Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter / Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziffer 3.1.2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos), Ziffer 3.1.3 und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.
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Samples: Insurance Terms and Conditions, Haftpflichtversicherung
Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / Kilogramm Fassungsvermögen (KleingebindeKleingebin- de), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter Liter / Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Ziffer 3.1.2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos), Ziffer 3.1.3 und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. 12 ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen gewässer- schädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / Liter/Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen Gesamtfassungs- vermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter / Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • - Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die MitversicherungMitversiche- rung. Ziffer 3.1.2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten versicher- ten Risikos), Ziffer 3.1.3 und Ziffer 4 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.
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Samples: Versicherungsvertrag
Versicherte Anlagen. Abweichend von Ziffer 12. 14 ist jedoch versichert die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Behältnissen bis zu 60 Liter / 50 Liter/Kilogramm Fassungsvermögen (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Kleingebinde 1.000 Li- ter / 500 Liter/Kilogramm nicht übersteigt, und aus der Verwendung dieser Stoffe. • Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung. § 1 Ziffer 3.1.2 2 AHB (Erhöhung und Erweiterung des versicherten Risikos), Ziffer 3.1.3 ) und Ziffer 4 § 2 AHB (Vorsorgeversicherung) finden keine Anwendung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung