Common use of Versicherte Anlagen Clause in Contracts

Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter / Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziffer 3.1.2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos), Ziffer 3.1.3 und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.

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Samples: www.aidworkerinsurance.com, www.aidworker.de

Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. 14 ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / 50 Liter/Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter / 500 Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. § 1 Ziffer 3.1.2 2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos), Ziffer 3.1.3 ) und Ziffer 4 § 2 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.

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Samples: esecutive.com

Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / Kilogramm Fassungsvermögen (KleingebindeKleingebin- de), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter Liter / Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziffer 3.1.2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos), Ziffer 3.1.3 und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.

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Samples: www.dr-walter.com

Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. 12 ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen gewässer- schädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / Liter/Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen Gesamtfassungs- vermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter / Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. - Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die MitversicherungMitversiche- rung. Ziffer 3.1.2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten versicher- ten Risikos), Ziffer 3.1.3 und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.

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Samples: www.arbeitsgemeinschaft-bw.de