Common use of Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall Clause in Contracts

Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall. 3.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch 1. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffer 4), 2. Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat (siehe Ziffer 5), 3. Vandalismus nach einem Einbruch (siehe Ziffer 6), 4. Leitungswasser (siehe Ziffer 7), 5. Xxxxx, Xxxxx (siehe Ziffer 8) zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). 3.1.1 Entschädigt werden auch Schäden durch Verderb, Zerstörung oder Beschädigung am Tiefkühlgut innerhalb von Tiefkühltruhen und -schränken infolge einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Energieversorgung von mindestens 2 Stunden, die der Versicherungsnehmer nicht selbst verschuldet hat und die ihre Ursache außerhalb seines Einwirkungsbereiches hat. Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag. 3.2 Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, dass der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Wir verzichten bis zu der im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenze darauf, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten sowie die Bestimmungen über deren Verletzung bleiben von diesem Verzicht unberührt. 3.3 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, 3.3.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeiführen. Bei Schäden durch Xxxx steht die beraubte Person Ihnen gleich. Führen Sie den Schaden vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. 3.3.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen; 3.3.3 die durch Innere Unruhe entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben; 3.3.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen; 3.3.5 durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.

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Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall. 3.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch 1. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffer 4), 2. Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat (siehe Ziffer 5), 3. Vandalismus nach einem Einbruch (siehe Ziffer 6), 4. Leitungswasser (siehe Ziffer 7), 5. Xxxxx, Xxxxx (siehe Ziffer 8) zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). 3.1.1 Entschädigt werden auch Schäden durch Verderb, Zerstörung oder Beschädigung am Tiefkühlgut innerhalb von Tiefkühltruhen und -schränken infolge einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Energieversorgung von mindestens 2 Stunden, die der Versicherungsnehmer nicht selbst verschuldet hat und die ihre Ursache außerhalb seines Einwirkungsbereiches hat. Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag. 3.2 Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, dass der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Wir verzichten bis zu der im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenze darauf, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten sowie die Bestimmungen über deren Verletzung bleiben von diesem Verzicht unberührt. 3.3 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, 3.3.1 3.2.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Bei Schäden durch Xxxx steht die beraubte Person Ihnen gleich. Führen Sie den Schaden vorsätzlich herbeiBei Schäden bis zu einer Schadenhöhe von maximal 10.000 EUR wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und eine Entschädigung in voller Höhe, so sind wir von der Entschädigungspflicht freimaximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag, geleistet. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz in Ihrer Person festgestelltDie Ziffern 14.2, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen22.5 und 23.2 bleiben hiervon unberührt. 3.3.2 3.2.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen; 3.3.3 3.2.3 die durch Innere Unruhe entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben; 3.3.4 3.2.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen; 3.3.5 3.2.5 durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.

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Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall. 3.1 4.1 Wir leisten Entschädigung für entschädigen versicherte SachenXxxxxx, die durch 1. 4.1.1 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffer 4), 2. Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat (siehe Ziffer 5),; 3. Vandalismus nach einem Einbruch 4.1.2 Leitungswasser (siehe Ziffer 6),; 4. Leitungswasser (siehe Ziffer 7), 5. 4.1.3 Xxxxx, Xxxxx (siehe Ziffer 8) 8); zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). 3.1.1 Entschädigt werden 4.2 Jede Gefahrengruppe nach den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.3 können Sie auch Schäden durch Verderbeinzeln versichern. Zu der Gefahrengruppe nach Ziffer 4.1.2 gehören auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, Zerstörung der Warmwasser- oder Beschädigung am Tiefkühlgut innerhalb von Tiefkühltruhen Dampfheizung und -schränken infolge einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Energieversorgung von mindestens 2 Stunden, die der Versicherungsnehmer nicht selbst verschuldet hat und die ihre Ursache außerhalb seines Einwirkungsbereiches hat. Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten EntschädigungsbetragFrostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe Ziffer 7). 3.2 4.3 Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, dass der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Wir verzichten bis zu der im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenze darauf, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten sowie die Bestimmungen über deren Verletzung bleiben von diesem Verzicht unberührt. 3.3 4.4 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, 3.3.1 4.4.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeiführen. Bei Schäden durch Xxxx steht die beraubte Person Ihnen gleich. Führen Sie den Schaden vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. 3.3.2 4.4.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen; 3.3.3 4.4.3 die durch Innere Unruhe entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben; 3.3.4 4.4.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen; 3.3.5 4.4.5 durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.

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Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall. 3.1 4.1 Wir leisten Entschädigung für entschädigen versicherte SachenXxxxxx, die durch 1. 4.1.1 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffer 4), 2. Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat (siehe Ziffer 5),; 3. Vandalismus nach einem Einbruch 4.1.2 Leitungswasser (siehe Ziffer 6),; 4. Leitungswasser (siehe Ziffer 7), 5. 4.1.3 Xxxxx, Xxxxx (siehe Ziffer 8) 8); zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). 3.1.1 Entschädigt werden 4.2 Jede Gefahrengruppe nach den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.3 können Sie auch Schäden durch Verderbeinzeln versichern. Zu der Gefahrengruppe nach Ziffer 4.1.2 gehören auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, Zerstörung der Warmwasser- oder Beschädigung am Tiefkühlgut innerhalb von Tiefkühltruhen Dampfheizung und -schränken infolge einer unvorhersehbaren Unterbrechung der Energieversorgung von mindestens 2 Stunden, die der Versicherungsnehmer nicht selbst verschuldet hat und die ihre Ursache außerhalb seines Einwirkungsbereiches hat. Je Versicherungsfall leisten wir maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten EntschädigungsbetragFrostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe Ziffer 7). 3.2 4.3 Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, dass der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Wir verzichten bis zu der im Versicherungsschein genannten Entschädigungsgrenze darauf, von diesem Recht Gebrauch zu machen. Die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten sowie die Bestimmungen über deren Verletzung bleiben von diesem Verzicht unberührt. 3.3 4.4 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, 3.3.1 4.4.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeiführen. Bei Schäden durch Xxxx steht die beraubte Person Ihnen gleich. Führen Sie den Schaden vorsätzlich herbei, so sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. 3.3.2 4.4.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen; 3.3.3 4.4.3 die durch Innere Unruhe Unruhen entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben; 3.3.4 4.4.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen; 3.3.5 4.4.5 die durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.

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