Common use of Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall Clause in Contracts

Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall. 4.1 Wir entschädigen versicherte Saxxxx, die durch 4.1.1 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffer 5); 4.1.2 Leitungswasser (siehe Ziffer 6); 4.1.3 Stxxx, Xxxxx (siehe Ziffer 8); zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). 4.2 Jede Gefahrengruppe nach den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.3 können Sie auch einzeln versichern. Zu der Gefahrengruppe nach Ziffer 4.1.2 gehören auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe Ziffer 7). 4.3 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, 4.3.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Bei Schäden bis zu einer Schadenhöhe von maximal 10.000 EUR wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und eine Entschädigung in voller Höhe, maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag, geleistet. Die Ziffern 11.2, 17.5 und 18.2 bleiben hiervon unberührt. 4.3.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen; 4.3.3 die durch Innere Unruhe entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben; 4.3.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen; 4.3.5 durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.

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Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall. 4.1 Wir entschädigen versicherte SaxxxxXxxxxx, die durch 4.1.1 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffer 5); 4.1.2 Leitungswasser (siehe Ziffer 6); 4.1.3 StxxxXxxxx, Xxxxx (siehe Ziffer 8); zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). 4.2 Jede Gefahrengruppe nach den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.3 können Sie auch einzeln versichern. Zu der Gefahrengruppe nach Ziffer 4.1.2 gehören auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe Ziffer 7). 4.3 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, 4.3.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Bei grober fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, dass der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Bei Schäden bis zu einer Schadenhöhe von maximal 10.000 EUR wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und eine Entschädigung in voller Höhe, maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag, geleistet. Die Ziffern 11.213.2, 17.5 19.5 und 18.2 20.2 bleiben hiervon unberührt. 4.3.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen; 4.3.3 die durch Innere Unruhe Unruhen entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben; 4.3.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen; 4.3.5 die durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.

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Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall. 4.1 Wir entschädigen versicherte SaxxxxXxxxxx, die durch 4.1.1 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffer 5); 4.1.2 Leitungswasser (siehe Ziffer 6); 4.1.3 StxxxXxxxx, Xxxxx (siehe Ziffer 8); zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). 4.2 Jede Gefahrengruppe nach den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.3 können Sie auch einzeln versichern. Zu der Gefahrengruppe nach Ziffer 4.1.2 gehören auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe Ziffer 7). 4.3 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, 4.3.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Bei Schäden bis zu einer Schadenhöhe von maximal 10.000 EUR wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und eine Entschädigung in voller Höhe, maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag, geleistet. Die Ziffern 11.213.2, 17.5 19.5 und 18.2 20.2 bleiben hiervon unberührt. 4.3.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen; 4.3.3 die durch Innere Unruhe Unruhen entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben; 4.3.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen; 4.3.5 die durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.

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Versicherte Gefahren und Schäden; Versicherungsfall. 4.1 Wir entschädigen versicherte SaxxxxXxxxxx, die durch 4.1.1 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffer 5); 4.1.2 Leitungswasser (siehe Ziffer 6); 4.1.3 StxxxXxxxx, Xxxxx (siehe Ziffer 8); zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall). 4.2 Jede Gefahrengruppe nach den Ziffern 4.1.1 bis 4.1.3 können Sie auch einzeln versichern. Zu der Gefahrengruppe nach Ziffer 4.1.2 gehören auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung, der Warmwasser- oder Dampfheizung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe Ziffer 7). 4.3 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, 4.3.1 die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Bei grober fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, dass der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Bei Schäden bis zu einer Schadenhöhe von maximal 10.000 EUR wird auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und eine Entschädigung in voller Höhe, maximal bis zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Entschädigungsbetrag, geleistet. Die Ziffern 11.2, 17.5 und 18.2 bleiben hiervon unberührt. 4.3.2 die durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand entstehen; 4.3.3 die durch Innere Unruhe entstehen. Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen verüben; 4.3.4 die durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entstehen; 4.3.5 durch Erdbeben oder Schwamm entstehen.

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