Versicherte Personen; versicherte Reisen. (1) Versichert sind Sie als Inhaber einer gültigen ExclusiveCard, soweit Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. (2) Ist die Voraussetzung nach (1) erfüllt, sind darüber hinaus folgende Personen versichert: a) Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner b) oder Ihr Lebensgefährte, der mit Ihnen einen gemeinschaftlichen Wohnsitz hat, c) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) oder b) – ein- schließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn das Kind - sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder - ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leistet. (3) In der Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch- Versicherung sind die Personen nach (2) nur dann versichert, wenn sich diese auf gemeinsamen Reisen mit Ihnen befinden und in der Reisebestäti- gung mit aufgeführt sind. (4) Versicherungsschutz besteht unter der Vorausset- zung, dass die Kreditkarte auf Ihren Namen, also eine natürliche Person, beantragt und ausgestellt wurde.
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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard, Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard
Versicherte Personen; versicherte Reisen. (1) Versichert sind Sie als Inhaber einer gültigen ExclusiveCard, soweit Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben.
(2) Ist die Voraussetzung nach (1) erfüllt, sind darüber hinaus folgende fol- gende Personen versichert:
a) Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
b) oder Ihr Lebensgefährte, der mit Ihnen einen gemeinschaftlichen Wohnsitz gemeinschaftli- xxxx Xxxxxxxx hat,
c) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) oder b) – ein- schließlich einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – • ñ bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, • ñ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn das Kind - – sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder - – ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst Bundesfrei- willigendienst leistet.
(3) In der Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch- Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch-Versicherung sind die Personen nach (2) nur dann versichert, wenn sich diese auf gemeinsamen ge- meinsamen Reisen mit Ihnen befinden und in der Reisebestäti- gung Reisebestä- tigung mit aufgeführt sind.
(4) Versicherungsschutz besteht unter der Vorausset- zungVoraussetzung, dass die Kreditkarte auf Ihren Namen, also eine natürliche Person, beantragt und ausgestellt wurde.
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Versicherte Personen; versicherte Reisen. (1) Versichert 1)Versichert sind Sie als Inhaber einer gültigen ExclusiveCard, soweit so- weit Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben.
. In der Auslandsreise-Kranken- und der Auslands-Schutzbrief- Versicherung müssen sich darüber hinaus Ihr Wohnsitz und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in demselben Vertragsstaat der EU/ des EWR befinden. (2) Ist 2)Ist die Voraussetzung nach (1) erfüllt, sind darüber hinaus folgende fol- gende Personen versichert:
a) Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner
b) oder Ihr Lebensgefährte, der mit Ihnen einen gemeinschaftlichen Wohnsitz gemeinschaftli- xxxx Xxxxxxxx hat,
c) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) oder b) – ein- schließlich einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn das Kind - – sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder - – ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst Bundesfrei- willigendienst leistet.
. (3) In 3)In der Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch- Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch-Versicherung sind die Personen nach (2) nur dann versichert, wenn sich diese auf gemeinsamen ge- meinsamen Reisen mit Ihnen befinden und in der Reisebestäti- gung Reisebestätigung mit aufgeführt sind.
. (4) Versicherungsschutz 4)Versicherungsschutz besteht unter der Vorausset- zungVoraussetzung, dass die Kreditkarte auf Ihren Namen, also eine natürliche Person, beantragt bean- tragt und ausgestellt wurde.
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Versicherte Personen; versicherte Reisen. (1) Versichert sind Sie als Inhaber einer gültigen ExclusiveCardGoldCard, soweit Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb in der Europäischen Euro päischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. In der AuslandsreiseKranken und der AuslandsSchutzbriefVer sicherung müssen sich darüber hinaus Ihr Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt in demselben Vertragsstaat befinden.
(2) Ist die Voraussetzung nach (1) erfüllt, sind darüber hinaus folgende Personen auf Reisen versichert:
a) Ihr Ehegatte/eingetragener LebenspartnerLebenspartner oder
b) oder Ihr Lebensgefährte, der mit Ihnen einen gemeinschaftlichen Wohnsitz hat,.
c) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) oder b) – ein- schließlich einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – • – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, • – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn sich das Kind - sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) ), oder - ein freiwilliges soziales bzw. sozi ales oder ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leistet. Voraussetzung ist, dass auch diese Personen sowohl ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU/des EWR haben. In der AuslandsreiseKranken und der AuslandsSchutzbriefVersicherung müssen sich darüber hinaus der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt dieser Personen in demselben Vertragsstaat befinden.
(3) In der Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch- Versicherung Reiserücktrittskosten/ReiseabbruchVersicherung sind die Personen nach (2) nur dann versichert, wenn sich diese auf gemeinsamen Reisen mit Ihnen befinden und in der Reisebestäti- gung mit aufgeführt sind.gemeinsamen
(4) Versicherungsschutz besteht Versichert sind alle Reisen, unter der Vorausset- zungVoraussetzung, dass die Kreditkarte auf Ihren Namen, also eine natürliche Person, beantragt und ausgestellt ausge stellt wurde.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard