Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter / Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziffer 3.1.2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos), Ziffer 3.1.3 und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.
Appears in 2 contracts
Samples: www.aidworkerinsurance.com, www.aidworker.de
Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. 14 ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / 50 Liter/Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter / 500 Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. § 1 Ziffer 3.1.2 2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos), Ziffer 3.1.3 ) und Ziffer 4 § 2 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.
Appears in 1 contract
Samples: esecutive.com
Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / Kilogramm Fassungsvermögen (KleingebindeKleingebin- de), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter Liter / Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziffer 3.1.2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos), Ziffer 3.1.3 und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.
Appears in 1 contract
Samples: www.dr-walter.com
Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. 12 ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen gewässer- schädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / Liter/Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen Gesamtfassungs- vermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter / Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • - Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die MitversicherungMitversiche- rung. Ziffer 3.1.2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten versicher- ten Risikos), Ziffer 3.1.3 und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.
Appears in 1 contract
Samples: www.arbeitsgemeinschaft-bw.de