Versicherte Personen; versicherte Reisen. (1) Versichert sind Sie als Inhaber einer gültigen GoldCard, soweit Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. In der Auslandsreise-Kranken- und der Auslands-Schutzbrief- Versicherung müssen sich darüber hinaus Ihr Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt in demselben Vertragsstaat befinden. (2) Ist die Voraussetzung nach (1) erfüllt, sind darüber hinaus folgende Personen auf Reisen versichert: a) Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder b) Ihr Lebensgefährte, der mit Ihnen einen gemeinschaftlichen Wohnsitz hat. c) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) – einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium), oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leistet. Voraussetzung ist, dass auch diese Personen sowohl ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU/des EWR haben. In der Aus- landsreise-Kranken- und der Auslands-Schutzbrief-Versicherung müssen sich darüber hinaus der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt dieser Personen in demselben Vertragsstaat der EU/des EWR befinden. (3) In der Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch-Versicherung sind die Personen nach (2) nur dann versichert, wenn sich diese auf gemeinsamen Reisen mit Ihnen befinden und in der Reisebestätigung mit aufgeführt sind. (4) Versichert sind alle Reisen, unter der Voraussetzung, dass die Kreditkarte auf Ihren Namen, also eine natürliche Person, beantragt und ausgestellt wurde.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard
Versicherte Personen; versicherte Reisen. (1) Versichert sind Sie als Inhaber einer gültigen GoldCard, soweit Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. In der Auslandsreise-Kranken- und der Auslands-Schutzbrief- Schutzbrief-Versicherung müssen sich darüber hinaus Ihr Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt in demselben Vertragsstaat befinden.
(2) Ist die Voraussetzung nach (1) erfüllt, sind darüber hinaus folgende Personen auf Reisen versichert:
a) Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder
b) oder Ihr Lebensgefährte, der mit Ihnen einen gemeinschaftlichen Wohnsitz hat.
cb) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) – einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium), ) oder ein freiwilliges soziales bzw. oder ökologisches Jahr leistet. Voraussetzung ist, dass auch diese Personen sowohl ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU/des EWR haben. In der Aus- landsreiseAuslandsreise-Kranken- und der Auslands-Schutzbrief-Versicherung müssen sich darüber hinaus der Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt dieser Personen in demselben Vertragsstaat der EU/des EWR befinden.
(3) In der Reiserücktrittskosten-/ReiseabbruchReiserücktrittskosten- / Reiseabbruch-Versicherung sind die Personen nach (2) nur dann versichert, wenn sich diese auf gemeinsamen Reisen mit Ihnen befinden und in der Reisebestätigung mit aufgeführt sind.
(4) Versichert sind alle Reisen, unter der Voraussetzung, dass die Kreditkarte auf Ihren Namen, also eine natürliche Person, beantragt und ausgestellt wurde.
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Samples: Versicherungsleistungen Der Goldcard
Versicherte Personen; versicherte Reisen. (1) Versichert 1)Versichert sind Sie als Inhaber einer gültigen GoldCardExclusiveCard, soweit so- weit Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. In der Auslandsreise-Kranken- und der Auslands-Schutzbrief- Versicherung müssen sich darüber hinaus Ihr Wohnsitz und der gewöhnliche Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in demselben Vertragsstaat der EU/ des EWR befinden.
. (2) Ist 2)Ist die Voraussetzung nach (1) erfüllt, sind darüber hinaus folgende fol- gende Personen auf Reisen versichert:
a) Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder
b) oder Ihr Lebensgefährte, der mit Ihnen einen gemeinschaftlichen Wohnsitz gemeinschaftli- xxxx Xxxxxxxx hat.,
cb) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) oder b) – einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – – • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, – • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn sich das Kind – sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium), ) oder – ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfrei- willigendienst leistet. Voraussetzung ist, dass auch diese Personen sowohl ihren Wohnsitz Wohn- sitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU/des EWR haben. In der Aus- landsreiseAuslandsreise-Kranken- und der Auslands-Schutzbrief-Schutzbrief- Versicherung müssen sich darüber hinaus der Ihr Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt dieser Personen in demselben Vertragsstaat der EU/des EWR befinden.
. (3) In 3)In der Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch-Versicherung sind die Personen nach (2) nur dann versichert, wenn sich diese auf gemeinsamen ge- meinsamen Reisen mit Ihnen befinden und in der Reisebestätigung mit aufgeführt sind.
. (4) Versichert sind alle Reisen, 4)Versicherungsschutz besteht unter der Voraussetzung, dass die Kreditkarte auf Ihren Namen, also eine natürliche Person, beantragt bean- tragt und ausgestellt wurde.
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Versicherte Personen; versicherte Reisen. (1) Versichert sind Sie als Inhaber einer gültigen GoldCardExclusiveCard, soweit Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in inner- halb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Euro- päischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. In der Auslandsreise-Kranken- und der Auslands-Schutzbrief- Schutz- brief-Versicherung müssen sich darüber hinaus Ihr Wohnsitz und der gewöhnliche Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in demselben dem- selben Vertragsstaat der EU/des EWR befinden.
(2) Ist die Voraussetzung nach (1) erfüllt, sind darüber hinaus folgende Personen auf Reisen versichert:
a) Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder
b) oder Ihr Lebensgefährte, der mit Ihnen einen gemeinschaftlichen Wohnsitz hat.,
cb) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete unverheirate- te Kinder des Versicherten nach a) oder b) – einschließlich ein- schließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – – • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, – • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn sich das Kind - sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium), ) oder - ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst leistet. Voraussetzung ist, dass auch diese Personen sowohl ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb in- nerhalb der EU/des EWR haben. In der Aus- landsreise-Auslandsreise- Kranken- und der Auslands-Schutzbrief-Versicherung müssen sich darüber hinaus der Ihr Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt dieser Personen in demselben Vertragsstaat der EU/des EWR befinden.
(3) In der Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch-Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruch- Versicherung sind die Personen nach (2) nur dann versichert, wenn sich diese auf gemeinsamen Reisen mit Ihnen befinden und in der Reisebestätigung Reisebestäti- gung mit aufgeführt sind.
(4) Versichert sind alle Reisen, Versicherungsschutz besteht unter der VoraussetzungVoraus- setzung, dass die Kreditkarte auf Ihren Namen, also eine natürliche Person, beantragt und ausgestellt wurde.
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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard