sportlichen Wettkampf an Bord eines beliebigen Fahrzeugs oder die Vorbereitung eines solchen Wettkampfes(1,) ), Fallschirmspringen mit automatischer Schirmöffnung, Fallschirmschlepp, Paragliding, Drachen- und Segelfliegen, Parasailing (1) ), CAVieParticuliersW012017DE - Ausübung der folgenden Sportarten einschließlich der Vorbereitung im Rahmen eines Wettbewerbs, der von einem offiziellen Verband oder im Rahmen eines Wettkampfes veranstaltet wird, der nicht ausschließlich Freizeitcharakter hat oder nur gelegentlich stattfindetstattfindet ▪ Motorbootsportwettbewerb (nahe der Küste oder auf See) (1) ▪ Turnierreiten ▪ Schneeski ▪ Kampfsportarten und asiatische Kampsportarten.

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