Versicherungsdauer Musterklauseln

Versicherungsdauer. Die Versicherungsdauer bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Versicherungsfall eintreten muss, damit ein Anspruch auf Leistungen entstehen kann.
Versicherungsdauer. Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen zur einmaligen Verwendung für eine Probe- oder Überführungsfahrt bis zur Dauer von fünf Tagen.
Versicherungsdauer. Der Anspruch auf die Zusatzversicherung ist abhängig vom Vorhandensein der Hauptversicherung. Im Falle der Kündigung, der Herabsetzung der Versicherungsleistung, des Rückkaufs oder der Stornierung der Hauptversicherung endet die Zusatzversicherung automatisch. Die Zusatzprämien für den Zeitraum, der dem Datum des Endes der Zusatzversicherung vorausgeht, stehen der Gesellschaft zur Finanzierung des versicherten Risikos zu. Die Versicherung endet am in den Persönlichen Bedingungen festgelegten Ablaufdatum, ohne dass dabei das Versicherungsjahr überschritten werden kann, in dessen Verlauf der Versicherte das 60 Lebensjahr vollendet.
Versicherungsdauer. Beginn Period of Insurance Inception Date 01.01.2017 Ablauf Expiry Date 01.01.2018
Versicherungsdauer. Die Stornoversicherung gilt von der ersten Teilzahlung des Aufenthaltes und bis zum Beginn des Aufenthalts gemäß Buchungs-/Mietnachweis. Die übrigen Versicherungen gelten vom Beginn des Aufenthalts bis zu dessen Ende gemäß Buchungs-/Mietnachweis.
Versicherungsdauer. Die vereinbarte Vertragsdauer ist im Versicherungsschein angegeben.
Versicherungsdauer. Die Dauer, für die der Versicherungsschutz besteht. Sie ist im Versicherungsschein festgelegt.
Versicherungsdauer. Die Anwartschaftsversicherung wird für einen begrenzten Zeitraum vereinbart. Eine vorzeitige Übernahme in die Versicherung nach dem vereinbarten Tarif ist nur mit Zu- stimmung des Versicherers möglich.
Versicherungsdauer. Der Krankenversicherungsvertrag wird für die Dauer von 2 Versicherungsjahren ge- schlossen. Er verlängert sich stillschweigend um 1 Jahr, sofern er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird. Bei dem Tarif inForm rechnet das erste Versicherungsjahr vom Versi- cherungsbeginn an und endet am 31. 12. des betreffenden Kalenderjahres; die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.
Versicherungsdauer. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe der Sache beim Kauf und dauert einschließlich des Transportes zum endgültigen Bestimmungsort 90 Tage.