Brand- und Explosionsschäden Musterklauseln

Brand- und Explosionsschäden. Bei Schäden, die durch bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgangs mit brennbaren oder explosiblen Stoffen verursacht werden, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Brand- und Explosionsschäden. Nicht versichert sind Ansprüche gegen die Personen (Versicherungs- nehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgang mit brenn- baren oder explosiblen Stoffen verursachen.
Brand- und Explosionsschäden. A1-6.39 Feuer- und Explosions-Sachschäden aus Anlass von Schweiß-, Schneid-, Löt-, Abbrenn- und Auftauarbeiten
Brand- und Explosionsschäden. 1. Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
Brand- und Explosionsschäden. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jenen Mitversicherten), die den Schaden durch bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiblen Stof- fen verursachen. Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Xxxxx,‌ damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Versicherungsantrag enthaltenen Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Xxxxxxxx Xxx.00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Brand- und Explosionsschäden. Bei Schäden, die durch bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgangs mit brennbaren oder explosiblen Stoffen verursacht werden, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Versicherte Sachen 1 Versicherte Kosten 2 Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall 3 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion 4 Einbruchdiebstahl, Raub 5 Vandalismus nach einem Xxxxxxxx 0 Leitungswasser 7 Sturm, Hagel 8 Versicherungsort 9 Außenversicherung 10 Umfang und Anpassung des Versicherungsschutzes 11 Entschädigungsgrenzen für Xxxxxxxxxx 00 Beitrag und Beitragsanpassung 13 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls 14 Entschädigungsberechnung 15 Selbstbeteiligung 16 Sachverständigenverfahren 17 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung 18 Wiederherbeigeschaffte versicherte Sachen 19 Kündigungsrecht nach dem Versicherungsfall 20 Wohnungswechsel 21 Gefahrerhöhung nach Antragstellung 22 Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall 23 Versicherung für fremde Rechnung 24 Wegfall des versicherten Interesses 25 Tod des Versicherungsnehmers 26 Verhältnis zu anderen Hausratversicherungen 27 Eventuell zusätzlich vereinbarte Klauseln finden Sie im Anschluss an diese Bedingungen.
Brand- und Explosionsschäden. Durch einen Brand oder eine Explosion eingetretene Personen- und Sach- schäden gelten als durch eine Umwelteinwirkung eingetretene Schäden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Ansprüche wegen Schäden, die gegen den Versicherungsnehmer aus Produkthaftpflicht (vgl. Ziff. 7.10 (b)
Brand- und Explosionsschäden. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusst gesetz-, vorschrifts- oder sonst pflichtwidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiblen Stoffen verursacht haben.
Brand- und Explosionsschäden aus Brand- und Explosionsschäden gemäß nachfolgender Besonderer Bedingung: Bei Schäden infolge vorschriftswidrigen Umganges mit brennbaren oder explosiblen Stoffen ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei;

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.